Drucksache Nr. 0783/2022 E1:
Stadtbahnstrecke D-West:
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0783/2022 E1
4
 

Stadtbahnstrecke D-West:
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Antrag,


dem Änderungsantrag

- 15-0885/2022 aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer (SPD-Fraktion) teilweise zu folgen,
- 15-1431/2022 aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer (Piraten Partei) zu Antragspunkt a) nicht zu folgen,
- 15-1461/2022 aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer (CDU-Fraktion) teilweise zu folgen,
- 15-1455/2022 aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer (Bündnis 90/Die Grünen) teilweise zu folgen.

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs.2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung bzw. Drucksache bereits beachtet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung

15-0885/2022 Führung und Haltestellen der Buslinie 700:
Neuer Textbaustein (mit Änderungen der Verwaltung in fetter Schrift)

"Nach derzeitigem Planungstand sind im unmittelbaren Umfeld der beiden Hochbahnsteige Leinaustraße und Am Küchengarten aufgrund des schmalen Straßenraumes in der Limmerstraße keine barrierefreien Bushaltestellen realisierbar, da deren Hochbord nicht von Rettungsfahrzeugen befahren werden kann und die Rettungswege damit nicht gesichert werden können.
Folglich wird die Buslinie 700 mit der Fertigstellung der hier geplanten Hochbahnsteige nicht mehr durch den Bereich der Fußgängerzone Limmerstraße geführt.
Die künftige Führung der Buslinie 700 jenseits der Fußgängerzone Limmerstraße wird und damit verbunden die Lage künftiger Haltestellen werden separat untersucht und in einer gesonderten Drucksache behandelt. Die Möglichkeiten und Grenzen alternativer Linienführungen werden darin aufgeführt. In diesem Zuge wird auch der mögliche Erhalt der bestehenden Witterungsschutz- und Haltestellendächer im Stadtbezirk Linden-Limmer geprüft und dargelegt."

Stellungnahme:

Dem Antrag soll mit den in fetter Schrift markierten Änderungen gefolgt werden. Die inhaltlichen Aspekte bezüglich der Buslinie 700 stehen in keinem direkten Zusammenhang zur Einleitung der Planfeststellungsverfahren für die Hochbahnsteige Leinaustraße und Am Küchengarten, so dass diese nicht in dieser Drucksache vertieft beleuchtet werden müssen.



Für die zukünftige Führung der Buslinie 700 zwischen dem Westschnellweg und Am Küchengarten finden demnächst Untersuchungen für eine alternative Streckenführung und deren zugehörige Haltestellen statt. Die Ergebnisse sowie ein Umsetzungsvorschlag werden in einer separaten Drucksache vorgelegt.



15-1431/2022 Zu.Tunnellösung und Aufschub des Planfeststellungsbeschlusses:

"a) Weiterhin erkundet die Verwaltung die Möglichkeiten der Schaffung einer Tunnellösung unter der Limmerstraße besonderer Berücksichtigung der Herstellung von Lösungen im Rahmen des Zivilschutzes". (beschlossen)

"b.) Die Umsetzung eines eventuellen Planfeststellungsbeschlusses wird bis zum Erhalt entsprechender Erkenntnisse aufgeschoben." (nicht beschlossen)

Stellungnahme zu Antragspunkt a)

Dem Antrag soll nicht gefolgt werden.Die Verlegung der vorhandenen oberirdischen Stadtbahnführung in eine unterirdische Streckenführung mit neuen Tunnelstationen, die auch noch den Ansprüchen des Zivilschutzes genügen, wäre insbesondere vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Haushaltslage noch nicht umsetzbar.





