Drucksache Nr. 0783/2022:
Stadtbahnstrecke D-West:
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0783/2022
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Stadtbahnstrecke D-West:
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Antrag,

dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die planrechtlichen Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten auf Grundlage der als Anlagen 1 bis 5 beigefügten Pläne schafft.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der barrierefreie Ausbau von Stadtbahnhaltestellen bietet eine wesentliche Verbesserung beim Ein- und Ausstieg. Diese kommt besonders auch älteren Menschen sowie Menschen im Rahmen der Begleitmobilität z. B. mit Kindern zu Gute, die häufig auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angewiesen sind.

Durch die in den Planungen vorgesehenen Einbauten von Notruf- und Informationssprechzellen wird zudem ein besonderes Sicherheitsbedürfnis von Frauen berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten die geplanten Hochbahnsteige beidseitig barrierefreie Zugänge für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.

Kostentabelle

Bezüglich des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestellen Am Küchengarten und Leinaustraße entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt Hannover nicht Maßnahmenträgerin ist.

Begründung des Antrages

1. Ausgangssituation

Der aktuelle Nahverkehrsplan der Region Hannover sieht vor, in den kommenden Jahren den barrierefreien Ausbau der Haltestellen auf der Stadtbahnlinie 10 abzuschließen. Auf der Strecke D-West sind neben den in Bau befindlichen Haltestellen Glocksee und Ungerstraße derzeit noch drei weitere Haltestellen nicht barrierefrei nutzbar. Während die Planungen für die Haltestelle Harenberger Straße noch nicht begonnen haben, werden bereits seit Jahren unterschiedliche Planungsvarianten für die Haltestellen Am Küchengarten und Leinaustraße diskutiert. Ihr barrierefreier Ausbau ist während der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2021 vorgesehen.

Mit dem Beschluss zur Drucksache 1297/2017 mit Drucksache 1297/2017 E1 haben die zuständigen politischen Gremien der LHH eine Standortentscheidung für die drei im Verlauf der Limmerstraße zu realisierenden Hochbahnsteige als Grundlage für die weiteren Planungen zum barrierefreien Ausbau getroffen.

In der Konsequenz dieser grundsätzlichen Standortentscheidung wurden zunächst die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Ungerstraße durchgeführt und zum Abschluss gebracht. Seit dem Mai 2021 liegt hierzu ein Planfeststellungbeschluss vor. Die Baumaßnahmen laufen bereits. Die Inbetriebnahme des Hochbahnsteigs ist für den Dezember 2024 vorgesehen.

Die infra hat zwischenzeitlich auch die Planungen für die beiden weiteren Hochbahnsteige Leinaustraße und Am Küchengarten in Abstimmung mit der Region Hannover und der LHH unter Einbeziehung eines mit der Planung des Vorhabens beauftragten Ingenieurbüros fortgeführt. Diese Planungsstände bilden die Grundlage für das Planfeststellungverfahren, das durch die Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien von Region und Stadt eingeleitet werden kann.

Die Beschlussfassung erfolgt für beide Haltestellen gemeinsam, da sie insbesondere hinsichtlich der Haltestellenlagen aufeinander abgestimmt sind und auch die Baudurchführung möglichst zusammenhängend erfolgen soll.




2. Beschreibung der Maßnahme

Aktuelle Haltestellensituation und Fahrgastnachfrage

Die Haltestellen Am Küchengarten und Leinaustraße befinden sich auf der Stadtbahnstrecke D-West in Hannover-Linden Nord am Anfang bzw. am Ende der Fußgängerzone in der Limmerstraße. An jeweils gleicher Position wie die Stadtbahnen der Linie 10 halten auch die Busse der SprintH-Linie 700 (Dedensen - Lohnde - Seelze - Hannover Hauptbahnhof/ZOB).

Nach Erhebungen der ÜSTRA aus dem 1. Quartal 2019 wird die Stadtbahnhaltestelle Am Küchengarten von insgesamt rund 7.800 Fahrgästen je durchschnittlichem Werktag genutzt, die Haltestelle Leinaustraße von etwas mehr als 7.000 Fahrgästen. Damit zählen beide Haltestellen zu den am meisten frequentierten oberirdischen Haltestellen im Stadtbahnnetz. Die Buslinie 700 wird Am Küchengarten von täglich etwa 1.400 Fahrgästen genutzt, an der Leinaustraße von etwa 1.000 Fahrgästen. Dabei zeigt sich, dass die Limmerstraße von zahlreichen Fahrgästen aus Ahlem, Limmer und weiter entfernten Bereichen als Ziel angesteuert wird. Im Bereich des Küchengartens steigen täglich etwa 400 Fahrgäste zwischen der Stadtbahn und den Buslinien 100/200 und 120 um. Zwischen der SprintH-Linie 700 und den Buslinien der Üstra gibt es nur etwa 50 tägliche Umsteigevorgänge. Der Ein- und Ausstieg in bzw. aus den Stadtbahnen und Bussen erfolgt heute nicht barrierefrei vom Fahrbahnniveau aus.



