Drucksache Nr. 0807/2015:
Zuwendung an den Verein KinderTagesBetreuung e. V.

Inhalt der Drucksache:

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0807/2015
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Zuwendung an den Verein KinderTagesBetreuung e. V.

Antrag,

dem Verein KinderTagesBetreuung e. V. (KiTaB ehemals Interessengemeinschaft Tagesbetreuung e. V.) eine Zuwendung in Höhe von

36.000 €

aus dem Ergebnishaushalt 2015, unter dem Vorbehalt der Genehmigung der städtischen Haushaltssatzung 2015, zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Maßnahme richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen und dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36602
Tagespflege
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 36.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -36.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -36.000,00 €
Die Mittel stehen derzeit im Bugdet zur Verfügung. Die entsprechende Einnahme des Landes wird im 2. Halbjahr 2015 erfolgen.

Begründung des Antrages

Die "Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in Kindertagespflege" des Niedersächsischen Kultusministeriums sind mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft getreten. Die bisherigen Fördergrundsätze beinhalten zum einen die Förderung der Betriebskosten der Kindertagespflege für eine bedarfsgerechte Betreuung in der Tagespflege sowie die Förderung von Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen und fachliche Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen. Bisher wurden 599 € je Kindertagespflegeperson als Zuschuss zu den jährlichen Aufwendungen für die Qualifizierung, fachliche Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen, maximal bis zur Höhe der tatsächlichen Ausgaben, gewährt.
Die Fördergrundsätze sollen nach Abschluss der Verhandlungen zwischen der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen rückwirkend zum 01.01.2015 bis zum 31.08.2016 (voraussichtliches In-Kraft-Treten der KiTaG-Novelle) verlängert werden. Es wird davon ausgegangen, dass auch wie bisher Mittel für den o. g. Zweck vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden, so dass es sich um eine Vorfinanzierung handelt.

Nach der bisherigen Fördergrundlage des Niedersächsischen Kultusministeriums hat die Landeshauptstadt Hannover auch Mittel für eine halbe Sozialarbeiterstelle an den Verein KitaB e. V. weitergeleitet. Der Verein ist als freier Träger der Jugendhilfe mit seiner Fachberatungsstelle Kindertagespflege Ansprechpartner u. a. für angehende Tagesmütter und Tagesväter, die an einer Qualifizierung interessiert sind oder eine Pflegeerlaubnis beantragen möchten. Für bereits in der Kindertagespflege tätige Tagespflegemütter und Tagespflegeväter in Hannover übernimmt der Verein die Vermittlung und Fachbegleitung. Das Angebot des Vereins dient dazu, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter drei-jährige Kinder sicher gestellt wird. Sollte keine Vorleistung von der Landeshauptstadt Hannover erfolgen, muss der Verein KiTaB e. V. der Mitarbeiterin kündigen, da der Träger keine ausreichenden Mittel hat, um die Personalkosten vorzufinanzieren.
51.4 
Hannover / 15.04.2015