Drucksache Nr. 0797/2020:
Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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0797/2020
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Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Antrag,

zu beschließen,
  1. in der Kindertagesstätte der Epiphaniaskirchengemeinde (Ev.-luth. Familienzentrum unterm Kirchturm), Hägewiesen 117, 30657 Hannover-Sahlkamp, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (16 Kinder, 3/4-Betreuung) und einer Kindergartengruppe (20 Kinder, 3/4-Betreuung), sowie
  2. in der Kindertagesstätte der Philippus Kirchengemeinde, Große Heide 19, 30657 Hannover-Isernhagen-Süd, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Kinder, 3/4-Betreuung), sowie
  3. in der Kindertagesstätte St. Edith Stein, Tegelweg 2, 30179 Hannover-Vahrenheide, in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover, die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Kinder, 3/4-Betreuung),
auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten

und

ab dem 01.08.2020, spätestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, dem Träger zu

a. und b. laufende Zuwendungen auf der Basis des Finanzierungsvertrages über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge der kirchlichen evangelischen Kindertagesstätten in verbandlicher Trägerschaft (VBE)

c. laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in der Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (BKE)
zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 52.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 30.400,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -82.400,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -82.400,00 €

a. Transferaufwendungen: 34.693,30 €
b. Transferaufwendungen: 17.362,25 €
c. sonstige ordentliche Aufwendungen: 30.374,94 €

Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages


In den Einrichtungen werden in den letzten Jahren die 3/4-Angebote immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme dieser Betreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Kinderbetreuung nachgefragt und wahrgenommen. Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz mit Ganztagsbetreuung die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwer zu regeln. Dies verstärkt den Wunsch nach längeren Betreuungszeiten. Daher möchten die Einrichtungen die Betreuungszeiten erweitern.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
Die Platzreduzierung zu a. und b. wird aufgrund der vorhandenen kleinen Gruppenraumgröße erforderlich.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind im Doppelhaushalt 2019/2020 verankert.

Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden vom jeweiligen Träger beim Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - beantragt.
51.42 
Hannover / 25.03.2020