Energiemanagement mbH Hannover sind von der Landeshauptstadt Hannover mit dem
Betrieb der öffentlichen Nahwärmeversorgung Kronsberg beauftragt worden. Die inhaltlich gleichlautenden Verträge beider Nahwärmeversorger enthalten Preisgleitklauseln, die jährlich zum 01.04. eine Preisanpassung möglich bzw. erforderlich machen.
Der
Arbeitspreis liegt gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,4 % höher, da die Kosten für den Energiebezug (Basis: leichtes Heizöl HEL) für den Bezugszeitraum (2003) stiegen.
Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Megawattstunde Wärme berechnet, dies entspricht analog den abgerechneten Einheiten auf der Telefonrechnung.
Der
Leistungspreis steigt gegenüber dem Vorjahr nur um ca.0,6 %, da zwar die Preise für Waren und Dienstleistungen anstiegen, sich aber die leicht gestiegenen Erlöse aus der Stromproduktion des BHKWs (Blockheizkraftwerkes) kostendämpfend auswirkten. Der Leistungspreis ist für die vorgehaltene Anschlussleistung je kW, entspricht analog der Grundgebühr für den Telefonanschluß auf der Telefonrechnung.
Die Preisveränderungen für die einmalig fällig werdenden
Baukostenzuschüsse und
Anschlusskosten sowie für die
Übergabestationen resultieren ebenfalls aus den gestiegenen Waren- und Dienstleistungspreisen.
Für den Durchschnittshaushalt bringt diese Preisanpassung ohne Berücksichtigung der Abrechnungskosten eine leichte Erhöhung der Wärmekosten. Für eine 70m²-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 30 Wohneinheiten erhöhen sich diese incl. Mehrwertsteuer durchschnittlich von 487 € auf 492 € jährlich (1,2 %). Für ein 100 m²-Reihenhaus erhöhen sich diese durchschnittlich von 643 € auf 651 € jährlich (1,2 %).
Die Stadt als Träger der öffentlichen Einrichtung der Nahwärmeversorgung Kronsberg hat die Pflicht, die Preise festzusetzen. Sie hat aber auch das Recht, niedrigere als die vertraglich mit den Nahwärmebetreibern vereinbarten Entgelte festzusetzen. Sie muss den Betreibern dann allerdings die Differenz als entgangene Einnahmen erstatten.