Drucksache Nr. 0818/2004:
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005 für die Region Hannover,
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0818/2004
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005 für die Region Hannover,
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

Antrag,

der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beschlussvorlage hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:


A. Verfahren
Das geltende Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Großraum Hannover trat am 9. Oktober 1997 in Kraft. Das zum Zeitpunkt der Aufstellung des Programms geltende Niedersächsische Raumordnungsgesetz (NROG) i.d.F. vom 27.04.1994 bestimmte in § 8 Abs. 5, dass Regionale Raumordnungsprogramme innerhalb von sieben Jahren nach ihrem Wirksamwerden neu aufzustellen sind. Mit der Gesetzesfassung vom 18.05.2001 wurde diese Frist auf 10 Jahre verlängert. Um die gesetzlich vorgegebenen Fristen einzuhalten, stellt die Region Hannover das RROP neu auf.

Mit Bekanntgabe der Allgemeinen Planungsabsichten am 17.12.2002 waren die Kommunen, Behörden und sonstigen Stellen aufgefordert worden, Hinweise, Anregungen und Informationen über eigene Planungsabsichten bzw. Planungsgrundlagen für die Erarbeitung des Programmentwurfes mitzuteilen. Die Landeshauptstadt Hannover hat sich dazu mit Schreiben vom 19.03.2003 geäußert. Die Fraktionen des Rates sowie die Einzelmitglieder im Rat wurden darüber mit Anschreiben vom 24.04.2003 unterrichtet.

Der von der Verwaltung der Region erarbeitete Entwurf wurde vom Regionsausschuss in seiner Sitzung am 16.12.2003 beschlossen. Mit Schreiben vom 05.02.2004 hat die Region Hannover das Beteiligungsverfahren eingeleitet und den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme möglichst bis zum 15.06.2004, spätestens aber bis zum 30.06.2004, gegeben.

Für eine frühzeitige Beratung wurden den Fraktionen des Rates sowie den Einzelmitgliedern im Rat mit Anschreiben vom 11.02.2004 die Beteiligungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Die Region Hannover hat über die gesetzlich erforderliche Beteiligung hinaus zur allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligung die Entwurfsunterlagen für eine Dauer von 2 Monaten zur Einsicht ausgelegt. Die Städte und Gemeinden der Region wurden gebeten, die Unterlagen bei ihnen ebenfalls auszulegen. Die Auslegung erfolgt seit dem 25.03. bis zum 27.05.2004 mit der Möglichkeit, bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung bei der Region Hannover Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Die entsprechende Bekanntmachung in den hannoverschen Tageszeitungen ist am 18.03.2004 erfolgt. Zusätzlich führt die Region Hannover öffentliche Informationsveranstaltungen am 04.05.2004 in Langenhagen und am 18.05.2004 in Laatzen durch.

Die Erörterung vorgebrachter Anregungen und Bedenken wird voraussichtlich bereits in der 35. KW (25. bis 27. August 2004) stattfinden.

B. Inhalt
Regionale Raumordnungsprogramme sind aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) zu entwickeln. Dabei sind die konkreten Ziele der Raumordnung zu übernehmen und - soweit erforderlich und nicht dem LROP entgegenstehend - näher festzulegen und zu ergänzen. Daneben sind die Ziele festzulegen, die den Regionalen Raumordnungsprogrammen vorbehalten sind.

Dem (verbindlichen) RROP ist ein Gesamträumliches Leitbild für die Entwicklung der Region vorangestellt, das nicht Gegenstand des Beteiligungsverfahrens ist, da die Aussagen dieses Leitbildes keine rechtliche Bindungswirkung entfalten. Sie stellen lediglich einen regionalpolitischen Orientierungs- und Handlungsrahmen für die Entwicklung der Region dar.

Das RROP 2005 soll veränderten Rahmenbedingungen und wichtigen überregionalen und regionalen Entwicklungstrends, wie z.B. der Bevölkerungsentwicklung mit Auswirkungen auf den Wohnungsbau, dem wirtschaftlichen Strukturwandel, den Entwicklungen im Einzelhandel und im Verkehrsbereich und den Belangen des Ressourcenschutzes sowie den Anforderungen des Klimaschutzes und des vorbeugenden Hochwasserschutzes Rechnung tragen.

