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Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach Mandatsverzicht
Antrag,
a.) folgende Umbesetzungen festzustellen:
bisher: neu:
1. Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung Ratsherr Belit Onay Ratsfrau Renate Steinhoff
2. Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und LiegenschaftsangelegenheitenRatsherr Belit Onay Ratsfrau Renate Steinhoff
3. Internationaler AusschussRatsherr Belit Onay Ratsfrau Renate Steinhoff
4. Betriebsausschuss Hannover Congress CentrumRatsherr Belit Onay Ratsfrau Renate Steinhoff
5. Betriebsausschuss Städtische Häfen (gleichzeitig im Aufsichtsrat Hafen Hannover )Ratsherr Belit Onay Ratsfrau Renate Steinhoff
b.) die Änderung im stellvertretenden Vorsitz des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung zur Kenntnis zu nehmen:Ratsherr Belit Onay Ratsfrau Renate Steinhoff
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Vorschlagsrecht für die Umbesetzungen liegt bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
zu a.)
Im Zusammenhang mit dem Mandatsverzicht von Herrn Belit Onay zum 24. April 2014 hat die Fraktion Bündnis 90 /die Grünen mit Schreiben vom 24.03.2014 die vorgenannten Umbesetzungen mitgeteilt.
zu b.)
Gemäß § 71 Abs. 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m.
§ 37 Geschäftsordnung des Rates (GO) werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren. Die stellvertretenden Vorsitze werden gemäß § 37 GO entsprechend aus dem Kreis der stimmberechtigten Ausschussmitglieder bestimmt.
Die Fraktionen haben sich zu Beginn der Wahlperiode über die Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze interfraktionell verständigt. Auf die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen entfiel der stellvertretende Vorsitz im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung.
Eines ausdrücklichen Feststellungsbeschlusses der Besetzung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Vorsitze im Sinne des § 71 Abs. 5 NKomVG bedarf es nicht. Der Rat sollte jedoch von der Besetzung Kenntnis nehmen.
18.60
Hannover / 24.04.2014