Informationen:
verwandte Drucksachen:
0822/2005 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 28.04.2005: Ratsversammlung: wird schriftlich beantwortet
Anfragesteller(in):
CDU-Fraktion
0822/2005 (Originalvorlage) |
CDU-Fraktion
In Drucksache 0414/2005 wird folgender Antragtext zur Beschlussfassung vorgelegt: „Antrag, der in der Anlage beigefügten Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover über Leistungen gem. § 8 Abs. 6 Satz 4 Regionsgesetz unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass mit allen ausgleichsberechtigten Jugendhilfeträgern eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wird." (Neben der LHH sind vermutlich Burgdorf, Laatzen, Langenhagen, Lehrte und Springe gemeint.)
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Zu welchem Zeitpunkt soll die als Anlage beigefügte „Vereinbarung" von den Vertragsparteien unterschrieben werden, und wann soll sie in Kraft treten?
2. Werden die oben genannten Jugendhilfeträger bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ebenfalls eine derartige Vereinbarung abgeschlossen haben, und wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
3. Welche Entwicklung wird eintreten, wenn nicht alle beteiligten Städte diese Vereinbarungen abschließen, und welche Auswirkungen wird dieser Umstand auf die Erstattungen für die LHH haben?