Der Entwurf des RROP 2005 weist - gemäß dem Beteiligungsanschreiben der Region Hannover - folgende inhaltliche Schwerpunkte auf:
  • Auf Grund der stagnierenden Bevölkerungszahl in der Region Hannover kommt der Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen/zentralörtlichen Standorte zur Auslastung der vorhandenen Infrastruktur eine verstärkte Bedeutung zu, die im Entwurf unter anderem durch die Ausweisung zusätzlicher Grundzentren in der Stadt Hemmingen, Stadt Ronnenberg und der Gemeinde Wedemark verdeutlicht wird.
  • Hieran anknüpfend und zur Verhinderung einer Zersiedlung wird die Entwicklung der ländlichen Siedlungen einer konkreteren Differenzierung in entwicklungsfähige und auf die Eigenentwicklung zu beschränkende Siedlungen unterzogen. Maßstab der Eigenentwicklung ist zukünftig nicht mehr die Orientierung am Bevölkerungswachstum, sondern am örtlich vertretbaren Flächenwachstum. Dieses Vorgehen, das den Städten und Gemeinden Transparenz bezüglich ihrer Entwicklungsspielräume in den ländlichen Ortschaften gibt, ist mit diesen intensiv erörtert worden.
  • Im Verkehrsbereich (ÖPNV) ist eine Integration der wesentlichen Aussagen des Nahverkehrsplans erfolgt. Festlegungen zum Radwegenetz werden nach Abschluss einer laufenden Untersuchung aufgenommen.
  • Im Bereich des Naturschutzes werden Vorgaben und Erkenntnisse zu europäischen, nationalen (FFH, NATURA 2000) und regionalen Gebietsschutz einschließlich eines verstärkten Vogelschutzes aufgegriffen. Die landwirtschaftliche Nutzung in den "Vorsorgegebieten für Natur und Landschaft" (Vogelschutzgebiet) wird in der Regel nicht eingeschränkt.
  • Die Rohstoffgewinnung erfolgt überwiegend in den bisher ausgewiesenen Bereichen; in wenigen Fällen sind Erweiterungen bzw. Neuausweisungen vorgesehen.
  • Bezüglich der Windenergienutzung und dem damit verbundenen Beitrag zum Klimaschutz hat eine Bewertung von Standorterweiterungen und neuen Standorten ergeben, dass unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit und örtlichen Akzeptanz nur noch wenige Standorterweiterungen (außerhalb der Landeshauptstadt Hannover; d. Verw.) möglich sind, die entsprechend aufgenommen wurden.
  • Die durch das Landes-Raumordnungsprogramm eröffnete Möglichkeit in den Regionalen Raumordnungsprogrammen "Vorranggebiete für Hochwasserschutz" auszuweisen, wird in dem vorliegenden Entwurf für den Bereich der Leine angewandt.

Entsprechend der Vorgabe des § 3 NROG wird eine optische Unterscheidung von (verbindlichen) Zielen der Raumordnung (in Fettdruck) und den der Abwägung unterliegenden Grundsätzen der Raumordnung vorgenommen.


C: Bewertung des Entwurfs des RROP 2005 durch die Verwaltung
Bereits mit den Allgemeinen Planungsabsichten hat die Region Hannover das Ziel angekündigt, mit der Neuaufstellung des RROP im wesentlichen das geltende Programm aktualisiert fortzuschreiben, geänderten Rahmenbedingungen anzupassen und durch angemessene Straffung den Regelungscharakter zu betonen. Aus Sicht der Verwaltung kann diese Absicht als weitgehend gelungen umgesetzt bewertet werden.

Der Entwurf des RROP 2005 enthält keine Zielkonflikte grundsätzlicher Art. Zu einzelnen Teilen des Entwurfes soll Stellung genommen werden. Vorschläge für Formulierungsänderungen sind jeweils in Kursiv-Schrift angegeben.


D: Vorschlag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide (Drucksache Nr. 15-2591/2003)
Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hatte mit Beschluss vom 10.12.2003 Rat und Verwaltung aufgefordert, rechtzeitig in das Aufstellungsverfahren zum RROP die Forderung der Landeshauptstadt Hannover einzubringen, den Bereich östlich der Prüßentrift in Isernhagen-Süd als Landschaftsschutzgebiet zu erhalten und davon Abstand zu nehmen, hier eine Vorhaltefläche für Wohnen auszuweisen.

Auf Antrag der Verwaltung hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 18.03.2004 entschieden, das Anliegen des Stadtbezirksrates in die Entscheidungsfindung zur Stellungnahme zum Entwurf des RROP einzubeziehen.

Der Entwurf des RROP 2005 berücksichtigt nicht die langfristig als Entwicklungsoption im städtischen "Einfamilienhausprogramm 2001 bis 2003" enthaltene "Vorschaufläche" in Isernhagen-Süd / Prüßentrift. Sowohl die Festlegung des "Vorranggebietes für Freiraumfunktionen" die Festlegungen "Vorsorgegebiet für Erholung" und "Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft" bleiben in diesem Gebiet gegenüber dem geltenden RROP unverändert. Auch eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes ist von der Region nicht beabsichtigt. Insofern erübrigt sich, der Region Hannover die vom Stadtbezirksrat gewünschte Forderung zu übermitteln. Ferner wird mit der in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme auch seitens der Landeshauptstadt Hannover keine Aufnahme der Entwicklungsoption in das RROP gefordert. Mit der dort getroffenen Formulierung wird klargestellt, dass Voraussetzung für eine auch regionalplanerische Berücksichtigung eine - heute nicht absehbare - Bedarfslage und entsprechende Entscheidungen der zuständigen städtischen politischen Gremien wären.


Die Verwaltung beantragt, der in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.
 61.15
Hannover / 20.04.2004