15-1461/2022 Prüfung der Verdichtung der Taktzahl der Stadtbahn Linie 10 auf 5 Minuten:
Neuer Textbaustein (mit Änderungen der Verwaltung in fetter Schrift)

"Führung und Haltestellen der Buslinie 700
Nach derzeitigem Planungstand sind im unmittelbaren Umfeld der beiden Hochbahnsteige Leinaustraße und Am Küchengarten aufgrund des schmalen Straßenraumes in der Limmerstraße keine barrierefreien Bushaltestellen realisierbar, da deren Hochbord nicht von Rettungsfahrzeugen befahren werden kann und die Rettungswege damit nicht gesichert werden können.
Folglich wird die Buslinie 700 mit der Fertigstellung der hier geplanten Hochbahnsteige nicht mehr durch den Bereich der Fußgängerzone Limmerstraße geführt.
Die künftige Führung der Buslinie 700 jenseits der Fußgängerzone Limmerstraße wird und damit verbunden die Lage künftiger Haltestellen werden separat untersucht und in einer gesonderten Drucksache behandelt. Die Möglichkeiten und Grenzen alternativer Linienführungen werden darin aufgeführt. In diesem Zuge wird auch der mögliche Erhalt der bestehenden Witterungsschutz- und Haltestellendächer im Stadtbezirk Linden-Limmer geprüft und dargelegt Des Weiteren soll auch eine Verdichtung des Taktes der Stadtbahn Linie 10 auf 5 Minuten geprüft werden."

Stellungnahme:

Dem Antrag zur zukünftigen Linienführung der Linie 700 soll analog zu DS 15-0885/2022 gefolgt allerdings zur angestrebten Taktverdichtung der Stadtbahnlinie 10 nicht gefolgt werden. Eine Veränderung der Taktfrequenz der Stadtbahn Linie 10 steht in keinem direkten Zusammenhang zur Einleitung der Planfeststellungsverfahren für die Hochbahnsteige Leinaustraße und Am Küchengarten.



Für eine Verdichtung der bestehenden Taktfrequenz der Stadtbahnlinie 10 sind Voraussetzungen erforderlich, die im Rahmen einer technisch/wirtschaftlichen Prüfung zu ermitteln wären. Einerseits entstehen zusätzliche Kosten für weitere Stadtbahnfahrzeuge und Personal. Anderseits kann das Fahrgastaufkommen durch den verbesserten Takt voraussichtlich geringfügig gesteigert werden.


15-1455/2022 zu verschiedenen textlichen Änderungen:

"Seite 1:

Antrag,
dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die planrechtlichen Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten auf Grundlage der als Anlagen 1 bis 5 beigefügten Pläne, unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 NEU und Anlage 4 NEU vorgeschlagenen Änderungen, schafft."

Stellungnahme:

Dem Antragspunkt soll teilweise gefolgt werden. Die in der Anlage 2 NEU dargestellte Trassierungsänderung der Stadtbahngleise in Richtung des Knotenpunktes Am Küchengarten kann aus fahrgeometrischen Gründen nicht wie dargestellt geplant werden. Die für den Hochbahnsteig erforderliche Gleisaufweitung am Knotenpunkt Am Küchengarten erfordert eine vollständige Anpassung des vorhandenen Gleisbogens und der angrenzenden Übergangsbögen bis in die bestehende gradlinige Trassierung hinein. Auswirkungen bezüglich möglicher späterer Änderungen im Bereich der Verkehrsanlagen Am Küchengarten können aber vorgebeugt werden, indem der gesamte Gleisbereich überfahrbar gestaltet wird und somit spätere Änderungen im Straßenzug Spinnereistraße – Fössestraße ohne zusätzliche Gleisanpassungen möglich sind. Eine Planfeststellung erfolgt nur für die Stadtbahnanlagen. Notwendige Anpassungen der öffentlichen Verkehrsflächen werden nachrichtlich dargestellt. Änderungen, die sich aus den anstehenden Verkehrsuntersuchungen zu einer Umgestaltung des Küchengartens/der Spinnereistraße/der Fössestraße ergeben, können nach Beschluss problemlos umgesetzt werden.


Die in der Anlage 4 NEU dargestellte Trassierungsänderung der Stadtbahngleise in Richtung Kötnerholzweg ergäbe zwar eine verbesserte Trassierung, hätte aber andere gravierende Nachteile. Die Außenbewirtung der Gastronomie im Eckhaus Offensteinstraße wäre nicht mehr möglich. Die Untersuchungen für den 2. Rettungsweg müssten erweitert werden und auch ein Regenwasserkanal DN 500 wäre voraussichtlich davon betroffen. In der weiteren Bearbeitung der Pläne wird dieser Punkt im Sinne des Antrags geprüft. Wenn durch eine Umtrassierung die oben beschriebenen Folgen eintreten, sollte diesem Antrag nicht gefolgt werden.

