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Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der AWD-Arena
Antrag,
die als Anlage beigefügte Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der AWD-Arena zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Rat der Landeshauptstadt hat im Jahr 1996 auf der Grundlage des damals geltenden Nds. Gefahrenabwehrgesetzes (NGefAG) eine Verordnung über die öffentliche Sicherheit im Niedersachsenstadion beschlossen (Abl. RBHan. 1996, S. 1157). In Abstimmung mit der Polizeidirektion Hannover wurden die Regelungen dieser Verordnung überarbeitet und an die Bestimmungen des nunmehr geltenden Nds. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) angepasst. Der beigefügte Entwurf für eine neue Verordnung bietet eine rechtssichere Grundlage für polizeiliche Verfügungen - insbesondere im Zusammenhang mit der bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft. Hervorzuheben ist, dass der Bußgeldrahmen entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 59 Abs. 2 Nds. SOG von bislang 1.000,00 DM auf 5.000,00 € angehoben wird.
Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. und die Außensstelle Hannover des Organisationskomitees Deutschland für die FIFA WM 2006 wurden bei der Überarbeitung der Verordnung beteiligt.
15.5
Hannover / 31.03.2006