Drucksache Nr. 0790/2020:
Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 07.05.2020: Stadtbezirksrat Ricklingen: ersetzt durch 0790/2020 N1
  • 20.05.2020: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: ersetzt durch Neufassung
  • Durch Neufassung erledigt: Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Durch Neufassung erledigt: Sozialausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Jugendhilfeausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ratsversammlung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Sozialausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0790/2020
0
 

Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost

Antrag,

die aufgeführten Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost zu beschließen:

01 Herstellung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse
Energetische Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Wohnungsbestands unter Berücksichtigung der Belange der vorhandenen Wohnbevölkerung sowie die Vermeidung von sozialen Verdrängungseffekten, u.a. mithilfe der Sicherung tragbarer Mieten.
02 Aufwertung öffentlicher und privater Freiräume
Verbesserung der Gestaltung und Aufenthaltsqualität öffentlicher und nichtöffentlicher Freiflächen unter Berücksichtigung der sozialen Aneignung von Freiflächen durch die Bewohnerschaft.
03 Erhalt und Weiterentwicklung des städtebaulichen Charakters
Städtebauliche Entwicklung des Quartiers unter Orientierung am Erhalt des städtebaulichen Maßstabs sowie am Schutz prägender Gebäudeensembles hinsichtlich Raumgrößen und -kanten, Kubaturen und der baulichen Gestaltung.

04 Schaffung bedarfsgerechter öffentlicher Verkehrsräume
An den Bedarfen aller Verkehrsarten orientierte Gestaltung der bestehenden Verkehrsräume unter Berücksichtigung einer geeigneten Verkehrsführung, der übergeordneten Verkehrsbeziehungen sowie der Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

05 Stärkung der lokalen Ökonomie und Versorgung
Weiterentwicklung des lokalen Gewerbes durch die Förderung zukunftsfähiger Betriebsgrößen und -strukturen bei gleichzeitiger Vermeidung von Nutzungen mit negativen Folgewirkungen (Nutzungskonflikte, optische Beeinträchtigungen, Jugendgefährdung), Beratung und Unterstützung der Gewerbetreibenden sowie die Stärkung des Versorgungs- und Gesundheitsangebots.
06 Umwelt- und Klimaschutz
Förderung von Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung, zum Umweltbewusstsein sowie zur Umweltgerechtigkeit.

07 Barrierefreie Gestaltung
Einbeziehung und Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Inklusion, barrierefreier Gestaltung von Wohnungen, Wohnumfeld und öffentlichem Raum, barrierefreiem ÖPNV sowie Teilhabemöglichkeiten für alle Angebote im Quartier.
08 Unterstützung von Menschen in belasteten Lebenslagen
Schaffung zielgruppenorientierter Angebote zur Unterstützung aller Menschen in belasteten und/oder benachteiligten Lebenslagen im Quartier zur Verbesserung ihrer Teilhabechancen sowie Motivation zur Eigeninitiative/Eigenverantwortlichkeit - „Hilfe zur Selbsthilfe“.
09 Aufbau eines Maßnahmenpakets im Bereich Prävention
Stärkung der Präventionsarbeit mit gefährdeten Personengruppen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, in den Bereichen Gewalt, Sucht, Gesundheit, Sauberkeit, Arbeitslosigkeit und Einkommensarmut, zum Schutz vor Benachteiligungen und Belastungen.

10 Aufbau eines Bildungs- und Qualifizierungsnetzwerks
Fokussierung auf Bildung als Schlüssel zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe durch Stärkung und Ausbau von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und informeller Bildungsorte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, insb. Menschen mit Migrationsgeschichte, ohne Erwerbstätigkeit und Alleinerziehende. Verbesserung der Zugänge zu Bildung und zur nachhaltigen Integration in Beschäftigung, sowie Förderung von Maßnahmen zum Demokratieverständnis und zur politischen Bildung.
11 Stärkung bestehender und Aufbau neuer sozialer Netze
Förderung von Begegnungs- und Teilhabemöglichkeiten für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen in ihrer Vielfalt zur Stärkung von Nachbarschaften und des sozialen Zusammenhalts sowie zur Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf.

