Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 0798/2026 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 11.05.2026: Stadtbezirksrat Mitte: Einstimmig
- 20.05.2026: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 28.05.2026: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
| 0798/2026 (Originalvorlage) |
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Stadtbezirksrat Mitte zur Entscheidung zum Antragspunkt 1. und zur Anhörung zu den Antragspunkten 2. - 3. In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Ein Bebauungsplan existiert für das Plangebiet nicht. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB.
Für das Erdgeschoss des Grundstückes Am Klagesmarkt Nr. 9 liegt ein Bauantrag für ein Wettbüro vor. Planungsrechtlich sind Wettbüros als Vergnügungsstätten einzuordnen und haben ähnliche negative Auswirkungen wie Spielhallen. Wettbüros stehen im klaren Nutzungskonflikt mit den vorhandenen Wohnnutzungen und führen insgesamt zu Mietpreisverzerrungen, Imageverlust und negativen Auswirkungen für das Ortsbild. Auf Grundlage des bisher bestehenden Planungsrechtes ist keine rechtssichere Ablehnung des Vorhabens möglich.
Zum Schutz der vorhandenen Wohnnutzung und der ergänzenden gewerblichen Nutzungen sollen spiel- und erotikorientierte Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.