Drucksache Nr. 0819/2020:
Anpassung der Förderkriterien für das städtische Förderprogramm „Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom“

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0819/2020
1
 

Anpassung der Förderkriterien für das städtische Förderprogramm „Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom“

Antrag,

der Rat der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen, den in Anlage 1 dargestellten Anpassungen des Förderprogramms „Kraft-Wärme-Kopplung und "Mieterstrom“ (Beschlussdrucksache Nr. 1287/2013 und 2831/2017) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Förderangebot „Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom“ nutzt allen Bewohner*innen der Landeshauptstadt Hannover gleichermaßen.

Kostentabelle

Das Förderbudget ist im Teilhaushalt 67 unter Zuwendungen veranschlagt. Die enercity-Abteilung proKlima erhielt zum Ausbau der KWK und zur Förderung von Mieterstrom-Projekten Mittel in Höhe von:
- 2013 bis 2016: jährlich 750.000 €
- 2017 bis 2019: jährlich 350.000 €
Das Budget konnte in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft werden. Es wurden Restmittel aus Vorjahren in Höhe von 844.213 € in das Jahr 2020 übertragen. Die Änderung der Förderkriterien hat keinen Einfluss auf das Gesamtbudget.

Begründung des Antrages

Das städtische Förderprogramm „Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom“ bietet Zuschüsse für Neuanschlüsse an Wärmenetze, Umrüstung dezentraler Heizsysteme auf Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Energiekonzepte und die Umsetzung von Mieterstrommodellen.

Mit Stand vom 01.01.2020 stehen noch Fördermittel in Höhe von 844.213 € zur Verfügung.

Die Mittel stammen aus dem Haushalt der Landeshauptstadt Hannover (2013 bis 2016 jährlich 750.000 €, ab 2017 bis 2020 jährlich 350.000 € siehe BDS Haushaltssatzung 1297/2018). Die Abwicklung des Förderprogrammes erfolgt durch die enercity-Abteilung proKlima auf Grundlage einer Dienstleistungsvereinbarung.

Zur verbesserten Inanspruchnahme der Fördermittel und Umsetzung von Projekten werden Anpassungen entsprechend Anlage 1 vorgeschlagen. Im Wesentlichen handelt es sich um Erhöhungen von Fördersätzen und Bemessungsgrenzen. Die Anpassungsvorschläge beziehen sich auf das laufende Förderjahr 2020.
67.11 
Hannover / 06.04.2020