Drucksache Nr. 0817/2009:
Sanierungsprogramm 2008
Sanierung und Erweiterung der Spielhalle Am Lister Kirchweg - Kostenerhöhung

Inhalt der Drucksache:

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0817/2009
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Sanierungsprogramm 2008
Sanierung und Erweiterung der Spielhalle Am Lister Kirchweg - Kostenerhöhung

Antrag,


der Fortsetzung der Sanierung mit zusätzlich erforderlichen Mitteln von 548.000 € infolge der in der Begründung aufgeführten Ursachen und der damit verbundenen Kostenerhöhung auf insgesamt 2,4 Mio. € zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung548.000,00 €2SB.08.01Sachausgaben35.700,00 €2300.000-535000
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt548.000,00 € Ausgaben insgesamt35.700,00 € 
Finanzierungssaldo-548.000,00 € Überschuss / Zuschuss-35.700,00 € 
Finanzierung

Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus dem Vermögensplan des Fachbereichs Gebäudemanagement aus dem Wirtschaftsjahr 2008, Position 2SB.08.01 Schulen, Sanierungsmaßnahmen.

Begründung des Antrages


Mit Drucksache 2832/2007 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Sanierung der Spielhalle Am Lister Kirchweg und den Anbau einer Tribüne zu Gesamtkosten in Höhe von 1.852.000.- € durchzuführen.

Im Rahmen der Genehmigung der Maßnahme, der Ausschreibung der Leistungen und der baulichen Realisierung haben sich folgende Entwicklungen ergeben:

1. Durch die Aufhebung der Tariftreuebestimmung des Nds. Landesvergabegesetzes seitens des EuGH im April 2008 ergab sich die Notwendigkeit zur Neuausschreibung der bereits submittierten Rohbauarbeiten. Kostenerhöhung wegen veränderter
Marktsituation: 135.000.-
2. Umfangreichere und längere Wasserhaltung als lt. Bodengutachten zu erwarten, umfangreiche Betonsanierungsbedarfe im erdberührten Bereich, Erfordernis zur
Herstellung zusätzlicher Auflagertaschen und Fundamentbalken infolge fehlerhafter Bestandsunterlagen.
Kostenerhöhung: 50.000.-


3. längere Gerüstvorhaltungszeiten wegen schlechter Witterungsbedingungen, Bereitstellung und Betrieb einer Baubeheizung.
Kostenerhöhung: 35.000.-
4. Kompletterneuerung der Dachschalung infolge erst nach Abbruch der alten Dichtungsbahnen erkennbarer oberseitiger Schädigung und damit verbundener mangelhafter Tragfähigkeit; Herstellung einer Notentwässerung, zusätzliche Abbrucharbeiten bei Altschalung, Abdichtung, Dämmung.
Kostenerhöhung: 45.000.-
5. über den ausgeschriebenen Leistungsumfang hinaus erforderliche zusätzliche Korrosionsschutzarbeiten am Dachtragwerk.
Kostenerhöhung: 10.000.-
6. Anschaffung neuer Einbausportgeräte und umfangreicher Reparaturbedarf vorhandener Geräte wegen schlechten Zustands.
Kostenerhöhung: 15.000.-
7. Herstellung einer lt. Genehmigung erforderlichen Regenwasserrückhaltungsanlage, Erneuerung und Reparatur defekter Grundleitungen.
Kostenerhöhung: 50.000.-
8. Brunnenbau für Sportplatzbewässerung.
Kostenerhöhung: 10.000.-
9. Ungünstigere Submissionsergebnisse bei Trockenbau, Fenster/Sonnenschutz, WDVS:
Kostenerhöhung: 55.000.-
10. Ungünstigere Submissionsergebnisse bei Elektro und Sanitär:
Kostenerhöhung: 30.000.-
11. Ungünstigere Submissionsergebnisse bei Garten- und Landschaftsbauarbeiten:
Kostenerhöhung: 20.000.-
12. Erhöhung der Baunebenkosten infolge höherer anrechenbarer Kosten.
Kostenerhöhung: 90.000.-

Die Mehrkosten sind unvorhergesehen, weil die vorstehend aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen, die Entwicklung der Marktpreise, Genehmigungsauflagen und vergaberechtlichen Entwicklungen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht bekannt oder voraussehbar waren.

Ein Großteil der Mehrkosten wurde erst im Zuge der Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen im Rahmen von Nachtragstatbeständen erkenn- und quantifizierbar, da erst zu diesem Zeitpunkt der Umfang des überaus schlechten Zustands bislang unzugänglicher, z. B. erdbedeckter oder durch Rückbauarbeiten freigelegter Bauteile bekannt wurde.
Zum Teil waren die in den Bestandsunterlagen aufgeführten Bauteile nicht vorhanden oder abweichend hergestellt.

Die Mehrkosten sind unabweisbar, weil die Gesamtmaßnahme mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht abgeschlossen werden kann und sämtliche Möglichkeiten zur Gegensteuerung, z. B. durch Umplanung und/oder Reduzierung der Umfänge der ausgeschriebenen Leistungen ausgeschöpft sind.

Weitere Einschnitte bei den Leistungen würden zur partiellen oder gänzlichen Funktionsunfähigkeit des Gesamtwerks führen, und ergänzend dazu auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Auftragnehmern aus geltend gemachten Ansprüchen aus entgangenem Gewinn infolge Minderleistung.



Die bei der Umsetzung aufgedeckten Nachtragstatbestände führen zwingend zur Notwendigkeit der Nachbeauftragung zusätzlicher Leistungen, damit die jeweiligen Arbeiten insgesamt fachgerecht ausgeführt und abgenommen werden können.

Eine grundlegende Umplanung erscheint im Licht der gewonnenen Erkenntnisse weder
inhaltlich und zeitlich sinnvoll; noch lassen sich hierdurch Einspareffekte erkennen. Eine
Unterbrechung der Arbeiten würde unabsehbare Folgen für die weitere Nutzbarkeit der
Spielhalle nach sich ziehen und hätte nach Einschätzung der Verwaltung auch keinerlei
Vorteile hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen.
19 .PPP
Hannover / 15.04.2009