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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1939, - Nahversorgung Anderter Straße - Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Antrag,
- den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplan Nr. 1939 - Nahversorgung Anderter Straße - entsprechend der Anlage 2 und 3 zuzustimmen,
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats zu beschließen und
- die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1939 gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.v.m. § 12 BauGB entsprechend der Anlage 5 und die Aufstellung des Bebauungsplans entsprechend der Anlage 4 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Klimawirkungsprüfung wird bei den nächsten Verfahrensschritten durchgeführt, wenn auch die Begründung für den Bebauungsplan erarbeitet wird, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine aussagekräftigen Informationen vorliegen.
Kostentabelle
Der LHH entstehen keine Kosten.
Begründung des Antrages
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Anderter Straße 127 und 127 A. Der Geltungsbereich wird begrenzt von der Anderter Straße im Westen, dem Grundstück Anderter Straße 125 im Norden, dem Grundstück zu den Mergelbrüchen 5 im Osten und den Grundstücken Anderter Straße 129 und 129 A im Süden.
Die Vorhabenträgerin, GEG Burgdorf V GmbH, beabsichtigt die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters an der Anderter Straße 127. Hier soll ein Neubau mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.500 m² entstehen. Das Grundstück ist 7.300 m² groß.
Aufgrund der an den Stadtteil Misburg-Süd angebundenen Lage und der Nähe zum Stadtteil Anderten wird das Vorhaben seitens der Verwaltung als eine Aufwertung der Einzelhandelsentwicklung und Nahversorgung im Stadtbezirk Misburg-Anderten betrachtet. Demzufolge wird für die Anderter Straße, im Bereich Misburg-Süd, eine Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) angestrebt. Für den Bereich Misburg-Süd soll dieses Konzept um einen zusätzlichen Entwicklungsbereich in Form eines E-Zentrum ergänzt werden, um damit die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einzelhandelsstandort zu schaffen.
Da die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 979 dem Vorhaben entgegenstehen, hat der Vorhabenträger am 13. Dezember 2024 beantragt, das erforderliche Baurecht durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB zu schaffen.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.
61.13
Hannover / Apr 23, 2025