Drucksache Nr. 0824/2023:
177. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Sahlkamp / "ehemalige Freiherr-von-Fritsch-Kaserne"

Feststellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0824/2023
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

177. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Sahlkamp / "ehemalige Freiherr-von-Fritsch-Kaserne"

Feststellungsbeschluss

Antrag,


1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 177. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem Einzelantrag in Anlage 5 zu dieser Drucksache zu entscheiden,
2. die 177. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung


Die Klimawirkungsprüfung hat ein neutrales Ergebnis ergeben. Das Gelände wurde vorher zu militärischen Zwecken genutzt und soll jetzt einer neuen Nutzung zugeführt werden. Durch die bisherige militärische Nutzung hat es klimaschädliche Auswirkungen gegeben, welche durch die Aufgabe der Militärnutzung entfallen sind.
Durch den Abriss der veralteten Gebäude und den Bau neuer Gebäude, die den energetischen Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover entsprechen aber auch der Planung von klimafreundlicher Mobilität durch z.B. Carsharing sowie auch der Ansiedlung eines Nahversorgers ("Stadt der kurzen Wege") können klimatische Nachteile durch die beabsichtigte bauliche Nutzung neutralisiert werden.
Die mit der 177. Änderung des Flächennutzungsplanes indirekt ermöglichte bauliche Nutzung wird im Vergleich mit der bisherigen militärischen Nutzung letztendlich als klimaneutral beurteilt.

Kostentabelle


Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0653/2010 - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0902/2022 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Mit dem 177. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachnutzung einer Militärbrache geschaffen und gleichzeitig der Bedarf an Wohnbauflächen in den Stadtteilen Sahlkamp und Vahrenheide-Bothfeld gedeckt werden. Aber auch die Nachfrage an Büro- und Verwaltungsflächen sowie der Nahversorgung der Anwohner*innen soll mit der Entwicklung des der Ada-Lessing-Straße zugewandten Bereiches befriedigt werden.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 19. Mai 2022 beschlossene Entwurf der 177. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung in der Zeit vom 02.06.2022 bis 04.07.2022 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im gleichen Zeitraum statt. Mit gleichem Schreiben wurden diese über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Während der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Aus dem Verfahrensschritt der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange liegen zwei Stellungnahmen vor, über die auf der Planebene des Flächennutzungsplanes zu entscheiden wäre.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die nach wie vor gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 177. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.

Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Zeichnerische Darstellung zur 177. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2 - Begründung zur 177. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 4 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 5 Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen
61.15 
Hannover / 13.04.2023