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Regionsvereinbarung über die Inanspruchnahme von Plätzen in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Wohnsitzkommune der Personensorgeberechtigten
Antrag,
der als Anlage 1 beigefügten Neufassung der Vereinbarung zwischen den Kommunen in der Region Hannover und der Region Hannover über die Inanspruchnahme von Plätzen in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Wohnsitzkommune der Personensorgeberechtigten mit Wirkung ab dem 01.08.2021 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Umsetzung des Ratsbeschlusses wirkt sich grundsätzlich in gleicher Weise auf alle Geschlechter aus.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme XXX | Bezeichnung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
|
0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
985.000,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
185.000,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
800.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
800.000,00 € |
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Begründung des Antrages
Mit Wirkung vom 01.01.2007 hatten die Landeshauptstadt Hannover, die Region Hannover und die 20 regionsangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung geschlossen und damit ihre Bereitschaft erklärt, eine gemeindeübergreifende Platznutzung unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen und eine einheitliche und vereinfachende finanzielle Verfahrensweise zu regeln.
Wenn z. B. Eltern mit Hauptwohnsitz außerhalb der Landeshauptstadt Hannover einen Platz im Stadtgebiet nutzen wollten, dann konnten Sie dies, wenn von Seiten der abgebenden Kommune ein Kostenanerkenntnis gegeben wurde. Die aufnehmende Kommune erhielt in diesem Fall (von der abgebenden) einen an der jeweiligen Betreuungsform orientierten Pauschalbetrag pro Kind und Monat. Die aufnehmende Kommune finanzierte im Gegenzug den Platz auf der Grundlage ihrer einschlägigen Fördersystematiken.
Von Seiten der Landeshauptstadt Hannover (hier: Fachbereich Jugend und Familie) wurde die o.g. Vereinbarung im Wesentlichen aus den folgenden Gründen mit Wirksamkeit zum 31.12.2020 gekündigt.
1. Mit Beschluss 3 B 3832/19 vom 23.09.2019 hat das Verwaltungsgericht Hannover festgestellt, dass die Vereinbarung in Teilen im Widerspruch zum Bundesrecht steht (und somit rechtswidrig ist), weil damit insbesondere das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII eingeschränkt werde.
Im Kern geht es darum, dass Eltern, die für ihr Kind einen Platz bei einem freien Träger außerhalb ihrer Wohnortkommune suchen, für die Inanspruchnahme dieses Platzes kein Zustimmungserfordernis von Seiten der Kommune bestehen kann/darf, in der sich die Kita befindet. In der „alten“ Vereinbarung war dies noch so geregelt. Die Neufassung ist diesbezüglich rechtskonform aktualisiert worden.
2. Der gemäß der „alten“ Vereinbarung im Jahr 2006 für den wechselseitigen Austausch vereinbarten und seither nicht dynamisierten Pauschalen bilden trotz Hinzuzurechnung der Finanzhilfe des Landes sowie der Einnahmen aus Elternentgelten nicht die entstehenden pro-Platz-Kosten ab. Dies insbesondere zum Nachteil der Landeshauptstadt Hannover, da diese in der Hauptsache als aufnehmende Kommune fungiert. So werden mit Stand April 2021 296 Kinder aus der Region Hannover betreut und umgekehrt nur 51 hannoversche Kinder in der Region.
Im Rahmen einer von der Region Hannover organisierten, interkommunal besetzten Arbeitsgruppe, wurde eine Neufassung gem. der Anlage 1 ausgehandelt. Darin sind u.a. aktualisierte Pauschalen abgebildet, die nach Inkrafttreten der neuen Vereinbarung rückwirkend ab Januar 2021 abrechnungsfähig sind:
Betreuungsform Pauschale neu (alt)
Kindergarten ganztags 499 € (200 €)
Kindergarten ¾ 429 € (150 €)
Kindergarten halbtags m. Essen 367 € (112,5 €)
Kindergarten halbtags o. Essen 333 € (100 €)
Krippe ganztags 587 € (336 €)
Krippe ¾ 513 € (252 €)
Krippe ½ 294 € (168 €)
Hort 4 Std. 447 € (124 €)
Hort 5 Std. 476 € (155 €)
Hort 6 Std. 476 € (186 €)
Die Berechnung der Pauschalen folgt einheitlichen Standards für die zu berücksichtigenden Aufwendungen und Erträge (Personal- und Sachkosten; Finanzhilfe des Landes, Elternentgelt und Essengeld). Kommunalen Spezifika wurde mit der Berechnung von Durchschnittswerten Rechnung getragen. Die Pauschalen werden regelmäßig dynamisiert.
Kita Plätze der integrativen Betreuung werden durch diese Vereinbarung nicht erfasst. Zum einen handelt es sich insoweit um eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und zum anderen ist noch offen, wie die Umgehensweise mit diesen Plätzen im Rahmen der von Seiten des Landes avisierten Neufassung des Nds. KitaG geregelt wird.