Drucksache Nr. 0807/2005 E1:
Neuordnung der Schiedsämter

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0807/2005 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage
15-1369/2005 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Ricklingen
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Stadtbezirksräte Kirchrode-Bemerode-Wülferode,
Südstadt-Bult,
Vahrenwald-List,
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
Zur Kenntnis
In die Stadtbezirksräte 01, 03 - 05,
08 - 10, 12 und 13
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0807/2005 E1
0
 

Neuordnung der Schiedsämter

Antrag,

die 17 städtischen Schiedsämter zum 31.12.2005 aufzulösen und gleichzeitig - nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung der Schiedspersonenstellen - für jeden der 13 Stadtbezirke jeweils ein Schiedsamt neu einzurichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden durch die Neuordnung der Schiedsämter nicht berührt. Für das Amt der Schiedsperson können sich Frauen und Männer bewerben, die die Voraussetzungen gemäß § 3 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter erfüllen.

Kostentabelle


Aufgrund der vorgeschlagenen Neuordnung der Schiedsämter vermindern sich die bei den Haushaltsstellen 1.1110.655300.5, 1.1110.600000.6 und 1.1110.661.100.9 ausgewiesenen Sachausgaben (insgesamt 6.600,00 €) um 1.200,00 € auf 5.400,00 €.



Begründung des Antrages

Die vorgeschlagene Auflösung der bestehenden Schiedsämter führt dazu, dass das Amt der gegenwärtig tätigen Schiedspersonen endet. Für die 13 Schiedsämter, die neu eingerichtet werden sollen, müssen demzufolge Schiedspersonen gewählt werden. Wie bereits dargelegt wurde, soll die Vorauswahl unter den Bewerbern von einer Auswahlkommission getroffen werden. Die Wahl selbst obliegt dem Rat (§ 4 Abs. 1 SchiedsämterG).

Eine Erörterung des Verfahrens in der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 19. Mai 2005 gibt Anlass für den ergänzenden Hinweis, dass vor der Wahl durch den Rat die jeweiligen Stadtbezirksräte angehört werden (§ 55 c Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 NGO).
 32.51
Hannover / 02.06.2005