Drucksache Nr. 0818/2023:
Anpassung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover
hier: Entfall der kostenfreien ersten zehn Minuten an Parkscheinautomaten („Brötchentickets“)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0818/2023
2
 

Anpassung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover
hier: Entfall der kostenfreien ersten zehn Minuten an Parkscheinautomaten („Brötchentickets“)

Antrag,

der als Anlage 1 beigefügten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (ParkGO) vom 28.03.2019 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als positiv bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54602
Parkeinrichtungen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 50.000,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 85.500,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -35.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -35.500,00 €
Durch den Entfall der kostenfreien ersten zehn Minuten an Parkscheinautomaten werden – basierend auf einer Abschätzung anhand der in den zurückliegenden Jahren ausgegebenen Brötchentickets – Mehrerträge in 2023 in Höhe von ca. 50.000 € und ab 2024 in Höhe von jährlich ca. 100.000 € erwartet. Dem stehen einmalige Aufwendungen in Höhe von 85.500 € für die Umstellung der vorhandenen Parkscheinautomaten gegenüber.

Begründung des Antrages

Mit dem Änderungsantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache 2027/2022 – Abschaffung des „Brötchentickets“ (Drucksache H-0282/2023) wurden Anpassungen der Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum beschlossen.

Die im Jahr 2019 eingeführten kostenfreien ersten zehn Minuten an Parkscheinautomaten (sog. „Brötchentickets“) sollen kurzfristig entfallen. Weitere Änderungen der Parkgebühren werden derzeit geprüft. Eine Regelung zu den Gebühren für das Bewohner*innenparken wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Drucksache vorgelegt.

Zur Umsetzung der Gebührenanpassung muss die Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover geändert werden. Dazu ist ein Beschluss der Ratsversammlung erforderlich.

Die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (ParkGO) vom 28.03.2019 (Anlage 1) berücksichtigt die mit Änderungsantrag H-0282/2023 beschlossenen Anpassungen der Parkgebühren.

Der Entfall der kostenfreien ersten zehn Minuten an Parkscheinautomaten erfordert eine Umstellung der Parkscheinautomaten. Erforderlich sind eine Änderung der Software und Hardware (Datenspeicher) sowie der Hinweise (Aufkleber) auf den Automaten. Die Kosten für die Umstellung der bestehenden 285 Parkscheinautomaten belaufen sich auf 300 € je Automat und somit auf insgesamt 85.500 €. Aktuell in der Beschaffung befindliche neue Parkscheinautomaten müssen nachträglich nicht mehr umgestellt werden.

Nach dem Ratsbeschluss muss die geänderte Parkgebührenordnung öffentlich bekanntgemacht werden. Die Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Umstellung der Parkscheinautomaten wird nach Inkrafttreten der Gebührenordnung beauftragt und erfolgt voraussichtlich zum 01.06.2023.
66.11 
Hannover / 12.04.2023