Drucksache Nr. 0805/2026 N1:
Petition zur Fahrradstraße Am Grünen Hagen im Zusammenhang mit dem Umbau zur Veloroute 09 nach Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0805/2026 N1
3 (nur online)
 
Eine Neufassung wird erforderlich, weil der Gremienlauf verändert wurde.

Petition zur Fahrradstraße Am Grünen Hagen im Zusammenhang mit dem Umbau zur Veloroute 09 nach Ricklingen

Antrag,


der Petition vom 11.10.2025 zur Anpassung der Fahrradstraße Am Grünen Hagen bezüglich der Parksituation und der geforderten Maßnahmen zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs und der Reduzierung der Verkehrsmenge durch Umsetzung der Vorschläge der Verwaltung teilweise zu folgen und ansonsten zurückzuweisen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der erforderlichen Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen wird im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange sind nicht berührt.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung


Durch die Verhinderung von Durchgangsverkehr und einer damit einhergehenden Nutzungsverbesserung für den Radverkehr wird eine noch bessere Nutzung der Fahrradstraße erwartet. Der Kfz-Durchgangsverkehr wird mit der Maßnahme weitgehend unterbunden. Dadurch wird der CO2-Ausstoß weiter verringert und das Klima in der Straße verbessert.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Ausgangslage

Im Rahmen der Einrichtung der Veloroute 09 nach Ricklingen ist auch die bestehende Fahrradstraße „Am Grünen Hagen“ umgestaltet worden:
- Auf Grund der politischen Beschlussfassung wurden die bestehenden, geteilten Plateau-Aufpflasterungen zur Geschwindigkeitsreduzierung ausgebaut.
- Modifizierung der Fahrradstraße auf Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichtes Hannover zur Kleefelder Straße mit Entfall des Parkens auf der Nordseite der Straße auf großen Teilen der Straße realisiert und ausgeschildert.
- Der Knotenpunkt Am Grünen Hagen / Am Sauerwinkel wurde baulich und verkehrsbehördlich als abknickende Vorfahrt im Zuge der Veloroute Richtung Bergfeldstraße ausgebildet.

Nach Umsetzung dieser Maßnahmen im Zuge der Veloroute 09 sind einige Anwohnerbeschwerden insbesondere aus dem östlichen Teil der Straße Am Grünen Hagen eingegangen, die sich auf zu wenige Parkmöglichkeiten vor den Häusern, zu hohe gefahrene Geschwindigkeiten und zu viel Durchgangsverkehr in der Straße Am Grünen Hagen bezogen. Daraufhin wurden zu verschiedenen Zeiten die Auslastung der verbliebenen Stellplätze erhoben, Durchgangsverkehre vor (aus bereits vorliegenden Zählungen) und nach dem Umbau ermittelt und mehrfach die gefahrenen Geschwindigkeiten gemessen. Die genannten Beschwerden konnten mit Messergebnissen bzw. Beobachtungen im Wesentlichen nicht belegt werden.

Begründung des Antrages


Mit der Petition vom 11.10.2025 (siehe Anlage 1) zur verschlechterten Parksituation im öffentlichen Verkehrsraum nach Einrichtung der Veloroute 09 nach Ricklingen in der Straße Am Grünen Hagen und folgend vermuteten erhöhten Geschwindigkeiten wird eine Anpassung durch verkehrslenkende Maßnahmen eingefordert.

Zitat Petition:


Die Fahrradstraße Am Grünen Hagen in H-Oberricklingen wurde bedauerlicher Weise ohne Mitwirkung bzw. Befragung der Anwohner in eine Vorfahrtsstraße aufgewertet, was dramatische Auswirkungen nach sich zieht.
Eine Beteiligung der Anwohner (im unteren Bereich) hätte diese Umsetzung durch eine praktische Mitarbeit vermutlich verbessert.

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Beteiligung der Anwohner*innen und Bürger*innen hat stattgefunden. Da es sich bei dem Projekt um eine Veloroute handelt, bei der ein Beteiligungsverfahren neben den Anliegern insbesondere auch die Nutzer*innen erreichen sollte, wurde eine online-Beteiligung durchgeführt. Dazu wurden an der gesamten geplanten Strecke sehr umfänglich Banderolen mit einlesbaren QR-Codes an den Beleuchtungsmasten geklebt, in den öffentlichen Gebäuden der jeweiligen Stadtbezirke Flyer ausgelegt und für die Beteiligung auch sehr breit in der Presse geworben. Die Resonanz war ausgesprochen gut und konstruktiv.

