Drucksache Nr. 0807/2005:
Neuordnung der Schiedsämter

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01 - 13
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0807/2005
1
 

Neuordnung der Schiedsämter

Antrag,

die 17 städtischen Schiedsämter zum 31.12.2005 aufzulösen und gleichzeitig - nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung der Schiedspersonenstellen - für jeden der 13 Stadtbezirke jeweils ein Schiedsamt neu einzurichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden durch die Neuordnung der Schiedsämter nicht berührt. Für das Amt der Schiedsperson können sich Frauen und Männer bewerben, die die Voraussetzungen gemäß § 3 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter erfüllen.

Kostentabelle


Aufgrund der vorgeschlagenen Neuordnung der Schiedsämter vermindern sich die bei den Haushaltsstellen 1.1110.655300.5, 1.1110.600000.6 und 1.1110.661.100.9 ausgewiesenen Sachausgaben (insgesamt 6.600,00 €) um 1.200,00 € auf 5.400,00 €.

Begründung des Antrages

1. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (SchiedsämterG) obliegt es den Gemeinden, zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten ein oder mehrere Schiedsämter einzurichten und zu unterhalten. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einer ehrenamtlich tätigen Schiedsperson wahrgenommen, die der Rat der Gemeinde auf fünf Jahre wählt.
Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens können bürgerliche Rechtstreitigkeiten sein, die vermögensrechtliche Ansprüche betreffen. Darüber hinaus ist die Schlichtung vor einem Schiedsamt bei bestimmten Straftaten als vorgerichtliches Sühneverfahren vorgesehen. Das Ziel eines Schlichtungsverfahrens besteht darin, einen freiwilligen und einvernehmlichen Vergleich zwischen den streitenden Parteien herbeizuführen.
2. Die Landeshauptstadt Hannover unterhält gegenwärtig 17 Schiedsämter. Wie aus der nachfolgenden Übersicht hervorgeht, ist die Zahl der bearbeiteten Fälle in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen.

1984
1989
1994
1999
2004
Ahlem
5
3
0
3
2
Anderten
1
5
4
1
2
Bemerode
6
7
4
7
5
Buchholz
22
44
22
22
29
Döhren
5
13
7
3
7
Herrenhausen
20
16
5
1
2
Kleefeld
10
7
3
0
0
Limmer
4
10
5
-
-
Linden
10
12
2
1
0
List
24
23
9
5
unbesetzt
Misburg
14
11
10
5
9
Mitte
7
1
5
5
7
Nordstadt
8
10
5
2
4
Ricklingen
9
19
7
5
2
Südstadt
19
14
4
0
unbesetzt
Vahrenwald
14
17
9
4
2
Vinnhorst
7
6
2
0
unbesetzt
Wettbergen
1
1
2
0
unbesetzt

186
219
105
64
71

Da in dem Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung zunehmend private Einrichtungen und freiberufliche Mediatoren tätig sind, ist nicht damit zu rechnen, dass die Schiedsämter künftig wieder vermehrt in Anspruch genommen werden. Angesichts dieser Entwicklung besteht Anlass für eine bedarfsgerechte Neuordnung der Schiedsämter im Gebiet der Landeshauptstadt. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass ein bürgernahes Angebot für Streitschlichtungen auch in Zukunft gewährleistet sein muss. Beiden Gesichtspunkten – dem geringeren Bedarf einerseits und der gebotenen Bürgernähe andererseits – ist dadurch Rechnung zu tragen, dass den 13 Stadtbezirken jeweils ein Schiedsamt zugeordnet wird. Für diese Neuregelung ist es erforderlich, die vorhandenen 17 Schiedsämter aufzulösen und 13 neue Schiedsämter für die jeweiligen Stadtbezirke einzurichten.
Infolge der Auflösung der bestehenden Schiedsämter endet das Amt der gegenwärtig tätigen Schiedspersonen (§ 4 Abs. 2 SchiedsämterG). Im Zuge der Neuordnung der Schiedsämter sind deshalb zugleich auch die Schiedspersonen vom Rat neu zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Stellen in den Tageszeitungen "Neue Presse" und "Hannoversche Allgemeine Zeitung" auszuschreiben. Dieses Vorgehen hat gegenüber der bisherigen Handhabung (Wahl auf Vorschlag der Ratsfraktionen) den Vorzug, dass das Auswahlverfahren ein höheres Maß an Transparenz gewinnt und eine größere Zahl potentieller Bewerber angesprochen wird. Vorgesehen ist weiterhin, dass im Anschluss an die Ausschreibung eine Auswahlkommission, die sich aus der jeweiligen Bezirksbürgermeisterin oder dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und einer Vertreterin oder einem Vertreter der Verwaltung zusammensetzt, unter den Bewerbern eine Vorauswahl trifft. Das Ziel besteht hierbei darin, dem Rat für jedes neue Schiedsamt geeignete Bewerber vorzuschlagen.

Da erst mit der Wahl durch den Rat und der anschließenden Bestätigung durch das Amtsgericht Hannover die Neubesetzung abgeschlossen sein wird, ist als Termin für die Neuordnung der Schiedsämter der 31.12.2005 vorgesehen.

Als Anlage 1 ist der Entwurf eines Ausschreibungstextes beigefügt, der den Empfehlungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen entspricht.
30 32.51
Hannover / 15.04.2005