Drucksache Nr. 0803/2006:
Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte in der Schulanlage Entenfangweg

Inhalt der Drucksache:

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0803/2006
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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte in der Schulanlage Entenfangweg

Antrag,


zu beschließen,

1.) die Betreuungszeit einer Gruppe der Kindertagesstätte St. Katharina in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e.V. in der Schulanlage Entenfangweg von einer 3/4-Betreuung (08.00 bis 14.00 Uhr) auf ganztags auszuweiten und

2.) für dieses Betreuungsangebot ab 01.08.2006 laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen6.900,00 € 4641.000/678000*
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt6.900,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-6.900,00 € 

* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


In der im September 2004 eröffneten Kindertagesstätte in der Schulanlage Entenfangweg, werden in zwei Kindergartengruppen maximal 50 Kinder in der Zeit von 08.00 bis 14.00 Uhr betreut. Es hat sich herausgestellt, dass dieses Betreuungsangebot nicht für alle Familien ausreichend ist. Aufgrund von Berufstätigkeit vieler Eltern ist es notwendig, die Betreuungszeit einer Gruppe auf ganztags auszuweiten. Hinzu kommt, dass die Einrichtung im Stadtteil Ledeburg liegt und von Familien aus Stöcken und anderen benachbarten Stadtteilen mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zu erreichen ist.

Durch diese Maßnahme, die in Abstimmung zwischen dem Träger der Einrichtung, der Kita-Leitung und der Fachverwaltung umgesetzt werden soll, kommt die Stadt Hannover dem Auftrag nach, Betreuungsplätze in Kindertagesstätten möglichst bedarfsgerecht umzustrukturieren.



Es entstehen keine zusätzlichen Investitions- oder Einrichtungskosten durch die Umsetzung der Maßnahme. Die Finanzierung der Betriebskosten wird im Kindertagesstätten-Budget erwirtschaftet. Die Umstrukturierung soll zum kommenden Kindergartenjahr, d.h. ab 01.08.2006, umgesetzt werden. Das Nds. Landesjugendamt wird in Kürze über die Erteilung einer geänderten Betriebserlaubnis entscheiden.
51.4 
Hannover / 04.04.2006