Drucksache Nr. 0786/2026:
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH (KSA) - Übertragung Geschäftsanteile, Gesellschaftsvertrag und Finanzierungsvereinbarung ab dem 01.07.2026

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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0786/2026
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Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH (KSA) - Übertragung Geschäftsanteile, Gesellschaftsvertrag und Finanzierungsvereinbarung ab dem 01.07.2026

Antrag,

1. Der Übertragung der Geschäftsanteile in Höhe von 1.850 € (5,96%) jeweils zur Hälfte (925 €; 2,98%) auf die Gesellschafter Region Hannover sowie den Förderverein Klimaschutzagentur Region Hannover e.V. zuzustimmen,

2. den Abschluss der Finanzierungsvereinbarung gemäß Anlage 1 zuzustimmen und den/die Stimmführer*in der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH anzuweisen die Vereinbarung zu beschließen,

3. die Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß Anlage 2 zuzustimmen und den/die Stimmführer*in der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH anzuweisen die Vertragsänderung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von klimaschützenden Maßnahmen sind Männer und Frauen in gleicher Weise betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Es handelt sich um vertragliche Änderungen, die keine Klimaauswirkung haben.

Kostentabelle

Im Haushalt der Landeshauptstadt Hannover ist die entsprechende Summe im Teilhaushalt 67, Produkt 56101 etatisiert.

Begründung des Antrages

Die Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH (kurz: KSA) bündelt seit fast 25 Jahren Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Aktivierung von Bürger*innen und Unternehmen, um die regionalen Klimaschutzziele zu verfolgen und damit auch die beabsichtigte Klimaneutralität der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover bis 2035 zu unterstützen.

Mit der neuen Geschäftsführung wurde die Neuausrichtung und strategische Weiterent-wicklung der KSA eingeleitet. Gleichzeitig haben sich die Gesellschafterstrukturen verändert. Diese geänderten Rahmenbedingungen erforderten eine Überprüfung der bisherigen strategischen und organisatorischen Ausrichtung der Gesellschaft. Daraus resultierend ist auch eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages notwendig.

zu Beschlusspunkt 1:

Die Gesellschafter JUWI GmbH (vormals Windwärts Energie GmbH) mit einem Geschäftsanteil von 650 € (2,09%), GMW-Ingenieurbüro GmbH mit einem Geschäftsanteil von 600 € (1,93%) und Spar- und Bauverein e.G. mit einem Geschäftsanteil von 600 € (1,93%) haben ihre Gesellschafterstellung fristgerecht zum 30.06.2026 gekündigt.

Diese Geschäftsanteile von insgesamt 1.850 € (5,96%) sollen jeweils zur Hälfte zum 01.07.2026 auf die Gesellschafter Region Hannover sowie den Förderverein Klimaschutzagentur Region Hannover e.V. übertragen werden. Der Anteil der Region Hannover erhöht sich somit von 11.850 € (38,17%) auf 12.775 € (41,14%) und der des Fördervereins steigt von 5.500 € (17,71%) auf 6.425 € (20,69%).

Das Stammkapital der KSA bleibt unverändert bei 31.050 €. Die Landeshauptstadt hält einen Anteil von weiterhin 3.950 €, dies entspricht 12,72%.

Die Abtretung von Geschäftsanteilen bedarf gemäß § 5 Abs. 2 des aktuell gültigen Gesellschaftsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 95% der abgegebenen Stimmen.

zu Beschlusspunkt 2:

Seit Gründung der Gesellschaft im Jahr 2001 hat sich die Landeshauptstadt Hannover neben den anderen Gesellschaftern vertraglich verpflichtet, jährliche Nebenleistungen zur teilweisen Deckung der Grundfinanzierung zu erbringen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 4 des aktuellen Gesellschaftsvertrags und ist turnusmäßig für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt. Die geltende Regelung (Fassung des Gesellschaftsvertrags von 2021) läuft zum 30. Juni 2026 aus und bedarf einer Neuregelung.

