Anfrage Nr. 0826/2024:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zur Beurteilung des Abbruchs oder der Sanierung städtischer Gebäude durch die Stadtverwaltung

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zur Beurteilung des Abbruchs oder der Sanierung städtischer Gebäude durch die Stadtverwaltung

Die Herstellung, Errichtung, Modernisierung, Nutzung und der Betrieb von Gebäuden verursachen in Deutschland rund 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen). Zehn Prozent der Treibhausgase entstehen durch die Herstellung, Errichtung und Entsorgung von Gebäuden und Bauprodukten in Deutschland - das entspricht den gesamten THG-Emissionen der Tschechischen Republik. Diese belaufen sich laut Statista im Jahr 2022 auf rund 98 Millionen Tonnen.

Öffentliche Gebäude haben das Potenzial, eine Vorreiterrolle bei der Reduzierung von Abrissen einzunehmen, indem sie sich auf Sanierung und Umnutzung konzentrieren. Durch den Erhalt und die effiziente Nutzung bestehender Gebäude können nicht nur ökologische Ziele wie Ressourcenschonung sowie Abfallvermeidung erreicht werden, sondern auch ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaneutralität der LHH im Jahr 2035 geleistet werden.

Abriss, darin sind sich alle Expert*innen einig, kann aus den oben genannten Gründen nur die Ultima Ratio sein. Dennoch werden in der Landeshauptstadt immer wieder kommunale Gebäude, insbesondere Schulen, abgerissen. Exemplarisch seien hier drei Beschlussdrucksachen aus dem letzten und diesem Jahr genannt: Bei der IGS Bothfeld inklusive Sporthalle ist die Verwaltung nach umfangreichen Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bestandsgebäude aufgrund ihrer gravierenden baulichen, technischen und funktionalen Mängel nicht sanierungsfähig sind. (DS-Nr. 1589/2023) Auch für das Schulzentrum (SZ) Anderten sieht die Verwaltung den Gebäudebestand - Pestalozzi-Oberschule (OBS), Kurt- Schumacher-Grundschule, Sporthalle, Hallenbad und Jugendtreff Anderten - aufgrund der baulichen Situation und des bauzeitlichen Zustandes als strukturell nicht zukunftsfähig an (DS-Nr. 0160/2023). Und für den Neubau der Außenstelle Meterstraße mit Sporthalle und Kita, Umsetzung G9 des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule heißt es in der Anlage 1: „Das auf dem Grundstück Meterstraße gegenwärtig vorhandene Gebäude der ehemaligen Grundschule wird aus wirtschaftlichen Gründen abgerissen. Die benötigte Struktur und das erforderliche Raumprogramm weichen so stark vom Bestand ab, dass eine Weiternutzung der vorhandenen Bausubstanz nicht möglich ist. Die neue Außenstelle soll überwiegend von den Jahrgängen 8 und 9 genutzt werden.” Um die Abwägungen der Verwaltung künftig besser nachvollziehen und bewerten zu können, fragen wir:

  1. Nach welchen Kriterien beurteilt die Verwaltung, ob ein städtisches Gebäude erhalten werden kann oder abgerissen werden muss? Wie werden „Graue Energie“, Ressourcenverbrauch, Abfallvermeidung, CO2-Emissionen und Klimaauswirkungen bei der Entscheidung Abriss oder Sanierung bzw. Umbau gegenüber wirtschaftlichen Gründen gewichtet?
  2. Erwägt die Verwaltung vor dem Hintergrund der o.g. Gründe, den im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 1780 (Köbelinger Markt) geplanten Abriss des ehemaligen Bürgeramtes aus den 1960er Jahren zugunsten einer Um- bzw. Nachnutzung zu überdenken (DS 2964/2017)?
  3. Werden vor der Durchführung von bereits beschlossenen Abrissmaßnahmen die Wiederverwendung von Bauteilen sowie ihre Integration in das neue Gebäude geprüft? Wenn ja, in welchem Umfang werden solche Bauteile in den neu zu errichtenden Gebäuden wiederverwendet? Wie hoch ist der Anteil des Bauschutts der hochwertig recycelt und damit in den Stoffkreislauf zurückgeführt wird? Welcher Anteil der Baumaterialien landet auf Deponien? Inwieweit werden bei den Neubauten recycelte Materialien eingesetzt sowie die zukünftige Wiederverwendung oder Recyclingfähigkeit der Baustoffe berücksichtigt? Wenn ja, wie fließen diese Kosten in die Bewertung von Abriss und Neubau ein?