Informationsdrucksache Nr. 0809/2014:
Haushaltsplan 2013 – Ergebnishaushalt
Zusatzantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 1900/2012

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
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0809/2014
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Haushaltsplan 2013 – Ergebnishaushalt
Zusatzantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 1900/2012



1. Ausgangslage

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Einmündungsbereich der Lutherstraße und der Schlägerstraße in die Hildesheimer Straße neu zu konzipieren und die Neukonzeption baulich umzusetzen.

Mit einem weiteren Antrag wurde die Verwaltung beauftragt, die Verlängerung des Zwei-Richtungsradweges an der Hildesheimer Straße zwischen dem freien Rechtsabbieger Schlägerstraße bis zum Knotenpunkt Schlägerstraße / Lutherstraße baulich umzusetzen, sowie die Beschilderung der Lutherstraße zur Tempo 30-Zone einzurichten.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.


2. Beschreibung des Vorhabens

Als eine erste Maßnahme ist die Neukonzeption des Knotenpunktes Schlägerstraße / Lutherstraße und die Einrichtung des Zweirichtungsradweges in der Schlägerstraße zur Hildesheimer Straße hin vorgesehen.



Langfristig ist eine Neukonzeption des Knotenpunktes Hildesheimer Straße / Schlägerstraße beabsichtigt. Zielsetzung ist dabei die Aufgabe des Rechtseinbiege-Fahrstreifens in die Hildesheimer Straße.
Die aus den Anträgen baulich umzusetzende Neukonzeption soll in einer gemeinsamen ersten Maßnahme realisiert werden.
Die Beschilderung zur Tempo 30-Zone unmittelbar nach der Einmündung der Schlägerstraße in die Hildesheimer Straße ist zwischenzeitlich erfolgt.

Bereich Knotenpunkt Schlägerstraße / Lutherstraße
Die Neukonzeption sieht zunächst eine Umgestaltung des Knotenpunktes Schlägerstraße / Lutherstraße vor.
Die vorhandene Mittelinsel der Lutherstraße entfällt. An deren Stelle werden die Fahrbahnränder in den Knotenpunkt vorgezogen. Durch die Einengung des Einmündungsquerschnittes verkürzt sich für Fußgänger die Länge der Fahrbahnquerung. Gleichzeitig verbessern sich die Sichtverhältnis auf bzw. für Fußgänger.

Der bestehende Radweg auf der Südseite der Schlägerstraße wird zukünftig vor der neuen Mittelinsel auf die Fahrbahn geführt. Die Führung erfolgt im Schutze einer Sperrfläche und
der zusätzlich baulichen Sicherung eines punktuell vorgetragenen Seitenarmes mit Abweisbake, um den Radfahrer frühzeitig in die Sichtbeziehung des Kraftfahrzeuges zu lenken.


Bereich Verlängerung des Zweirichtungsradweges in der Schlägerstraße
Dem Antrag, den Zweirichtungsradweg der Hildesheimer Straße zwischen dem freien Rechtseinbiege-Fahrstreifen und dem Knotenpunkt Schlägerstraße / Lutherstraße zu verlängern, wird gefolgt.
Der bestehende Einrichtungsradweg wird auf 2,00 m verbreitert. Die sich neben dem Radweg befindliche Straßenbeleuchtung ist zu versetzen. Der Radweg beginnt bzw. endet vor dem umzugestaltenden Knotenpunkt Schlägerstraße / Lutherstraße.
Zur sicheren Überquerung der Fahrbahn der Schlägerstraße wird an diesem Standort eine zusätzliche Mittelinsel für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet.

66.21 
Hannover / 23.04.2014