"Seite 2:

[…]

Die Infra hat zwischenzeitlich auch die Planungen für die beiden weiteren Hochbahnsteige Leinaustraße und Am Küchengarten in Abstimmung mit der Region Hannover und der LHH unter Einbeziehung eines mit der Planung des Vorhabens beauftragten Ingenieurbüros fortgeführt. Diese Planungsstände bilden die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren, das durch die Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien von Region und Stadt eingeleitet werden kann.
Die Beschlussfassung erfolgt für beide Haltestellen gemeinsam, da sie insbesondere hinsichtlich der Haltestellenanlagen aufeinander abgestimmt sind und auch die Baudurchführung möglichst zusammenhängend erfolgen soll.
Das Planfeststellungsverfahren zum Hochbahnsteig Küchengarten ist getrennt vom Verfahren zur Haltestelle Leinaustraße zu führen."

Stellungnahme:

Dem Antragspunkt wird gefolgt. Wie bereits in der Sitzung des Stadtbezirks Linden-Limmer dargelegt ist vorgesehen, die Verfahren zwar möglichst gleichzeitig, aber als getrennte Verfahren durchzuführen.

"Seite 3:

[…]

Neben den geplanten hochbaulichen Entwicklungen des Grundstücks „Grüner Hügel“, dem anstehenden Hochbahnsteigbau sowie den zu erwartenden Entwicklungen im Bereich des Ihmezentrums haben sich auch die verkehrliche Situation sowie die funktionalen und gestalterischen Ansprüche an die gesamte Verkehrsanlage um den Küchengarten in den vergangenen Jahren verändert. Die Stadt bereitet daher, auch gestützt durch einen Antrag aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer, eine verkehrliche Analyse für diesen Bereich vor, auf deren Grundlage geeignete zukunftsfähige Veränderungen der verkehrlichen, aber auch der straßenräumlich-städtebaulichen Situation erarbeitet werden sollen. Ziel ist es dabei insbesondere, die heutige Trennwirkung der Straßenverkehrsfläche deutlich zu reduzieren, um die Qualitäten des öffentlichen Raumes und die gegenseitige Anbindung der Stadtteile Linden-Nord, Linden-Mitte und des Ihmezentrums spürbar zu verbessern. Neben dem Küchengartenplatz werden auch die Spinnereistraße bis zur Braunstraße sowie die Fössestraße bis zum Kötnerholzweg in die Betrachtung einbezogen. Die künftige Lage des Hochbahnsteiges Am Küchengarten beeinträchtigt die vorgenannten Entwicklungsperspektiven nicht.

In eine konkrete Planung des Hochbahnsteiges Am Küchengarten, die über die grundsätzliche Entscheidung, diesen im Bereich zwischen Limmerstraße 1 bis 7 zu errichten hinausgeht, ist nicht einzusteigen, bevor der Bebauungsplan zum „Grünen Hügel“ Rechtskraft hat und das Verkehrskonzept zum Küchengarten fertiggestellt ist. Das beabsichtigte Planfeststellungverfahren wird solange ausgesetzt."

Stellungnahme:

Dem Antragspunkt soll nicht gefolgt werden. Die bisher geplanten Festlegungen für den Bebauungsplan „Grüner Hügel“ sind in der Planung zum Hochbahnsteig Am Küchengarten bereits berücksichtigt. Veränderungen, die sich aus einem neuen Verkehrskonzept ergeben, können nach Fertigstellung des Hochbahnsteiges Am Küchengarten ohne zusätzliche Änderungen des Gleisbereichs im Knotenpunkt Am Küchengarten erfolgen (s. dazu auch die Erläuterungen zum ersten Antragspunkt zu Seite 1 der Ursprungsdrucksache). Insofern sollte das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.