Zitat Petition:

Die Straße Am Grünen Hagen wurde größtenteils mit absolutes Haltverbot- (Schild-Nr. 283) auf beiden Straßenseiten ausgewiesen.
In dem unteren Bereich (Rtg. Gö-Chaussee) gibt es u. a. diverse MFH (!), deren Anwohner nur unzureichende Parkmöglichkeiten vorfinden und diese dann in den anliegenden Straßen (u.a. Am Rotdorn) ausweichen und deren Bewohnern die Parkmöglichkeiten hierdurch stark einschränken. Hinzu kommen auch Parker von Beschäftigten des Grünflächenamtes und dem IT Nds.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt sich hierbei um den östlichen Bereich der Straße Am Grünen Hagen zwischen Göttinger Chaussee und Am Ginsterbusch. Hier wurde das Fahrbahnrandparken zugunsten einer aus den o.g. Urteil resultierenden notwendigen Fahrbahnbreite für den Radverkehr im Begegnungsverkehr unterbunden. In diesem Bereich ist die Bebauung einseitig und auf der gegenüberliegenden Seite der Fahrbahn sind ausreichend Parkmöglichkeiten in den Parkbuchten auf der Friedhofseite vorhanden. Die Einfamilienhäuser haben in der Regel alle mindestens einen Stellplatz auf dem Grundstück.


Im Bereich der Mehrfamilienhäuser wird weitestgehend der gegenüberliegende Parkstreifen genutzt, allerdings auch für ungenutzte und unangemeldet abgestellte Fahrzeuge.
Die Stellplatzsituation wurde mehrfach zu verschiedenen Tageszeiten in Ortsbegehungen überprüft. Hierbei wurden in allen Bereichen freie Stellplätze vorgefunden, woraus geschlossen wurde, dass das Stellplatzangebot insgesamt ausreichend ist.

Zitat Petition:

1. Überhöhte Geschwindigkeit der Autofahrer inkl. überholende Fahrzeuge (kein rechts vor links mehr bzw. parkende Autos) und damit erhöhte Unfallgefahr

Stellungnahme der Verwaltung:

Die beiden durchgeführten Messungen (Im Bereich Haus Nr. 6 und im Bereich Haus Nr. 48) konnten die vermuteten deutlich überhöhten Geschwindigkeiten nicht bestätigen. Es wurde festgestellt, dass sich 85% der Kfz-Fahrenden an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten. Bei einer weiteren Messung nach Eingang der Petition im Bereich Haus Nummer 16 wurde eine leicht erhöhte Geschwindigkeit bei der Mehrheit der Kfz festgestellt, diese ist jedoch nicht als besorgniserregend hoch anzusehen (85% der Kfz sind 39 bzw. 40 km/h oder langsamer gefahren).


Die sogenannte V85 (85% der Kfz fahren nicht schneller als ...) ist eine maßgebende Kenngröße zur Beurteilung der gefahrenen Geschwindigkeit in einer Straße.

Zitat Petition:

2. KEINE Haltemöglichkeit für Bewohner, Lieferdienste, Pflegedienste, DHL etc.
3. Keine Entladungsmöglichkeit für Bewohner (nur über die Str. der wenigen Haltebuchten)
4. Keine Parkmöglichkeit für Besucher einer ansässigen Praxis
Stellungnahme der Verwaltung:

Auf der südlichen Seite sind Parkflächen in ausreichender Anzahl vorhanden, die auch für Lieferdienste, zum Ausladen, für Besucher*innen und für Pflegedienste zur Verfügung stehen.


Zitat Petition:

5. Erhöhte Gefährdung der Fußgänger und Kinder beim Überqueren der Str. zum PKW


Stellungnahme der Verwaltung:

Das kann auf Basis der durchgeführten Messungen nicht bestätigt werden. In einer Fahrradstraße gilt nach StVO grundsätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Diese wird jedoch nicht gesondert ausgeschildert, da die Ausschilderung als Fahrradstraße dies bereits beinhaltet.
Zitat Petition:

Im oberen Bereich der Straße Am Grünen Hagen ist die Parkmöglichkeit nach dem Umbau weiterhin auf der Straße gewährleistet, obwohl in diesem Abschnitt ausschließlich EFH stehen.
Der untere Bereich, zwischen der Straße Am Rotdorn und der Göttinger Chaussee, bietet auf über 100m (!) beidseitig KEINE Parkmöglichkeiten, da sich hier u. a. die Zufahrten vom Friedhof bzw. zum Grünflächenamt befinden.
Bitte veranlassen Sie eine Verbesserung der Gefährdungssituation; z. B. Rücknahme der Vorfahrtstraße (Nr. 306) und Ausschilderung eingeschränktes Halteverbot (Nr. 286) oder eine andere konstruktive Lösung.

