Drucksache Nr. 0814/2007:
Neubau eines Rettungsdienstkompetenzzentrums für die Feuerwehr

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
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0814/2007
3
 

Neubau eines Rettungsdienstkompetenzzentrums für die Feuerwehr

Antrag,


1. auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache (FRW) 2, Auf der Klappenburg 3, Stadtteil Stöcken, ein „Rettungsdienstkompetenzzentrum“ (integrierte Rettungsassistentenschule, Desinfektionseinrichtung für Rettungsdienstpersonal und -fahrzeuge, Sanitätsmittellager sowie Fahrzeughalle für vorhandene Sonder-Rettungsmittel) zu bauen und damit

2. der Haushaltsunterlage Bau (Entwurf und Kostenrechnung) gem. § 10 GemHVO zum Neubau des Rettungsdienstkompetenzzentrums in Höhe von 3.800.000 €,

3. der Mittelfreigabe und

4. dem Baubeginn

zuzustimmen.

Finanzierung:

Die jährlichen Abschreibungsraten für das Rettungsdienstkompetenzzentrum sind nach Niedersächsischem Rettungsdienstgesetz Kosten des Rettungsdienstes und somit im Rahmen der Budgetverhandlungen von den Kostenträgern (Krankenkassen) der Landeshauptstadt als Träger des Rettungsdienstes generell zu erstatten. Die geplante Investition ist somit über den Abschreibungszeitraum (z.B. 50 Jahre) betrachtet refinanziert.
Mittel sind im Entwurf des Investitionsplans des Fachbereichs Gebäudemanagement unter der Position 131.07.01 eingestellt:
  • Für das Jahr 2007 100.000 €, für das Jahr 2008 2.000.000 €, für das Jahr 2009 1.700.000 €, insgesamt somit 3.800.000 €.

Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans der Landeshauptstadt Hannover durch die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 soll in jeder Drucksache vermerkt werden, ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden und inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind als Männer - im Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u. a. (siehe Drucksache 1278/2003).

Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind im Wesentlichen finanzieller Art und daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.

Das vorgestellte Neubaukonzept berücksichtigt gleichermaßen die Beschäftigung von Männern und Frauen bei der Feuerwehr. Insbesondere der angestrebten Erhöhung des Frauenanteils bei der Feuerwehr - auch im Rahmen des Konzeptes zur Gewährleistung einer ausreichenden Nachwuchsgewinnung bei der Feuerwehr (vgl. InfoDrs. Nr. 1842/2006 vom 13.09.2006) - soll im Rahmen der Baumaßnahmen Rechnung getragen werden. So ist im Bereich der neuen Rettungsassistentenschule (Obergeschoss des Neubaus) dem zunehmenden Frauenanteil bei der feuerwehrtechnischen und rettungsdienstlichen Ausbildung wie auch bei gesamtstädtischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Rechnung getragen (adäquater Anteil an Sanitär- und Umkleidebereichen für Frauen). Gleiches gilt für die geschlechtsspezifische Trennung der Personenschleusen im Bereich der neuen Desinfektionseinrichtung im Erdgeschoss des Neubaus, die der zunehmenden Mischbesetzung von Rettungsdienstfahrzeugen mit weiblichen und männlichen Einsatzkräften Rechnung trägt.

Bei den Baumaßnahmen ergibt sich keine spezifische Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten5.000,00 €**
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt5.000,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung3.800.000,00 €131.07.01Sachausgaben247.000,00 €* 1310.000-535000
Einrichtungsaufwand150.000,00 €* 1310.901-935400Zuwendungen
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten12.000,00 €1310.000
Ausgaben insgesamt3.950.000,00 € Ausgaben insgesamt259.000,00 € 
Finanzierungssaldo-3.950.000,00 € Überschuss / Zuschuss-254.000,00 € 
(*Ausreichende Mittel werden nach der Bedarfsprüfung im Haushaltsplan 2009 veranschlagt,
** Entgelte für die Nutzung der Desinfektion durch Hilfsorganisationen und andere)

Begründung des Antrages

Ausgangssituation auf der Feuer- und Rettungswache 2

Die Feuerwehr unterhält auf der Feuer- und Rettungswache (FRW) 2 im Stadtteil Stöcken, Auf der Klappenburg 3, eine kombinierte Feuerwehr- und Rettungsassistentenschule (Sachgebiet OE 37.32). Hier werden einerseits die feuerwehrtechnischen Grundausbildungslehrgänge (zurzeit jeweils durchschnittlich zwischen 15 und 20 Teilnehmer pro Halbjahr) durchgeführt sowie andererseits parallel dazu die Ausbildung zur Rettungsassistentin / zum Rettungsassistenten und die Fahrschulausbildung wahrgenommen. Weitere Aufgaben sind die kontinuierliche Fortbildung der Wachabteilungen und der Einsatzleitdienste sowie Sonderveranstaltungen, z. B. für die Leitende Notarztgruppe und ein umfangreiches Dienstleistungsangebot für Dritte, z. B. Erste Hilfe-Ausbildung für Angehörige der Stadtverwaltung.

