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Die Neufassung wurde erforderlich, um die Beratungsfolge zu ergänzen.Einziehung einer Teilfläche des Stockhardtweges in Hannover-Limmer
Antrag,
der Einziehung einer Teilfläche der Straße "Stockhardtweg", wie in der Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Im Zuge der Entwicklung der „Wasserstadt Limmer“ auf den ehemaligen Industrieflächen des Industriewerkes Limmer der CONTINENTAL Gummifabrik wird auch die Erschließung in diesem Bereich neu geordnet. Der einzuziehende Abschnitt des Stockhardtweges wird zukünftig seine Verkehrsbedeutung verlieren und Teil der Wohnbauflächen sein. Die Erschließung der nordöstlich gelegenen Grundstücke am Leineverbindungskanal und weiter nördlich davon erfolgt dann über eine direkte Anbindung in Richtung Süden an die Wunstorfer Straße.
Da der Rückbau des Stockhardtweges Voraussetzung für den Abschluss der Bodensa- nierung und die Baureifmachung des östlichen Abschnittes der „Wasserstadt Limmer“ ist, wird für die Sicherstellung der Erschließung zunächst eine Ersatzerschließungssstraße mit Geh- und Radweg (einschl. Beleuchtung) über das Wasserstadtgelände hergestellt. Hierzu wird ein entsprechender Vertrag mit der Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG
abgeschlossen. Dieser Vertrag wird den politischen Gremien zur Zustimmung vorgelegt. Der Rückbau des Stockhardtweges in dem einzuziehenden Abschnitt erfolgt erst dann, wenn die Ersatzerschließung zur Verfügung steht und durch eine entsprechende Grundbucheintragung rechtlich abgesichert ist.
66.11
Hannover / 29.04.2014