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Stellungnahme der Verwaltung zur DS 0805/20143
Zum Antrag der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
In der Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeitform (sog. berufsbegleitende Ausbildung) gelten u. a. folgende Aufnahmevoraussetzungen:
Es kann aufgenommen werden, wer
- die Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten abgeschlossen hat
- das berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich absolviert hat
- einen pädagogischen Hochschulabschluss hat.
Dies schließt Schulabgänger von allgemeinbildenden weiterführenden Schulen aus.
Die Erhöhung der Anzahl der Arbeitsplätze in Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft der LH Hannover für Auszubildende der Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeitform erfordert eine Erhöhung der Personalkosten im Bereich Kindertagesstätten.