Stellungnahme der Verwaltung:

Dem Vorschlag, ein eingeschränktes Halteverbot auf der Strecke einzurichten, kann nicht entsprochen werden, da für die Verkehrssicherheit für den Radverkehr auf der Veloroute 09 eine ausreichend dimensionierte Fahrbahnbreite (s.o.) vorzuhalten ist, die dann (nicht nur punktuell) unzulässig eingeschränkt würde. Mit parkenden Fahrzeugen am Fahrbahnrand und einem somit erforderlichen Sicherheitsstreifen zwischen Radverkehrs-Trasse und parkenden Fahrzeugen genügen die zur Verfügung stehenden Querschnittsbreiten der Fahrbahn den Anforderungen nicht. Die Ausweisung als Vorfahrtstraße entspricht den einschlägigen Planungsrichtlinien

Da die Sichtverhältnisse im Grünen Hagen sehr gut sind und die Verkehrsmenge vergleichsweise gering ist, ist aus Sicht der Verwaltung ein gefahrloses Queren der Fahrbahn bei entsprechender Aufmerksamkeit der Querenden sehr gut möglich.

Im östlichen Teil der Straße Am Grünen Hagen zwischen Am Ginsterbusch und Am Sauerwinkel ist beidseitige Bebauung vorhanden. Dort wurde wechselseitiges Parken entsprechend der DS 0848-2022 eingerichtet.

Vorschlag der Verwaltung zur Unterbringung des Durchgangsverkehrs, zur Verkehrsberuhigung und zur Verbesserung der Stellplatzsituation im Bereich der Gebäude Grüne Hagen 8 bis 14.

Mit einem zweiteiligen Vorschlag zu den in der Petition genannten Punkten besteht die Möglichkeit Optimierungen vorzunehmen und damit in Teilen den Forderungen der Petition zu folgen. Die zweistufigen Anpassungen können unabhängig voneinander umgesetzt werden.

Lösungsvorschlag zum Parken und zur Geschwindigkeitsreduzierung:

Im Bereich vor den Gebäuden Am Grünen Hagen 8 bis 14 werden an 2 Stellen jeweils 3 Stellplätze eingerichtet und markiert. Damit wird einerseits die Parkplatzsituation vor Ort etwas entspannt und andererseits die Geschwindigkeit in diesem Bereich durch Verringerung der Querschnittsbreite gedämpft (siehe Anlage 2).



Lösungsvorschlag zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs:

Zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs zwischen Göttinger Chaussee und Bergfeldstraße/Hamelner Chaussee und Reduzierung der Verkehrsmenge in der Straße Am Grünen Hagen wird von der Verwaltung eine verkehrsbehördliche Maßnahme mit Einrichtung eines Modalfilters durch die Anordnung von zwei gegenläufigen Einbahnstraßen vorgeschlagen.

Der Abschnitt zwischen den Einmündungen Vogelsang und Bartold-Knaust-Straße wird als Einbahnstraße in Richtung Westen und der Abschnitt zwischen den Einmündungen Bartold-Knaust-Straße bis Am Haselbusch als Einbahnstraße in Richtung Osten ausgewiesen. Für den Radverkehr sind weiterhin beide Fahrtrichtungen frei. Der Durchgangsverkehr zwischen Bergfeldstraße und Göttinger Chaussee über Am Sauerwinkel und Am Grünen Hagen wird damit unterbunden.

Die Einbahnstraßenführung auf Am Grünen Hagen würde durch zwei zusätzliche Radverkehrsschleusen abgesichert (siehe Anlage 3). Die Erschließung des nördlich an die Straße Im Grünen Hagen angrenzenden Gebietes aus südlicher Richtung erfolgt dann hauptsächlich über die Bartold-Knaust-Straße.
66.22 
Hannover / May 5, 2026