Drucksache Nr. 0805/2006:
Einrichtung einer zweiten Integrationsgruppe in der Janusz-Korczak-Kindertagesstätte

Inhalt der Drucksache:

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0805/2006
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Einrichtung einer zweiten Integrationsgruppe in der Janusz-Korczak-Kindertagesstätte

Antrag,

zu beschließen,

dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband laufende Beihilfen für eine zweite Integrationsgruppe in der städtischen Janusz-Korczak-Kindertagesstätte in Betriebsführung der Ev.-luth. Bonhoeffer-Kirchengemeinde, Hudeplan 49, gemäß der Anlage 2 der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration" vorbehaltlich der Betriebserlaubnis durch die Nds. Landesschulbehörde, Abteilung Hannover, NLJA - Fachbereich 2

zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarbeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Die dreigruppige städtische Einrichtung in Betriebsführung der Ev.-luth. Bonhoeffer-Kirchengemeinde verfügt neben der Halbtagsgruppe über zwei Ganztagsgruppen für Kindergartenkinder. Eine hiervon ist seit dem 01.08.2002 als integrative Gruppe anerkannt, für die zweite Ganztagsgruppe soll nun auch eine integrative Betreuung angeboten werden.

In der Einrichtung ist die Nachfrage der Eltern nach Integrationsplätzen weitaus höher als die angebotenen Plätze. Derzeit wird bereits ein fünftes Kind mit Behinderung in der Gruppe betreut (regulär zwei bis vier Kinder).

Auch und gerade aus Sicht der Elternschaft besteht daher der Wunsch nach einer zweiten integrativen Gruppe. Die auf der Warteliste stehenden Kinder mit Behinderung wohnen im direkten Stadtbezirk.

Im Gegenzug ist die Nachfrage nach rechtsanspruchsrelevanten Plätzen aufgrund der insgesamt entspannten Platzsituation im Stadtbezirk Ricklingen rückläufig und wird durch die zurückgehenden Kinderzahlen noch verstärkt. So können bereits derzeit nicht alle 68 Plätze der Einrichtung belegt werden. Durch die Schaffung einer zweiten Integrationsgruppe und der damit einhergehenden Verringerung auf 61 Plätze würden somit keine Plätze verloren gehen, die für die Abdeckung des Rechtsanspruchs notwendig wären.

Durch die langjährigen guten Erfahrungen mit der ersten Integrationsgruppe befürworten und unterstützen das gesamte Kita-Team, die Elternvertreter sowie der Kirchenvorstand die Einrichtung einer zweiten Integrationsgruppe. Das Vorhaben wurde von der Fachgruppe "Regionale Vereinbarung" entsprechend begleitet und positiv bewertet.

Wir schlagen daher zum 01.08.2006 die Umstrukturierung und Förderung der zweiten Ganztagsgruppe in eine Integrationsgruppe vor. Die angestrebte Umstrukturierung des Betreuungsangebotes wird kostenneutral umgesetzt, da Landesfördermittel zusätzlich ausgelöst werden.

Die Landesschulbehörde - NLJA - Fachbereich 2, hat für diese Einrichtung die erforderliche Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.4 
Hannover / 04.04.2006