Drucksache Nr. 0784/2016:
Ergebnisse des Dialogforums Schiene Nord
Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Inhalt der Drucksache:

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0784/2016
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Ergebnisse des Dialogforums Schiene Nord
Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Antrag,

1. das Abschlussdokument zum Dialogverfahren des Dialogforums Schiene Nord gemäß Anlage 1 zur Kenntnis zu nehmen,

2. der Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 gemäß Anlage 2 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die geplanten Maßnahmen wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Zu 1.)

Auf Initiative des Landes Niedersachsen wurde das Dialogforum Schiene Nord (DSN) ins Leben gerufen, das von Februar bis November 2015 zu acht Sitzungen zusammenkam. Das DSN bestand aus 94 Mitgliedern. Vertreten waren die Bundesländer Bremen, Hamburg und Niedersachsen, die Deutsche Bahn AG, verschiedene kommunale Gebietskörperschaften, Umwelt- und Verkehrsverbände, Bürgerinitiativen und Hafenwirtschaft. Die Landeshauptstadt Hannover war im Dialogforum nicht vertreten. Ihre Belange wurden im Dialogforum von der Region Hannover wahrgenommen.

Die Aufgabe des DSN war die kritische Würdigung und Beurteilung der sogenannten Y-Trasse und weiterer hierzu entwickelter Trassenvarianten als Vorstufe formaler Entscheidungs- und Planverfahren mit dem Ziel, als Grundlage für die Bundesverkehrswegeplanung eine Vorzugsvariante auszuwählen, welche die schienenseitigen Bedarfe insbesondere des Güterverkehrs, aber auch des Personenverkehrs in Norddeutschland bis zum Jahr 2030 deckt. Die Unterlagen aus dem Dialogprozess stehen im Internet unter www.dialogforum-schiene-nord.de zur Einsichtnahme bereit.

Das Dialogforum Schiene Nord hat in seiner letzten Sitzung am 05.11.2015 ein Abschlussdokument verabschiedet (Anlage 1), in dem die sog. „Alpha E – Variante“ als Vorzugsvariante festgelegt wird. Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Maßnahmen:


- 3-gleisiger Ausbau Lüneburg – Uelzen
- 2-gleisiger Ausbau Rotenburg – Verden
- Elektrifizierung Langwedel – Uelzen
- Blockverdichtung Verden – Nienburg – Wunstorf
- Überholgleis Nienburg
- Blockverdichtung Celle – Lehrte
- Kreuzungsbahnhöfe Nienburg – Minden
- Verbindungskurve EVB-DB bei Rotenburg

Außerdem sind im Abschlussdokument des DSN die Bedingungen (9 Punkte) für einen Konsens in der betroffenen Region festgehalten. Ein Schwerpunkt wird dabei auf das Thema Lärm gelegt. Nicht nur im Bereich der Ausbaustrecken, sondern auch in den Streckenbereichen, die von einer Verkehrssteigerung betroffen sind, sollen aktive Schallschutzmaßnahmen (Wände) errichtet werden. Die Akzeptanz der Vorzugsvariante Alpha E ist für die Beteiligten des DSN davon abhängig, dass die aufgeführten Bedingungen im Zuge der weiteren Planungsschritte erfüllt werden.

Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt ausdrücklich diese Bedingungen. Gerade beim Thema Lärmschutz wird erwartet, dass der ohnehin besonders vom Bahnlärm betroffene Ballungsraum Hannover entsprechende Berücksichtigung findet.

Die DB AG hat am 19.02.2016 in Verden eine Informationsveranstaltung zum weiteren Vorgehen bei der Umsetzung der Alpha E-Variante durchgeführt. Die DB AG erläuterte, dass sie nach der Beauftragung durch den Eigentümer (Bund) das Projekt planen wird. Voraussetzung ist die Aufnahme des Projekts in den Bundesverkehrswegeplan. Die DB geht davon aus, dass sie noch in diesem Jahr mit den Planungen beginnen wird. Es wurde ferner ausgeführt, dass eine Berücksichtigung der Bedingungen aus dem Dialogforum Schiene Nord (vor allem Lärmvollschutz an benachbarten Streckenabschnitten ohne baulichen Eingriff) nicht sichergestellt ist.

