Drucksache Nr. 0803/2012:
Bebauungsplan Nr. 1495 - Steinfeldstraße / Brunnenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0803/2012
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1495 - Steinfeldstraße / Brunnenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1495 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die vorgesehenen Maßnahmen schaffen im Plangebiet eine neue Wegestruktur und Voraussetzungen für neue Nutzungen. Diese kommen allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugute. Die geplante Wegeverbindung verbessert die Erschließung des Spielplatzes Schleusengrund und der öffentlichen Grünfläche Schleusenwange für Kinder und Erwachsene und erhöhen so die soziale Kontrolle. Die Wegeverbindung soll als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden und erhält somit auch eine Beleuchtung, mit der die Sicherheit auf dem Weg auch in den Abendstunden gewährleistet wird.

Kostentabelle

Die Kosten für erforderliche Maßnahmen (z.B. Bodensanierung, Kanalbau) und die erwarteten Einnahmen (z.B. Grundstücksverkauf, Einsatz von Städtebauförder- mitteln) werden sich voraussichtlich ausgleichen, so dass der Stadt keine Kosten entstehen.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer hat am 16. Februar 2011 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (DS 15-1106/2011) beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 07.07.2011 bis 22.08.2011 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

In der Zeit vom 09.12.2011 bis 09.01.2012 fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Mit den eingegangenen Stellungnahmen hat sich die Verwaltung im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplanentwurf auseinandergesetzt. Sie sind bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanes in die Planung eingeflossen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 04.04.2012