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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1926 - Hildesheimer Straße 230
Veröffentlichungsbeschluss (Auslagebeschluss)
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1926 - Hildesheimer Straße 230 - und der Begründung in Anlage 2 zuzustimmen und
2. die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Der Bebauungsplan hat die Aufgabe, bauliche und sonstige Nutzungen von Grundstücken zu regeln. Im konkreten Fall werden bestehende Baurechte konkretisiert, jedoch nicht wesentlich erweitert. Werden diese Baurechte ausgeübt, wird dies voraussichtlich Auswirkungen auf das Klima haben.
Kostentabelle
Für die LHH entstehen keine Kosten.
Begründung des Antrages
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1926 – Hildesheimer Straße 230 – wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Grundstücks im Stadtteil Döhren zu schaffen. Der Bebauungsplan dient insbesondere der Steuerung der baulichen Entwicklung im Hinblick auf Maßstäblichkeit, Nutzung und Einfügung in die vorhandene Blockrandstruktur sowie der Sicherung einer mit der umgebenden Wohnnutzung verträglichen Entwicklung. Ziel ist es, eine qualitätvolle Nachverdichtung im Sinne der Innenentwicklung zu ermöglichen und zugleich die städtebauliche Ordnung nachhaltig zu sichern.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Hildesheimer Straße 230“, die am 07.05.2015 beschlossen wurde und mit dem Satzungsbeschluss in einem kombinierten Beschluss aufgehoben werden soll.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 02.05.2024 bis zum 03.06.2025 statt. Während der Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forst, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, bezieht sich auf eine zwischenzeitlich geänderte Planungsfassung. Die vorgetragenen Hinweise sind dennoch für die vorliegende Planung aktuell und relevant. Sie ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
61.12
Hannover / Apr 20, 2026