Drucksache Nr. 0801/2020:
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirkes Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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0801/2020
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Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirkes Südstadt-Bult

Antrag,

zu beschließen, in den folgenden verbandseigenen Einrichtungen in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover zum 01.08.2020 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. Kindertagesstätte Bugenhagen-Kirchengemeinde, Stresemannallee 34, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung

2. Kindertagesstätte Nazareth, Heidornstr. 21, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung
und

ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 34.800,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -34.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -34.800,00 €
Es entstehen folgende jährliche Kosten:
Kindertagesstätte Nr. 1 VBE Finanzierung 17.400 €
Kindertagesstätte Nr. 2 VBE Finanzierung 17.400 €

Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen vom 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen werden die derzeitigen o.g. Angebote immer weniger nachgefragt. Aus diesem Grund sollen die Betreuungszeiten in der vom Träger beantragten Form aufgestockt werden. Eine Anschlussbetreuung im Kindergarten mit kürzeren Betreuungszeiten, nach einem zuvor in Anspruch genommenen Krippenplatz in Ganztagsbetreuung, bereitet Eltern regelmäßig große organisatorische Schwierigkeiten, Familie und Beruf weiterhin zu vereinbaren. Somit verstärkt sich der Wunsch nach längeren Betreuungszeiten bei den Eltern. Durch die Umsetzung der Aufstockungen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden vom Träger beantragt werden.
51.42 
Hannover / 30.03.2020