Drucksache Nr. 0805/2014:
Einziehung einer Teilfläche des Stockhardtweges in Hannover-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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0805/2014
1
 

Einziehung einer Teilfläche des Stockhardtweges in Hannover-Limmer

Antrag,

der Einziehung einer Teilfläche der Straße "Stockhardtweg", wie in der Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Zuge der Entwicklung der „Wasserstadt Limmer“ auf den ehemaligen Industrieflächen des Industriewerkes Limmer der CONTINENTAL Gummifabrik wird auch die Erschließung in diesem Bereich neu geordnet. Der einzuziehende Abschnitt des Stockhardtweges wird zukünftig seine Verkehrsbedeutung verlieren und Teil der Wohnbauflächen sein. Die Erschließung der nordöstlich gelegenen Grundstücke am Leineverbindungskanal und weiter nördlich davon erfolgt dann über eine direkte Anbindung in Richtung Süden an die Wunstorfer Straße.

Da der Rückbau des Stockhardtweges Voraussetzung für den Abschluss der Bodensa- nierung und die Baureifmachung des östlichen Abschnittes der „Wasserstadt Limmer“ ist, wird für die Sicherstellung der Erschließung zunächst eine Ersatzerschließungssstraße mit Geh- und Radweg (einschl. Beleuchtung) über das Wasserstadtgelände hergestellt. Hierzu wird ein entsprechender Vertrag mit der Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG

abgeschlossen. Dieser Vertrag wird den politischen Gremien zur Zustimmung vorgelegt. Der Rückbau des Stockhardtweges in dem einzuziehenden Abschnitt erfolgt erst dann, wenn die Ersatzerschließung zur Verfügung steht und durch eine entsprechende Grundbucheintragung rechtlich abgesichert ist.

66.11 
Hannover / 23.04.2014