Drucksache Nr. 0798/2026:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1927 - Postkamp, Auslegungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
zur Entscheidung zum Antragspunkt 1.
und zur Anhörung zu den Antragspunkten 2. - 3.
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0798/2026
3 (nur online)
 

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1927 - Postkamp, Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. vorbehaltlich der weiteren Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss für den Bebauungsplan Nr. 1927 - Postkamp - gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen,
  2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1927 - Postkamp - (Anlage 3) mit Begründung (Anlage 2) zuzustimmen und
  3. die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Auswirkungen auf das Klima sind nicht zu erwarten, da mit dieser Bebauungsplanänderung ausschließlich Nutzungseinschränkungen erfolgen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens liegt im Stadtteil Mitte und umfasst die Fläche zwischen der Nordfelder Reihe, der Hainhölzer Straße, dem Postkamp und der Straße Am Klagesmarkt.

Ein Bebauungsplan existiert für das Plangebiet nicht. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB.

Für das Erdgeschoss des Grundstückes Am Klagesmarkt Nr. 9 liegt ein Bauantrag für ein Wettbüro vor. Planungsrechtlich sind Wettbüros als Vergnügungsstätten einzuordnen und haben ähnliche negative Auswirkungen wie Spielhallen. Wettbüros stehen im klaren Nutzungskonflikt mit den vorhandenen Wohnnutzungen und führen insgesamt zu Mietpreisverzerrungen, Imageverlust und negativen Auswirkungen für das Ortsbild. Auf Grundlage des bisher bestehenden Planungsrechtes ist keine rechtssichere Ablehnung des Vorhabens möglich.


Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat daher am 21.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für dieses Bebauungsplanverfahren gefasst (Drucksache Nr. 2561/2023), mit dem Ziel, die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten zu regulieren.
Auf Grundlage dieses Aufstellungsbeschlusses beschloss der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 21.11.2024 die Veränderungssperre Nr. 129, woraufhin der Bauantrag abgelehnt wurde.

Zum Schutz der vorhandenen Wohnnutzung und der ergänzenden gewerblichen Nutzungen sollen spiel- und erotikorientierte Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.

Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.

61.11 
Hannover / Apr 20, 2026