Drucksache Nr. 0822/2018:
Gymnasium Tellkampfschule, Sanierung des Verwaltungstrakts

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0822/2018
3
 

Gymnasium Tellkampfschule, Sanierung des Verwaltungstrakts

Antrag,


1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung des Verwaltungstrakts des Gymnasiums Tellkampfschule in Höhe von insgesamt 5.748.000 €
und

2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21701338
GY Tellkampf, Sani Verwaltung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 5.748.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.748.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21701
Gebäudemanagement
Gymnasien
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 69.000,00 €
Abschreibungen 172.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 86.000,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -327.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -327.000,00 €

Anmerkung:

Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 5.748.000 €.

Abschreibungen
3 % von 5.748.000 €.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 5.748.000 €.

Die anfallenden Aufwendungen in Höhe von 327.000 € p.a. führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Teilhaushalt 40, Produkt 21701.

Finanzierung
Im Teilfinanzhaushalt des Fachbereiches Gebäudemanagement werden in der Investitionsmaßnahme 21701338 (GY Tellkampf, Sani Verwaltung) Mittel in den Jahren 2018 bis 2020 in Höhe von 5.748.000 € bereitgestellt bzw. eingeplant.

Begründung des Antrages


Allgemeines
Der eingeschossige Verwaltungstrakt des aus den 50er Jahren stammenden, mittlerweile unter Denkmalschutz stehenden Gymnasiums Tellkampfschule ist dringend sanierungsbedürftig. Die Errichtung des Gebäudes erfolgte gemäß dem damals üblichen Standard. Da die Abdichtung gegen Erdreich mittlerweile schadhaft ist und sowohl von unten als auch durch Undichtigkeiten im Fenster/Fassadenbereich Feuchtigkeit in das Gebäudeinnere eingedrungen ist, hat dies partiell zu mikrobieller Belastung der Innenräume geführt. Umfangreiche Reinigungsmaßnahmen und Teilsanierungen haben keinen nachhaltigen Erfolg gezeigt. Teile des Verwaltungstrakts sind seither gesperrt. Weiterhin müssen die abgehängten Unterdecken sowie die komplette Haustechnik zeitnah erneuert werden. Zur Sicherung des Schulbetriebs soll daher der komplette Verwaltungstrakt saniert und im Zusammenhang mit den anstehenden Veränderungen zu G9 bedarfsgerecht umstrukturiert werden. Da die notwendigen baulichen Veränderungen jedoch den heute gültigen Anforderungen an Tragwerksplanung und Brandschutz genügen müssen, sind z. T. umfangreiche Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich, so z. B. bei der Deckenkonstruktion. Infolge des Denkmalschutzes bestehen bei allen Eingriffen und Veränderungen besondere Anforderungen an den Umgang mit vorhandener Gebäudesubstanz.

Schulentwicklung
Das Gymnasium Tellkampfschule ist eine 3-zügige Schule im Stadtbezirk Südstadt-Bult. Im Schuljahr 2017/2018 besuchen 782 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium. Aufgrund der konstant hohen Schülerzahlen in den kommenden Jahren wird der Standort dauerhaft zur Bedarfsdeckung benötigt.

Parallel zur Sanierung des Verwaltungstraktes wird an der Erweiterung des Gymnasiums Tellkampfschule im Rahmen der G9 Erweiterung geplant. Diese abgeschlossene Planung wird zu einem späteren Zeitpunkt in Form einer Drucksache vorgelegt.

Baubeschreibung
Die baulichen Maßnahmen umfassen den Rückbau des Gebäudes bis auf den Rohbau einschl. Abbruch der abgehängten Decken, einiger nichttragender Innenwände sowie der Innenputze mit anschließender Neustrukturierung bedarfsgerechter Räume. In Abstimmung mit den Maßnahmen im Hochbau wird die komplette Haustechnik zurück- und gemäß heutigen Anforderungen wieder neu aufgebaut. Hinzu kommen ergänzende Arbeiten am Dach, der Fassade und im erdberührten Bereich.

Die baulichen Maßnahmen und gewünschte, sinnvolle, bzw. notwendige Neuzuschnitte der Nutzungsbereiche wurden detailliert mit den Nutzern abgestimmt. Die Ergebnisse der resultierenden Arrondierungen wurden in die Planung einbezogen.
Da der Verwaltungstrakt während der Bauarbeiten zur Gänze nicht genutzt werden kann, soll im Vorbereich eine Modulanlage errichtet werden, die den überwiegenden Teil der auszulagernden Funktionen aufnimmt. Die übrigen Nutzungen werden in den übrigen Trakten des Schulgebäudes mittels Mehrfachnutzung oder Verdichtung abgebildet.

Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme werden alle Aspekte der Barrierefreiheit wie Offenhaltung bzw. Leichtgängigkeit von Türelementen beachtet. Das im Verwaltungstrakt vorhandene barrierefreie WC wird im Zuge der Arbeiten im notwendigen Umfang ertüchtigt.

Terminplanung
Es ist vorgesehen, die Maßnahmen beginnend mit den Herbstferien 2018 in einem Zuge umzusetzen.
19 .1
Hannover / 05.04.2018