12 Etablierung einer Beteiligungskultur
Ausbau bestehender und Schaffung neuer dauerhafter Kontakt- und Beteiligungsangebote für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen in ihrer Vielfalt zur gleichberechtigten Teilhabe sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

13 Herausbildung eines positiven Images
Stärkung der Identifikation der Bewohnerschaft mit dem Quartier sowie die Herausbildung eines positiven Quartiersimages nach außen in Begleitung eines Marketing- und Branding-Prozesses.

Bestandteil aller Sanierungsziele und der daraus abgeleiteten Handlungsansätze und Projekte sind die Zielsetzungen des Programms "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“, die städtischen Richtlinien, das Konzept des „Gender Mainstreaming“, die von der Stadt Hannover beschlossenen Klimaschutzzielsetzungen sowie die Förderung der Inklusion und Integration von Bevölkerungsgruppen.

In der LHH werden ab sofort die Sanierungsgebiete Stöcken, Sahlkamp-Mitte, Hainholz, Mühlenberg und Oberricklingen Nord-Ost im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ geführt (vormals „Soziale Stadt“). Zudem wird in allen Schriftstücken mit Bezug auf die Städtebaufördergebiete (insbes. Drucksachen, Konzepte, Planwerke, Veröffentlichungen und Sanierungszeitungen) anstelle der Bezeichnung „Soziale Stadt“ die Bezeichnung „Sozialer Zusammenhalt“ verwendet.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Ziele der Sanierung im Rahmen des Programms "Sozialer Zusammenhalt“ orientieren sich gleichermaßen an den Belangen aller Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes. Bei der Verfolgung der Sanierungsziele werden die Erfordernisse der Gleichbehandlung, der Inklusion und der Barrierefreiheit richtungsweisend für alle Maßnahmen und Planungen sein.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss der Sanierungsziele. Der finanzielle Gesamtrahmen für die Sanierung innerhalb des Gebietes "Sozialer Zusammenhalt“ Oberricklingen Nord-Ost war Gegenstand der Drucksache 1690/2018 - Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Stadterneuerungsgebiet gemäß § 171 e BauGB) Oberricklingen Nord-Ost.

Begründung des Antrages

Mit Beschluss der Drucksache 1690/2018 ist Oberricklingen Nord-Ost das fünfte Gebiet innerhalb Hannovers, dessen Sanierung über das Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ erfolgt.

Die vom Rat zu beschließenden und für jedes einzelne bestehende Sanierungsgebiet bisher beschlossenen Sanierungsziele legen inhaltliche Maßnahmenschwerpunkte fest und definieren damit den Handlungsrahmen der Verwaltung. Zugleich sind die Sanierungsziele ein Steuerungsinstrument für Förderungsentscheidungen und Entwicklungsprozesse innerhalb des Sanierungsgebietes.

Der integrative Ansatz des Programms "Sozialer Zusammenhalt" erfordert und verlangt eine Verschränkung unterschiedlicher Handlungsfelder. Weitere Förderprogramme sind schwerpunktmäßig für Gebiete "Sozialer Zusammenhalt" in Übereinstimmung mit den dort festgesetzten Sanierungszielen zu akquirieren und durchzuführen.

Die im Antragstext formulierten Sanierungsziele werden auch Bestandteil des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für Oberricklingen Nord-Ost sein, welches nach Erstellung jährlich fortgeschrieben wird und den Prozess der Sanierung gegenüber dem Land Niedersachsen und den politischen Gremien der Stadt Hannover darstellt und bilanziert. In ihrer allgemeinen Formulierung stellen Sanierungsziele zunächst nur Handlungsmöglichkeiten und Handlungsbedarfe dar.

Maßnahmen im Rahmen der Sanierung müssen mit diesen Zielen vereinbar sein und dürfen nicht im Widerspruch zu ihnen stehen. Die Sanierungsziele werden im Verlauf des Sanierungsprozesses regelmäßig überprüft, aktualisiert und gegebenenfalls ergänzt.

61.41 
Hannover / 25.03.2020