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Neuordnung der Schiedsämter
Antrag,
die 17 städtischen Schiedsämter zum 31.12.2005 aufzulösen und gleichzeitig - nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung der Schiedspersonenstellen - für jeden der 13 Stadtbezirke jeweils ein Schiedsamt neu einzurichten.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden durch die Neuordnung der Schiedsämter nicht berührt. Für das Amt der Schiedsperson können sich Frauen und Männer bewerben, die die Voraussetzungen gemäß § 3 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter erfüllen.
Kostentabelle
Aufgrund der vorgeschlagenen Neuordnung der Schiedsämter vermindern sich die bei den Haushaltsstellen 1.1110.655300.5, 1.1110.600000.6 und 1.1110.661.100.9 ausgewiesenen Sachausgaben (insgesamt 6.600,00 €) um 1.200,00 € auf 5.400,00 €.
Begründung des Antrages
Die vorgeschlagene Auflösung der bestehenden Schiedsämter führt dazu, dass das Amt der gegenwärtig tätigen Schiedspersonen endet. Für die 13 Schiedsämter, die neu eingerichtet werden sollen, müssen demzufolge Schiedspersonen gewählt werden. Wie bereits dargelegt wurde, soll die Vorauswahl unter den Bewerbern von einer Auswahlkommission getroffen werden. Die Wahl selbst obliegt dem Rat (§ 4 Abs. 1 SchiedsämterG).
Eine Erörterung des Verfahrens in der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 19. Mai 2005 gibt Anlass für den ergänzenden Hinweis, dass vor der Wahl durch den Rat die jeweiligen Stadtbezirksräte angehört werden (§ 55 c Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 NGO).
32.51
Hannover / 02.06.2005