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Antrag der Gruppe Hannoversche Linke. zu Motorradparkplätzen
Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksache Nr. 0795/2007 (Anlage 1)
Motorradstellflächen werden in erster Linie dort eingerichtet, wo dies ohne Abbau von Parkplätzen und ohne wesentliche Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist, z. B. auf dem Fußweg zwischen Baumscheiben und in vorgezogenen Eckbereichen.
Diese Flächen sind durch Bodenmarkierungen abgegrenzt und durch die Verkehrs-
zeichenkombination 314 StVO (Parkplatz) und 1046-12 StVO (nur Krafträder) ausgewiesen. Diese Plätze dürften aufgrund ihrer Lage kaum durch Pkw beeinträchtigt werden.
Sofern keine solchen Abstellmöglichkeiten vorhanden sind, aber dennoch ein Bedarf besteht, werden Motorradstellflächen auch im Bereich von Pkw-Parkplätzen eingerichtet. Auch hier erfolgt eine eindeutige Kennzeichnung und Ausschilderung. Sollten diese Stellplätze vereinzelt durch Pkw unberechtigterweise genutzt werden, handelt es sich um individuelles Fehlverhalten, welches im Rahmen der Überwachung sanktioniert wird.
Beschwerden über regelmäßig durch Autos verstellte Motorradparkplätze sind bisher jedoch nicht an die Verwaltung herangetragen worden.
Mit saisonal bedingter zunehmender Nutzung der Motorradstellflächen dürfte zudem auch die fehlerhafte Nutzung durch Autofahrer abnehmen, da diese dann regelmäßig bzw. durchgängig durch Krafträder belegt sind.
Handlungsbedarf wird von Seiten der Verwaltung daher nicht gesehen.