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zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie in Zusammenarbeit der Fachbereiche 61 und 23 eine zentrale Anlaufstelle zur Beratung, Koordination und Förderung von Umnutzungen im Bestand eingerichtet werden kann, die Eigentümer*innen von Büro- und Gewerbeimmobilien bei der Umwandlung in neuen Wohnraum unterstützt.
Zu den Aufgaben dieser zentralen Anlaufstelle sollen insbesondere gehören:
- Erfassung und Monitoring von Leerständen, die absehbar nicht anderweitig gewerblich genutzt werden können,
- aktive Ansprache und Beratung von Eigentümer*innen, insbesondere zu baurechtlichen Möglichkeiten (z. B. Erleichterungen nach NBauO, Nutzung von § 246e BauGB),
- Information und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln (z. B. das Bundesprogramm wie „Gewerbe zu Wohnen“),
- Öffentlichkeitsarbeit sowie Bereitstellung von Informationsangeboten.
Falls für die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle zur Beratung und Förderung von Umwandlungen von Büro- und Gewerbegebäuden in neuen Wohnraum die vorhandenen Finanz- und Personalressourcen der Verwaltung nicht ausreichen, so wird der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss noch vor der Einbringung des Haushaltsentwurfes 2027/2028 über die dafür notwendigen Ressourcen informiert.
Die Landeshauptstadt Hannover steht vor der Herausforderung, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, während gleichzeitig Leerstände und Mindernutzungen bei Büro- und Gewerbeimmobilien bestehen. Nach Angaben des Immobilienmarktbericht 2025 der Wirtschaftsförderung Hannover stehen in der Landeshauptstadt rund 277.000 Quadratmeter Bürofläche leer.
Unter Berücksichtigung baulicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Einschränkungen ergibt sich daraus ein nicht unerhebliches Potenzial von Wohnraum, das bislang nicht systematisch erschlossen wird. Dabei kann es dazu beitragen, den Wohnraumbedarf durch die Aktivierung bestehender Flächen zu decken und den Druck auf neue Flächeninanspruchnahme zu reduzieren. Insbesondere kann so die Umwandlung sozial und ökologisch wertvoller Kleingartenflächen in Bauland vermieden werden.
Nach Einschätzung der Verwaltung (Antwort auf die Ratsanfrage der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Volt und Piraten zu den Umnutzungspotenzialen von Nichtwohngebäuden für Wohnraum in der Ratsversammlung am 30.10.2025) werden entsprechende Umnutzungsperspektiven von Eigentümerinnen und Eigentümern bislang häufig nicht verfolgt. Es fehlt insbesondere an einer zentralen Ansprechperson, die Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv anspricht, berät und Umwandlungsverfahren begleitet.
Erfahrungen aus anderen Städten, insbesondere aus Frankfurt am Main, zeigen, dass eine koordinierende und aktive Rolle der Verwaltung die Umnutzung wirksam fördern und einen relevanten Beitrag zur Wohnraumversorgung leisten kann. Dort entstehen bereits rund 20 Prozent des neu geschaffenen Wohnraums durch die Umnutzung von Nichtwohngebäuden. Dies ist auch Ergebnis einer konsequenten Nutzung der bestehenden Ermessensspielräume bei Genehmigungen. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben entsprechende Entscheidungen zudem gerichtlicher Überprüfung standgehalten (Baukulturbericht 2022/2023 „Neue Umbaukultur“, S. 72).