Die vorhandenen Räumlichkeiten im Bereich der Feuerwehr- und Rettungsassistentenschule reichen schon heute nicht aus.

Besonderer Mangel herrscht im Bereich der sanitären Anlagen (z. B. fehlende Damentoiletten und -duschen) und der Sozial- sowie Seminarräume. Der Aus- und Fortbildungsbetrieb der Feuerwehr läuft in der Regel wochentags von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Auch an den Wochenenden ist oftmals eine Nutzung durch die Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte gegeben.

Der Lehrkörper im Bereich der Feuerwehr- und Rettungsassistentenschule umfasst zurzeit neun Lehrkräfte. Eine kurz- bis mittelfristige Aufstockung um bis zu fünf Lehrkräfte wird dann notwendig, wenn die Ausbildungskapazität im Rahmen der Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie (EU-Richtlinie 93/104) noch weiter signifikant erhöht werden muss (vermehrter Personalbedarf durch Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit) oder ggf. auch im Rahmen der im Konzept zur Gewährleistung einer ausreichenden Nachwuchsgewinnung für die Berufsfeuerwehr (vgl. InfoDrs. Nr. 1842/2006 vom 13.09.2006) erwähnten optionalen Einführung des Ausbildungsberufs „Rettungsassistentin/Rettungsassistent“.

Ein Lager zur Unterbringung des für die Notfallrettung laufenden Bedarfs an Sanitätsmitteln (z. B. Medikamente, Tragen, Verbrauchsmittel) ist zurzeit auf der FRW 2 lediglich provisorisch untergebracht, nachdem die ursprünglich hierfür genutzten Lagerbereiche (u. a. drei ehemalige Baucontainer und ein Lagerraum an der Sporthalle) nach entsprechender baulicher Abgängigkeit aus hygienischen Gründen nicht mehr zur Verfügung standen. Die jetzige Lösung hat lediglich Übergangscharakter und ist im Rahmen des seit 2004 durchgeführten zertifizierten Qualitätsmanagements im Rettungsdienst bereits mehrfach bemängelt worden.

Zukünftig soll das Sanitätsmittellager in das Erdgeschoss des Rettungsdienstkompetenzzentrums so integriert werden, dass Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge direkt in einem Hallenbereich mit medizinischen Materialien beladen bzw. Geräte getauscht werden können.

Die FRW 2 ist der Schwerpunktstandort für den Rettungsdienst und die Bewältigung eines Massenanfalles von verletzten Personen. Dementsprechend werden hier Sonderrettungsmittel wie z. B. eine sog. Rettungsstation für die Versorgung von bis zu 50 verletzten Personen (Abrollbehälter Rettung und Abrollbehälter Betreuung mit entsprechendem Wechselladerfahrzeug) sowie zahlreiche Reservefahrzeuge des Regelrettungsdienstes (Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge) vorgehalten.

Die räumliche Situation in den Fahrzeughallen der Feuerwache ist schon seit längerer Zeit sehr beengt. Daher müssen z. B. Einsatzfahrzeuge auch regelmäßig nicht witterungsgeschützt unter freiem Himmel abgestellt werden. Es ergibt sich zurzeit ein Hallenmehrbedarf für mindestens drei Großfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen.

Im neuen Rettungsdienstkompetenzzentrum ist ein entsprechender Hallenbereich für die Reserve- und Sonderrettungsmittel der Feuerwehr vorgesehen, so dass die dringend erforderliche räumliche Entlastung in der Fahrzeughalle der Wache gegeben wäre.

Ausgangssituation auf der Feuer- und Rettungswache 4

Die Feuerwehr Hannover hält auf der FRW 4, Nenndorfer Chaussee 5, im Stadtteil Bornum eine veraltete und nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Desinfektionseinrichtung vor. Hier werden schwerpunktmäßig Rettungsdienst- und Krankentransportfahrzeuge der Feuerwehr und der Hilfsorganisationen nach dem Transport von hochinfektiösen Patienten desinfiziert. Daneben nutzen aber auch die Polizei und andere diese Desinfektionseinrichtung.

Der bauliche Zustand dieser Desinfektion ist bereits seit einiger Zeit sehr bedenklich. Seitens des zuständigen Gesundheitsamtes wurden inzwischen erhebliche bauliche Mängel attestiert. Die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Vorgaben (u. a. Richtlinien des Robert-Koch-Institutes Berlin) ist nur durch eine grundlegende Sanierung bzw. den adäquaten Neubau dieser Einrichtung möglich. Diese Einschätzung wurde ebenfalls im Rahmen des durchgeführten Qualitätsmanagements seitens der zertifizierenden Fachfirma bestätigt. Der Bedarf einer derartigen Desinfektion ist unbestritten und gemäß § 4 (4) des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes vorgeschrieben.

