Drucksache Nr. 0793/2020:
Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (COVID-19) geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe im Verbindung mit überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen nach § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

- Corona-Soforthilfe für hannoversche Firmen (CoSohaF) -

Inhalt der Drucksache:

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0793/2020
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Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (COVID-19) geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe im Verbindung mit überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen nach § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

- Corona-Soforthilfe für hannoversche Firmen (CoSohaF) -

Antrag,

1. die als Anlage 1 beigefügte Richtlinie zur Unterstützung der in Hannover ansässigen von der Corona-Pandemie geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe zu beschließen und


2. dafür überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in dem Produkt 57101- Wirtschaftsförderung an Dritte, Zuwendungen – Transferaufwendungen - im Teilhaushalt 23 - Fachbereich Wirtschaft - in Höhe von 10 Mio. € zur Verfügung zu stellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Das Angebot richtet sich an alle Geschlechter.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:

Teilergebnishaushalt 23

Produkt 57101 Wirtschaftsförderung an Dritte, Zuwendungen

Ordentliche Aufwendungen

Transferaufwendungen 10.000.000 €

Saldo ordentliches Ergebnis -10.000.000 €

Begründung des Antrages

Um die Folgen der weltweiten Pandemie für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe abzumildern, plant die Bundes- und Landesregierung unter anderem für diese Gruppen ein Förderprogramm zu beschließen. Wann es dabei zu tatsächlichen Leistungen kommt, kann derzeit nicht sicher prognostiziert werden. Um hannoversche Unternehmen und Freiberufler, die durch diese Ausnahmesituation in einer existenzbedrohenden Lage sind, schnell und unbürokratisch zu entlasten und einen Beitrag zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz zu leisten, hat die Verwaltung die in Anlage 1 dargestellten Förderrichtlinien zur Corona-Soforthilfe für hannoversche Firmen „CoSohaF“ entwickelt.

Die Förderung soll eine kurzfristige Ergänzung und Überbrückung bis zu den angekündigten Leistungen des Bundes und des Landes darstellen und wird als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Begrenzt ist die Förderung durch die Höhe der Sondermittel im Umfang von 10 Mio. €. Zu den weiteren Details der Förderkriterien und Bedingungen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

Die Aufwendungen/ Auszahlungen sind zeitlich und sachlich unabweisbar, weil nur eine schnelle Hilfe den Betroffenen die Existenzsicherung leichter macht und nur über eine zusätzliche Bereitstellung der Mittel diese notwendige Aufgabe erfüllt werden kann. Im Rahmen der Gesamtdeckung wird versucht, durch Minderaufwendungen bei der laufenden Verwaltungstätigkeit eine Deckung zu erzielen.

20 ./. Dez.II
Hannover / 25.03.2020