Die Verwaltung schlägt vor, die Ergebnisse des Dialogforums Schiene Nord, insbesondere die im Abschlussdokument genannten Randbedingungen zur Umsetzung der Alpha-E-Variante zur Kenntnis zu nehmen.

Zu 2.)

Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) und der zugehörige Umweltbericht liegen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 21. März bis zum 02. Mai 2016 zur Stellungnahme aus. Neben der Online-Version auf der Internetseite (www.bmvi.de) des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) sind die Unterlagen auch im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Windmühlenstraße 1-2, 30159 Hannover, Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr; Freitag 9 bis 14 Uhr) ausgelegt.

Der Bundesverkehrswegeplan wird vom BMVI erarbeitet, vom Bundeskabinett beschlossen und schließlich über die Bedarfspläne als Ausbaugesetze vom Deutschen Bundestag verbindlich beschlossen. Der vorliegende Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 enthält Projekte zu Bundesfernstraßen (rd. 1.700), zu Bundesschienenwegen (rd. 400) und zu Bundeswasserstraßen (rd. 50). Darunter sind folgende Projekte des vordringlichen Bedarfs zum Ausbau der Straßen- und der Schieneninfrastruktur, die für die LHH von Bedeutung sind:


Straße
Im vordringlichen Bedarf sind zwei Projekte im Zuge der A 2 im Bereich AD Hannover West und AK Hannover Buchholz enthalten, die von der LHH begrüßt werden. In beiden Fällen sollen Verbesserungen an den Verflechtungsbereichen, den Verteilerfahrbahnen und Einfahrten vorgenommen werden, um die Leistungsfähigkeit dieser Verknüpfungspunkte zu steigern. Für beide Projekte gibt es bisher keinen förmlichen Planungsbeginn.


Schiene
Unter den neuen Vorhaben im vordringlichen Bedarf ist die Maßnahme 2-003-V02 Ausbaumaßnahmen im Raum Hamburg / Bremerhaven – Hannover auf Basis der vom „Dialogforum Schiene Nord“ gewählten erweiterten Alternative „Alpha E“ aufgeführt. Aufgrund der fehlenden Planung liegt allerdings keine Bewertung vor; diese erfolgt erst im Nachgang zum Beschluss des BVWP 2030. Somit werden die Streckenabschnitte der Alpha-E-Variante mit baulichen Veränderungen in den Bundesverkehrswegeplan als Projekte eingestellt. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, nach Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplanes mit der Umsetzung der Projekte, die in einzelnen Planverfahren vom Bund beauftragt werden, zu beginnen. Im Hinblick auf das Dialogforum Schiene Nord wird allerdings nur die Maßnahme an sich eingestellt. Es fehlt der Bezug zu den Randbedingungen, die im Abschlussdokument des Dialogforum Schiene Nord genannt werden.

Die Landeshauptstadt Hannover ist als wichtiger Bahnknoten in besonderer Weise vom Bahnlärm betroffen und nimmt bzgl. der Anzahl Bahnlärmbetroffener eine Spitzenstellung unter den Ballungsräumen Deutschlands ein. Vor diesem Hintergrund fordert die Landeshauptstadt Hannover vom BMVI eine Berücksichtigung der Randbedingungen aus dem Dialogforum und die übergeordnete Berücksichtigung im Bundesverkehrswegeplan.

Bei den Bundeswasserstraßen gibt es keine Projekte im Bereich der Landeshauptstadt Hannover.

Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan Stellung zu nehmen, und darin insbesondere die Umsetzung der Ergebnisse des Dialogforums Schiene Nord zu fordern (Anlage 2).

61.15 
Hannover / 07.04.2016