Bisher erforderte jede Verlängerung eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, was mit erheblichem administrativem und finanziellem Aufwand verbunden war. Künftig soll die Regelung der Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter in einer separaten Finanzierungsvereinbarung zwischen den Gesellschaftern (Kooperationspartner) geregelt werden und ab dem 01.07.2026 Gültigkeit haben. Auf dieser Grundlage verpflichten sich die Kooperationspartner, der KSA zur Erfüllung ihrer Aufgaben jährlich insgesamt 1.685 T€ zur Verfügung zu stellen.

Bisher hat die Landeshauptstadt Hannover einen jährlichen Beitrag in Höhe von 50.000 € geleistet, welcher in Zukunft beibehalten wird.

Die Finanzierungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen wobei eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen möglich ist (vgl. § 3 der Vereinbarung).

Zwei Jahre vor Ablauf eines Fünfjahreszyklus, erstmals Anfang 2030, wird über die Höhe der Finanzierungsbeiträge der Kooperationspartner neu verhandelt, so dass spätestens ein Jahr vor Ablauf eines Fünfjahreszyklus, erstmals Ende 2030, die Finanzierungsvereinbarung ggfs. angepasst werden kann (vgl. § 4 der Vereinbarung).

Die als Anlage 1 beigefügte Finanzierungsvereinbarung ist mit allen Gesellschaftern und der KSA abgestimmt. Die einzelnen Beiträge der Mitgesellschafter unterliegen der Vertraulichkeit.

zu Beschlusspunkt 3:

Der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 01.07.2021 wird zum 01.07.2026 wie anliegend geändert (vgl. Anlage 2). Neben redaktionellen Änderungen sowie Anpassungen an aktuelle Gesetzesvorgaben haben sich wesentliche Änderungen in den folgenden Paragraphen ergeben:

· § 2 – Zweck und Gegenstand der Gesellschaft


Dieser wurde auf der Grundlage der Neuausrichtung der KSA angepasst.

· § 3 – Stammkapital und Geschäftsanteile
Die Veränderungen in der Gesellschafterstruktur und der Geschäftsanteile nach dem Ausscheiden der drei Gesellschafter sowie der Übertragung des Geschäftsanteils der enercity AG auf die enercity Netz GmbH wurde aktualisiert.

· § 4 alt – Nebenleistungsverpflichtungen der Gesellschafter
Die Regelung entfällt infolge der Auslagerung der Finanzierung in eine separate Vereinbarung.

· § 4 neu – Kündigung
Mit dem Abschluss der separaten Finanzierungsvereinbarung entfallen die Regelungen bezüglich der bisherigen zeitlichen Befristung der Nebenleistungen und den damit verbundenen Optionen zur Kündigung, sodass das Kündigungsrecht neu geregelt wurde.

· § 4 Abs. 3 neu – Ausscheiden nach Kündigung, § 5 neu Übertragung von Geschäftsanteilen, § 6 neue Gesellschafter
Die dafür erforderlichen Quoten wurden jeweils angepasst.

· § 7 Abs. 3 – Ausschluss von Gesellschaftern
Beim Ausschluss von Gesellschaftern übernimmt – soweit nichts Anderes geregelt ist – die Region Hannover die Geschäftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters. Hierzu wurde eine ergänzende Regelung zur Begrenzung des Vorkaufrechts der Region Hannover aufgenommen.


Die vorgenommenen Änderungen im Gesellschaftsvertrag sind das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses mit der KSA und allen Gesellschaftern.

Gemäß § 13 Abs. 2 lit. h des aktuell gültigen Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages. Hierfür ist gemäß § 12 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages eine Mehrheit von 95% der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Eine sinngemäß gleichlautende Drucksache wird parallel in den Gremien der Region Hannover beraten.

20.20 
Hannover / Apr 16, 2026