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Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (städtebauliche Sanierung) im Gebiet Emil-Meyer-Straße
Antrag,
zu beschließen,
a) die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Emil-Meyer-Straße“ auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom 18.03.2025 (VU/ISEK, Anlage 1) sowie der städtebaulichen und freiraumplanerischen Studie (DS 0635/2025) vorbehaltlich des Verkaufs einer Teilfläche des Grundstücks Emil-Meyer-Straße 12 - 28 sowie der anschließenden Anmeldung und Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ durchzuführen und
b) den durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Anteil der Ausgaben von rund 5,77 Mio. Euro zzgl. 250.000 Euro zusätzliche Mittel für den Verfügungsfonds für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Gesamtkosten rund 18,48 Mio. Euro) auf Grundlage der Kosten- und Finanzierungsübersicht vom 11.03.2025 (KoFi, Anlage 2) durch städtische Mittel zu decken.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Vorbereitung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme werden ebenso wie bei ihrer Durchführung differenzierte Auswirkungen auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen, alten und jungen Menschen thematisiert. Die Beachtung von Gender-Aspekten wird neben den Belangen von alten Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Müttern und Vätern zu einem zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen im Rahmen der Sanierung. Die Belange behinderter Menschen werden bei allen Maßnahmen und Projekten berücksichtigt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten“ sollen umweltbezogene und ökologische Aspekte, wie z. B. Klimafolgeanpassungen berücksichtigt werden. Fördermittel können explizit für Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes eingesetzt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegt allerdings keine Klimarelevanz vor, das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung ist „neutral“. Siehe hierzu Anlage 3 zur Klimawirkungsprüfung.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.51106.025 | Neues Gebiet: Wachstum und nachhaltige Erneuerung Emil-Meyer-Straße |
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€11,543,767.00 |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Veräußerung von Sachvermögen |
€0.00 |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
€0.00 |
Baumaßnahmen |
€17,315,650.00 |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€0.00 |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
(€5,771,883.00) |
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€0.00 |
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Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51106 | Neues Gebiet: Wachstum und nachhaltige Erneuerung Emil-Meyer-Straße |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
€0.00 |
Sonstige Transfererträge |
€0.00 |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Privatrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Kostenerstattungen |
€0.00 |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€0.00 |
Sonstige ordentl. Erträge |
€0.00 |
| | Außerordentliche Erträge |
€0.00 |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
| Personalaufwendungen |
€0.00 |
Sach- und Dienstleistungen |
€0.00 |
Abschreibungen |
€0.00 |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
€0.00 |
Transferaufwendungen |
€0.00 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
€0.00 |
Außerordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
€0.00 |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo gesamt |
€0.00 |
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Eine Aufteilung der Kosten auf Teilergebnishaushalte ist derzeit nicht möglich, da dieses abhängig von den geplanten Maßnahmen ist. Dementsprechend werden auch Zinsen und Abschreibungen erst dargestellt, wenn die Maßnahmen den Teilergebnishaushalten zugeordnet sind.
Begründung des Antrages
Für den Bereich Emil-Meyer-Straße wurden mit der Beauftragung und Bearbeitung der städtebaulichen und freiraumplanerischen Studie die Problemlagen und damit einhergehende Entwicklungspotenziale des Quartiers deutlich. Die Information über die Studie erfolgt mit der Drucksache 0635/2025. Das Quartier Emil-Meyer-Straße wurde aufgrund seiner vielfältigen Problemlagen eingehender hinsichtlich der Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme (auch städtebauliche Sanierung genannt) betrachtet. Es wurde untersucht, ob die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm sowie die Festlegung als Sanierungsgebiet angezeigt ist.
Mit dem Beschluss des Rates 2088/2024 wurden dazu Vorbereitende Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB eingeleitet. Diese stellen eine ganze Reihe städtebaulicher Missstände und Funktionsverluste fest. In Form eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) werden Sanierungsziele, Handlungsfelder und Maßnahmen zur Behebung der Missstände vorgeschlagen. Der Finanzrahmen wird in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) dargestellt. Inhaltlich nimmt die VU/das ISEK stark auf die städtebauliche und freiraumplanerische Studie Bezug. Die dort erarbeiteten Ergebnisse dienen somit zu großen Teilen als Grundlage für die Betrachtung und Bewertung der Situation aus Sicht der Stadtsanierung.
Auf dieser Grundlage soll die Aufnahme in das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) unmittelbar nach Veräußerung eines Teilgrundstücks (s. weiteres Vorgehen) beantragt werden.
Die Aufnahme in ein Förderprogramm erfordert gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie
(R-StBauF) einen Beschluss über die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt zur Durchführung der Maßnahme und zur Übernahme des Eigenanteils bei der Finanzierung. Der Kostenrahmen aus Städtebauförderungsmitteln beträgt laut KoFi (Anlage 2) rund 17,32 Mio. Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt ein Drittel der nicht durch Einnahmen gedeckten Kosten, also rund 5,77 Mio. Euro, die Gesamtsumme der Fördermittel von Bund und Land Niedersachsen betragen rund 11,54 Mio. Euro.
Weiteres Vorgehen
Im Betrachtungsraum befindet sich das Grundstück „Emil-Meyer-Straße 12 – 28“ im kommunalen Eigentum der Landeshauptstadt Hannover. Wie aus der Informationsdrucksache 0907/2024 hervorgeht, ist neben der Vergabe eines Grundstücksteils im Erbbaurecht an das Musikzentrum der zeitnahe Verkauf der übrigen Flächen vorgesehen. Förderrechtliche Auflagen würden einem Verkauf der Restflächen während des Sanierungszeitraums entgegenstehen. Daher wird der Anmeldung beim Land für die Aufnahme in das Programm der Städtebauförderung unter der Maßgabe zugestimmt, dass diese erst dann erfolgt, wenn der Grundstücksverkauf der kommunalen Liegenschaft abgeschlossen ist.
Nach Programmaufnahme durch das Land Niedersachsen (voraussichtlich Ende 2026) wird ein weiterer Beschluss des Rates über die Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB mit der Abgrenzung des Sanierungsgebietes Emil-Meyer-Straße und zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung herbeigeführt. Im Laufe der Durchführung der Gesamtmaßnahme wird das ISEK unter stetiger Beteiligung von Akteur*innen, Politik und Betroffenen fortgeschrieben und einzelne Maßnahmen schrittweise umgesetzt. Innerhalb von zehn bis maximal 15 Jahren soll die Sanierung abgeschlossen werden. Auch die KoFi (inklusive der Förderhöhe) wird entsprechend der Konkretisierung der Maßnahmenplanung fortgeschrieben.
61.41
Hannover / Apr 23, 2025