Drucksache Nr. 0821/2004:
184. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: List / Werftstraße, "Yachthafen"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Inhalt der Drucksache:

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0821/2004
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184. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: List / Werftstraße, "Yachthafen"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Antrag,

1. die in der Anlage 2 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Die zwischen Werftstraße und Tannenbergallee gelegene und als Grabeland ("Kolonie Mühlenfeld") genutzte, in privatem Eigentum stehende Fläche wurde von einem Investor mit dem Ziel einer Wohnbebauung erworben. Diese Absicht soll aus städtebaulicher Sicht unterstützt werden, da damit einerseits ein attraktives Wohngebiet mit der Standortqualität "Wohnen am Wasser" entstehen kann und andererseits die vorhandenen Nahversorgungs- und Dienstleistungsangebote des Stadtteiles List stärker genutzt werden können. Zur planungsrechtlich verbindlichen Regelung wird der Bebauungsplan Nr. 1479 aufgestellt. Die damit verfolgten Zielsetzungen sind gegenwärtig nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet) abzuleiten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher zur Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung erforderlich. Darüber hinaus soll aus diesem Anlass das gesamte Gewerbegebiet am Yachthafen der Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes entsprechend in die Darstellungskategorie "Gewerbliche Baufläche" umgewandelt werden um auch größeren Gestaltungsspielraum für die Aufstellung von Bebauungsplänen zu erhalten.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die im Rahmen der Vorabstimmung zum Bebauungsplan Nr. 1479 abgegebene fachliche Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zu den naturschutzfachlichen Belangen ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Sie bezieht sich zwar nur auf den Bereich des Bebauungsplanes, ist aber auf die 184. Änderung des Flächennutzungsplanes übertragbar, da für das Gewerbegebiet am Yachthafen lediglich die Art der Darstellung geändert und eine neue Bebauung hier nicht vorbereitet wird.


Mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beginnt das Verfahren zur 184. Änderung des Flächennutzungsplanes.
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Hannover / 20.04.2004