In Anbetracht der Gesamtsituation auf der FRW 4, dem baulichen Zustand der jetzigen Desinfektion einerseits und im Hinblick auf die Schwerpunktbildung „Rettungsdienst/Vorbereitung eines Massenanfalls von Verletzten“ auf der FRW 2 andererseits ist ein Desinfektionsneubau auf der FRW 2 schlüssig und erforderlich. Eine kostspielige Grundsanierung auf der FRW 4 wurde untersucht und scheidet letztendlich aufgrund wirtschaftlicher Gesichtspunkte (hohe Kosten, funktionale Nachteile) aus.

Planungsergebnis:

Nachdem die grundsätzliche Notwendigkeit des Neubaus eines Rettungsdienstkompetenz-zentrums unter Integration einer funktionalen Desinfektionseinrichtung, eines Sanitätsmittellagers, einer Rettungsassistentenschule sowie einer Fahrzeughalle für Sonderrettungsmittel auf der FRW 2 durch eine Projektprüfungsgruppe (PPG) im März 2006 anerkannt worden war, hat der Fachbereich Gebäudemanagement auf Grundlage eines Planungsauftrages unter Einbeziehung des zukünftigen Nutzers Feuerwehr in Abstimmung mit der Gewerbeaufsicht und dem Gesundheitsamt der Region Hannover das Rettungsdienstkompetenzzentrum auf der FRW 2 bautechnisch und kostenmäßig detailliert beplanen lassen. Bei den Planungen wurde der Neubau eines funktionalen zweigeschossigen Gebäudes im Süden der FRW 2 nach Abriss von drei Reihenhäusern (ehemalige Mitarbeiterwohnungen) und einer seit Jahren nicht mehr in Betrieb befindlichen Tankstelle zugrunde gelegt.

Die Entscheidung für diesen Standort erfolgte vor dem Hintergrund einer optimalen Grundstücksnutzung sowie Verkehrsführung unter Berücksichtigung der Abriss- und Bodensanierungskosten, die zu einem späteren Zeitpunkt sowieso anfallen würden.

In der neuen Desinfektionseinrichtung mit angeschlossenem Sanitätsmittellager auf der FRW 2 sollen folgende Aufgaben schwerpunktmäßig durchgeführt werden:

- Reinigung, Desinfektion und Aufbereitung von Fahrzeugen (schwerpunktmäßig RettD-Fahr-zeuge der Berufsfeuerwehr und der Hilfsorganisationen sowie ggf. der Polizei und Dritter), medizinischen Geräten und Gebrauchsartikeln und somit Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft auf Basis von gesetzlich vorgeschriebenen validierbaren Verfahren entsprechend den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V.

- Dekontamination von Rettungsdienstpersonal (Auskleiden; Duschen; Einkleiden) nach sog. Infektionstransporten

- Einheitliche und zentrale Entsorgung/Lagerung von infektiösen Abfällen und von kontaminierter Rettungsdienst-Bekleidung bis zur Abholung durch beauftragte Wäschereien

- Kontinuierliche Lagerung, Prüfung, Wartung und Reparatur von Krankentragen, medizinischen Geräten und Sanitätsmitteln mit entsprechend nachprüfbarer EDV-gestützten Dokumentation aller Arbeiten im Rahmen des Qualitätsmanagements.

Kosten:

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 3.800.000 € (vgl. Anlage 2).

Zu den oben dargestellten Baukosten sind noch Kosten in Höhe von 150.000 € für Einrichtungsgegenstände und Arbeitsplatz- sowie EDV-Ausstattungen nach der baulichen Fertigstellung des neuen Gebäudes hinzuzurechnen. Diese Mittel werden nach entsprechender Bedarfsprüfung im Haushaltsplan 2009 der Feuerwehr Hannover veranschlagt.

Besonderheiten:

Umwelt- und Klimaschutz:
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden bei der Planung der Baumaßnahme berücksichtigt. Aufgrund der hohen Belegungsdichten der Rettungsassistentenschule und den damit verbundenen hohen internen Gewinnen aus Wärmekosten im Winter sowie Abführung der Lasten im Sommer - verbunden mit gleichbleibender Lufthygiene - während des Schulbetriebes ist der obere Gebäudeteil (Obergeschoss) für die Rettungsassistentenschule als Passivhaus geplant. Bedingt durch die Gebäudegeometrie und Konstruktion sowie durch die vorhandene notwendige technische Infrastruktur für eine mechanische Lüftungsanlage der Desinfektion ist der Passivhaus-Standard für den oberen Gebäudeteil des Neubaues wirtschaftlich.


Anlagen:

Anlage 1 (Baubeschreibung)
Anlage 2 (Kurzfassung der Kostenberechnung nach DIN 276)
Anlage 3 (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten)
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Hannover / 10.04.2007