"Seite 4:

[…]

Damit die Mittelbahnsteige zwischen den Gleisen angeordnet werden können, müssen die Gleisachsen etwas nach außen hin verschoben werden, so dass im Bereich des Hochbahnsteiges Am Küchengarten mindestens drei Robinien nicht gehalten werden können. Im Bereich des Bahnsteiges Leinaustraße entfallen aus diesem Grund sechs Baumstandorte.

Auch der Gleisbogen beim Übergang aus der Spinnereistraße in die Limmerstraße muss neu trassiert werden. Dadurch müssen zwei Platanen auf dem heutigen Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der Fössestraße entfernt werden. Ersatzpflanzungen sollen nach Möglichkeit im weiteren Umfeld realisiert werden.
Perspektivisch wird der Hochbahnsteig Am Küchengarten entgegen der Anlage 2 ca. 20 Meter weiter westlich errichtet (s. Anlage 2 NEU). Der Kreuzungsbereich Küchengarten/Fössestraße/Blumenauer Straße/Spinnereistraße ist somit nicht Bestandteil des (von der Haltestelle Leinaustraße abgetrennten) Planfeststellungsverfahrens, sondern wird auf Grundlage des parallel erstellten Verkehrskonzeptes neu überplant. Das Verkehrskonzept berücksichtigt dabei den Standort des neu zu errichtenden Hochbahnsteiges und integriert darin den weiteren Gleisverlauf. Dieser kann anschließend durch ein reguläres Verfahren planfestgestellt werden.

Stellungnahme:

Dem Antragspunkt soll teilweise gefolgt werden. Eine Änderung der bestehenden Gleisbögen im Knotenpunkt Am Küchengarten ist immer erforderlich, unabhängig davon, wo genau der Hochbahnsteig Am Küchengarten beginnt. Trassierungstechnisch ist es nicht möglich, aus einem bestehenden Radius direkt in einen davon abweichenden Radius zu wechseln. Somit ist in jedem Fall der vollständige Gleisbogen zu verändern. Die negativen Auswirkungen der veränderten Gleistrassierung auf die beiden Platanenstandorte sind somit nicht zu vermeiden.
Die genaue Lage des Hochbahnsteiges hat großen Einfluss auf das deutlich veränderte Umfeld neben dem Hochbahnsteig. Die verbleibenden Restflächen für die übrigen Nutzungsinteressen werden deutlich reduziert, so dass dort zukünftig lediglich noch Fuß- und Radverkehr möglich sind. Bisher stattfindende Sondernutzungen in diesem Bereich des öffentlichen Raumes wie beispielsweise Geschäftsauslagen oder Gastronomie müssen daher zukünftig in diesem Abschnitt unterbleiben.
Aus diesem Grund haben sich die Beteiligten Region Hannover, Infra und Landeshauptstadt Hannover darauf verständigt, die Einschränkungen im Umfeld der Hochbahnsteige möglichst zu minimieren. Die in der Ursprungsdrucksache vorgeschlagene Lage des Hochbahnsteiges Am Küchengarten erfordert weniger Einschränkungen im Umfeld als dies bei einer Verschiebung des Hochbahnsteiges im Sinne dieses Antragspunkts erforderlich wäre.



"Seite 6:

[…]

Nach Einleitung des der Planfeststellungsverfahrens durch die NLStBV erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen des der Verfahrens ihre Einwände vorbringen. Die NLStBV wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt.
Die Planung der Infra sieht vor, möglichst 2024 mit dem barrierefreien Ausbau für beide Haltestellen zu beginnen. Die Einhaltung der Termine ist neben der Beschlussfassung durch die politischen Gremien und des positiven Zuwendungsbescheids der LNVG davon abhängig, wie zügig das die Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann können. Wegen des derzeit noch nicht abschließend geklärten Umfangs des Leitungsbaus lässt sich die Bauzeit noch nicht belastbar einschätzen."


Stellungnahme:
Dem Antrag wird gefolgt. Es ist vorgesehen, zwei getrennte Planfeststellungsverfahren durchzuführen (s.o.).
66.1 
Hannover / Jun 27, 2022