Drucksache Nr. 0788/2016:
Stadtbahnstrecke A-West
Ausbau der Egestorffstraße zwischen Lindener Marktplatz und Einmündung Badenstedter Straße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0788/2016
2
 

Stadtbahnstrecke A-West
Ausbau der Egestorffstraße zwischen Lindener Marktplatz und Einmündung Badenstedter Straße

Antrag,

1. Dem Umbau der Egestorffstraße zwischen Lindener Marktplatz und Einmündung Badenstedter Straße durch die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra), wie in Anlage 1 und 2 dargestellt mit Gesamtkosten i.H.v. 190.000 € zuzustimmen.

2. Dem Baubeginn zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr. 1 + 4 i.V. mit §10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101902

Bezeichnung Gemeindestraße nicht beitragsfähige Straße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2016 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101902
Gemeindestraße nicht beitragsfähige Straße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 190.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -190.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 3.956,74 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 4.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 4.750,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -9.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 7.608,91 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -3.652,17 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -13.152,17 €
Anmerkungen zu:

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 7.500 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Außerplanmäßige Abschreibung und Auflösung von Sonderposten
Außerplanmäßige Abschreibung des Restbuchwertes der bestehenden Straße.
Außerplanmäßige Auflösung des bestehenden Sonderpostens.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

In der Egestorffstraße zwischen Lindener Marktplatz und Einmündung Badenstedter Straße verkehrt die Stadtbahn straßenbündig gemeinsam mit dem Kraftverkehr. Der vorhandene Abstand zwischen den beiden Gleislagen ist gegenwärtig nicht für die neue Generation der Stadtbahnfahrzeuge TW 2000 und TW 3000 geeignet.

Der vorhandene Querschnitt ist bisher, trotz des geringen Abstandes zwischen der Bebauung, unsymmetrisch aufgeteilt. Dies ermöglicht ein einseitiges Parken am stadtauswärtigen Fahrbahnrand.

Der Radverkehr in stadtauswärtiger Fahrtrichtung verläuft direkt parallel hinter der Bordanlage ohne Sicherheitsstreifen zum ruhenden Verkehr. Aufgrund der geringen Radwegbreite von weniger als 1,00 m sind Konflikte zwischen dem Radverkehr und sich öffnenden Beifahrertüren nicht zu vermeiden.

Die stadteinwärtige Führung des Radverkehrs erfolgt über einen Schutzstreifen. Für eine verbesserte Wahrnehmung des Radfahrers in diesem Abschnitt und der damit verbundenen Erhöhung der Sicherheit wurde der Schutzstreifen zusätzlich zur Markierung rot eingefärbt.

An der Einmündung Egestorffstraße / Badenstedter Straße muss der Radfahrer in stadtauswärtiger Fahrtrichtung Badenstedter Straße trotz Grünstellung der Lichtsignalisierung gegenwärtig gegenüber der Stadtbahn warten. Verkehrsrechtlich ist dieser Zustand langfristig nicht haltbar und daher zu verändern.


2. Beschreibung des Vorhabens

Im Rahmen der Gleisaufweitung von ca. 35 cm wird gleichzeitig auch eine symmetrische Querschnittsaufteilung angestrebt.

Aufgrund der insgesamt sehr geringen Querschnittsbreite ist zukünftig das Parken in diesem Abschnitt nicht mehr möglich.

Die straßenbündige Führung von Stadtbahn und Kraftverkehr wird zukünftig nur noch eine Breite von ca. 7,15 m haben. Dieses und der Wegfall des Parkens ermöglicht auf der stadtauswärtigen Seite (Nordseite) eine deutliche Verbreiterung der Nebenanlage auf rund 4,00 m. Der Radweg erhält dabei eine Regelbreite von 1,60 m, für den Gehweg stehen 1,90 m zur Verfügung.

Um die rechtliche Situation und die Verkehrssicherheit für Radfahrer im Einmündungsbereich Badenstedter Straße zu verbessern, ist es dem Kraftverkehr zukünftig nicht mehr erlaubt ab dieser Stelle dem weiteren Verlauf der Egestorffstraße zu folgen. Dies ist zukünftig nur noch dem ÖPNV- Verkehr gestattet

Verkehrszählungen an dieser Stelle haben ergeben, dass der bisher verhältnismäßig geringe Anteil an motorisiertem Individualverkehr in Richtung Egestorffstraße ohne spürbare Auswirkungen auf benachbarte Straßenzüge zusätzlich verteilt werden kann. Die übrigen Veränderungen der Signalsteuerung verbessern die zukünftige Situation eher im Vergleich zum Bestand.

Aufgrund der erforderlichen Gleisaufweitung durch die Infra ist eine Veränderung der stadteinwärtigen Seitenanlage nicht notwendig. Daher ist die Landeshauptstadt Hannover für diesen Bereich zur Kostenübernahme verpflichtet. Die Kosten für die übrigen Bereiche Fahrbahn und stadtauswärtige Seitenanlage übernimmt die Infra.

Der Entwurf des vollständigen Umbaus ist in Anlage 1 dargestellt.
Der Entwurf für die Kostenbeteiligung durch die Landeshauptstadt Hannover ist in der Anlage 2 darstellt.


3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die Verbreiterung der Nebenanlage der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Die Verkehrssicherheit sowie die Nutzungsintensität insbesondere der Radfahrer wird sich deutlich spürbar erhöhen.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.


4. Bauzeit / Bauablauf

Während der Umbauzeit im Gleisbereich ist gleichzeitig eine Sperrung für den Kraftverkehr erforderlich. Daher sind diese Arbeiten in der Zeit der Sommerferien 2016 vorgesehen. Anschließend können die Nebenanlagen umgebaut werden. Hierbei kann es auch zu Einschränkungen im Verkehrsablauf kommen. Details zu den Verkehrsführungen während der Bauphasen erfolgen zu gegebener Zeit als gesonderte Information im Bezirksrat.
66.22 
Hannover / 08.04.2016