Drucksache Nr. 0821/2023 N1:
Lieferung elektrischer Energie ab dem Jahr 2024

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0821/2023 N1
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Neufassung: Änderung des Gremienverlaufs

Lieferung elektrischer Energie ab dem Jahr 2024

Antrag,

1. die Verwaltung zu beauftragen, die Stromlieferung für die Abnahmestellen der Landeshauptstadt Hannover inkl. der Straßenbeleuchtung und ihrer Eigenbetriebe und Gesellschaften für zwei Jahre mit optionaler Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr, gemeinsam mit der Region Hannover, europaweit im offenen Verfahren auszuschreiben,

2. die Verwaltung zu ermächtigen, die zu liefernde Energie aus 100% regenerativen Quellen, folgend „Ökostrom“ auszuschreiben,

3. die Verwaltung zur Fortsetzung der Einkaufskooperation mit der Region Hannover zu ermächtigen,

4. die Verwaltung zu ermächtigen, den Zuschlag jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot eines geeigneten Bieters zu erteilen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Bei einer Lieferleistung von 100% Strom aus regenerativen Quellen ist das Ergebnis als neutral einzustufen.

Kostentabelle

Die Kosten für die Stromversorgung der zur Ausschreibung kommenden städtischen Abnahmestellen belaufen sich in 2024 voraussichtlich auf ca. 27 Mio. € (brutto). Dies beinhaltet auch die Stadtbeleuchtung und die Lichtsignalanlagen. Die zukünftigen Kosten ergeben sich aus den Angeboten der Energieversorgungsunternehmen.

Für die Beschaffung von Strom aus 100% regenerativen Quellen geht die Verwaltung gemäß erfolgter Markterkundung Stand März 2023 von Mehrkosten in Höhe von ca. 166.000 bis 415.000 €/ a bei einem Ansatz von 0,2 bis 0,5 Cent pro kWh aus.

Begründung des Antrages


Zu 1)
Seit der Liberalisierung des Strommarktes unterliegt die Strombeschaffung durch die Kommunen dem gültigen EU-Vergaberecht, in Folge dessen wird die Stromlieferung der Landeshauptstadt Hannover seit 2005 europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben.

Der aktuell laufende Vertrag endet zum 31.12.2023. Die geplante Ausschreibung hat zum Inhalt, die Stromlieferung für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 für zwei Jahre mit optionaler Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr zu vergeben.

Die aktuelle Marktlage lässt bezweifeln, dass Angebote generiert werden können, sofern wir wie in der Vergangenheit Festpreise einfordern. Zuletzt erhielten einige Kommunen bei der Ausschreibung von Stromlieferung mit vorgesehenen Festpreis keine Angebote. Nach erfolgter Markterkundung unter Begleitung eines externen Experten, wertet die Verwaltung die aktuelle Marktlage weiterhin als zu riskant für eine solche Festpreisvergabe ein.

Ziel der Verwaltung ist daher, den Strom zu einem günstigen Zeitraum insgesamt oder gestaffelt nach Tranchen je nach Marktlage einzukaufen. Dies hat den Vorteil, dass das Preisrisiko durch unterschiedliche Einkaufszeitpunkte gestreut werden würde, wobei sich die Verwaltung vorbehält, im Falle von niedrigen Preisen auch abschließend einzukaufen (Chancen durch volatile Börsenpreise nutzen).


Zu 2)
Bislang beinhaltete die letztmalige Ausschreibung 25% Ökostrom für das Jahr 2022, sowie 35% Ökostrom für das Jahr 2023.

Ziel der Verwaltung ist, die Ausschreibung mit 100% Ökostrom aus regenerativer Erzeugung durchzuführen. Die avisierte Zielvorgabe gründet auf einer positiven Markterkundung.
Die 100% untergliedern sich in 33% Ökostrom aus Post-EEG Anlagen, sowie 67% Ökostrom aus nachgewiesenen regenerativen Quellen, die keinerlei Förderung unterliegen.
Bei Post-EEG-Anlagen handelt sich bspw. um Windkraft- und Photovoltaikanlagen, die ihren Anspruch auf Zahlung der EEG-Vergütung verloren haben und aus betriebswirtschaftlichen Gründen oftmals rückgebaut werden. Die Nachfrage nach Post-EEG Anlagen verhindert somit, dass diese bereits regenerativen Energiequellen „vom Markt verschwinden“.
Durch Vorgaben zur Nachweisführung zur Herkunft wird sichergestellt, dass der regenerativ erzeugte Strom einen konkreten Anlagebezug hat, das sogenannte „Greenwashing“ wird somit ausgeschlossen.


Da es sich bei den Bedingungen für Ökostrom um Zulassungskriterien für die Ausschreibung handelt, bleibt alleiniges Zuschlagskriterium der Preis.

Die Landeshauptstadt Hannover setzt bewusst ein umweltpolitisches Zeichen, um die CO2-Bilanz zu verbessern und zukünftig die Elektromobilität auf einer nachhaltigen Versorgung auf- und auszubauen.


Zu 3)
Die Landeshauptstadt strebt an, die Ausschreibung der Stromlieferung weiterhin gemeinsam mit der Region Hannover und ggf. weiterer Eigenbetriebe und Gesellschaften der Region Hannover durchzuführen. Begründet wird dies mit einem geringeren Prozessaufwand sowie dem Ziel, aufgrund größerer Abnahmemengen günstigere Preise zu erzielen. Als Basis der Zusammenarbeit wird mit den anderen Beteiligten eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen bzw. fortgeschrieben. Die Federführung der Ausschreibung obliegt diesmal der Landeshauptstadt Hannover.


Zu 4)
Aufgrund der aktuellen Marktlage und Preisschwankungen ist davon auszugehen, dass im Falle von längeren Zeiträumen zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung erhöhte Risikozuschläge seitens der Bieter beaufschlagt werden. Ziel der Verwaltung ist, die Frist bis zur Vorabmitteilung an die Bieter so kurz wie möglich zu bemessen.
Daher ist es erforderlich, dass die Verwaltung durch Delegationsbeschluss zusätzlich ermächtigt wird, die wirtschaftlichsten Angebote geeigneter Bieter anzunehmen. Nach den haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung vom Rechnungsprüfungsamt kontrolliert werden, besteht die Verpflichtung, bei der Auftragserteilung nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit auszuwählen.

Die Verwaltung wird die zuständigen Ratsgremien über das Ergebnis der Ausschreibung informieren.

19 .3
Hannover / 26.04.2023