Drucksache Nr. 0799/2020:
Erweiterung des Familienzentrums St. Franziskus um eine Krippen- und eine Kindergartengruppe

Inhalt der Drucksache:

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0799/2020
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Erweiterung des Familienzentrums St. Franziskus um eine Krippen- und eine Kindergartengruppe

Antrag,

zu beschließen,
  • der Erweiterung der bisher 7-gruppigen Kindertagesstätte St. Franziskus, Hebbelstr. 55, in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e.V. um eine weitere Krippen- (15 Plätze für Kinder von 1-3 Jahren) sowie eine Kindergartengruppe (25 Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung), beide in Ganztagsbetreuung, zuzustimmen und

  • ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische KIndertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) sowie Einrichtungsmittel zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.901.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 34.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -34.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 2.618,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.020,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 233.400,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -237.038,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -237.038,00 €
Bei der Finanzierung im Teilfinanzhaushalt 51 handelt es sich um Einrichtungsmittel für die beiden neuen Gruppen.

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Krippenplätze werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages


Das Familienzentrum St. Franziskus (derzeit 3 Krippengruppen mit insgesamt 42 Plätzen, 3 Kindergartengruppen mit insgesamt 75 Plätzen und 1 Hortgruppe mit 20 Plätzen) wird durch die Errichtung einer auf 5 Jahre angemieteten Modulanlage um zwei Gruppen erweitert (s. DS 2498/2019). Abweichend von der vorgenannten Drucksache sollen nunmehr Plätze für Krippen- und Kindergartenkinder vorgehalten werden, um der aktuellen Bedarfsnachfrage besser entsprechen zu können. Die kurzfristig dafür notwendigen Umbauanpassungen werden vorgenommen. Das Außengelände der Bestands-Kita wird vergrößert. Da der unmittelbar an der Modulanlage liegende Teil des Außengeländes erst in der 2. Jahreshälfte 2020 fertiggestellt wird, kann die Krippengruppe auch erst später in Betrieb genommen werden.
Die neue Kindergartengruppe (ehemalige Krippenkinder der Bestands-Kita) wird das vertraute und dafür ausreichend große Außengelände des Familienzentrums nutzen und daher bereits im August 2020 starten können.

Das Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- hat den Planungen eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Mit den zusätzlichen Plätzen soll der Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz abgesichert werden. Alle Plätze tragen dazu bei, Eltern die Vereinbarung von Familie und Beruf zu erleichtern und das vorhandene Betreuungsangebot temporär auszubauen.
51.42 
Hannover / 27.03.2020