Parallele Planungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Küchengarten

Am Eingang des Stadtteils Linden-Nord zwischen Limmerstraße/ Spinnereistraße/ Elisenstraße befindet sich das Grundstück „Grüner Hügel“, für das über ein städtebauliches Gutachterverfahren ein Konzept für eine bauliche Nutzung entwickelt wurde. Mit der Drucksache Nr. 1432/2021 N1 wurde der Einleitungsbeschluss für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst. Der Grundstückszuschnitt berücksichtigt den heutigen Gleisbogen und einen Teilrückbau des Einmündungsbereiches der Elisenstraße. Der geplante Gebäudekomplex wird durch mehrere Eingänge erschlossen. Im Kurvenbereich ist eine größere Gewerbeeinheit geplant. Hier könnte sich ggf. auch eine Gastronomie ansiedeln. Die vorliegenden Planungen zum Hochbahnsteig Am Küchengarten einschließlich der Gleislagen bis in die Spinnereistraße wurden auf die skizzierten hochbaulichen Entwicklungen abgestimmt.

Neben den geplanten hochbaulichen Entwicklungen des Grundstücks „Grüner Hügel“, dem anstehenden Hochbahnsteigbau sowie den zu erwartenden Entwicklungen im Bereich des Ihmezentrums haben sich auch die verkehrliche Situation sowie die funktionalen und gestalterischen Ansprüche an die gesamte Verkehrsanlage um den Küchengarten in den vergangenen Jahren verändert. Die Stadt bereitet daher, auch gestützt durch einen Antrag aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer, eine verkehrliche Analyse für diesen Bereich vor, auf deren Grundlage geeignete zukunftsfähige Veränderungen der verkehrlichen, aber auch der straßenräumlich-städtebaulichen Situation erarbeitet werden sollen. Ziel ist es dabei insbesondere, die heutige Trennwirkung der Straßenverkehrsflächen deutlich zu reduzieren, um die Qualitäten des öffentlichen Raumes und die gegenseitige Anbindung der Stadtteile Linden-Nord, Linden-Mitte und des Ihmezentrums spürbar zu verbessern. Neben dem Küchengartenplatz werden auch die Spinnereistraße bis zur Braunstraße sowie die Fössestraße bis zum Kötnerholzweg in die Betrachtungen einbezogen. Die künftige Lage des Hochbahnsteigs Am Küchengarten beeinträchtigt die vorgenannten Entwicklungsperspektiven nicht.

Lage, Ausstattung und Gestaltung der Hochbahnsteige (Anlagen 1 bis 5)

Als Standorte der zukünftigen Hochbahnsteige ist mit der Drucksache 1297/2017 E1 in etwa die heutige Lage der Haltestelle Am Küchengarten sowie der Bereich in Höhe der Einmündung der Pfarrlandstraße vorgesehen worden, wobei diese Lagen im weiteren Verlauf der Untersuchungen noch zu konkretisieren waren. Von wesentlicher Bedeutung für die genaue Standortfestlegung waren umfangreiche Untersuchungen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges an allen Gebäuden in Bahnsteignähe. Hier muss sichergestellt sein, dass die Feuerwehr, sofern die einzelnen Gebäude über kein zweites Treppenhaus verfügen, mit Anlegeleitern oder dem Drehleiterfahrzeug Flucht- und Rettungsmöglichkeiten herstellen kann, sofern das reguläre Treppenhaus im Notfall nicht passierbar ist.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Analysen sowie der vorhandenen Radverkehrsverbindungen Pfarrlandstraße / Limmerstraße / Kötnerholzweg wurde die Lage des Hochbahnsteigs Leinaustraße gegenüber der Standortfestlegung von 2017 noch einmal verschoben, so dass sie etwa der Lage der heutigen Niedrighaltestelle entspricht und zwischen Leinaustraße und Pfarrlandstraße angeordnet ist. Damit wird auch der freie Fluss des starken Radverkehrs

zur Pfarrlandstraße gewährleistet und der Abstand zu den benachbarten Haltestellen Ungerstraße und Am Küchengarten mit ca. 440 und 500 m gleichmäßiger gestaltet.

Mit dem barrierefreien Ausbau erhalten beide Haltestellen jeweils einen 45 m langen Mittelhochbahnsteig für den Einsatz von 2-Wagen-Zügen der Serie TW2000 und nach Abschluss des Ausbaus aller Haltestellen der Linie 10 auch der Serie TW3000. Die Bahnsteighöhe liegt 82 cm über der Schienenoberkante. Mit einer Bahnsteigbreite von 4,0 m wird das Standardmaß für Mittelhochbahnsteige realisiert.

Die Hochbahnsteige werden mit Witterungsschutz, Sitzmöglichkeiten, Fahrkartenautomat, Notruf- und Infosäulen sowie Zugzielanzeigern und Leitelementen ausgestattet. Wegen der begrenzten möglichen Breite im engen Querschnitt der Limmerstraße und der hohen Fahrgastzahlen wird die Bahnsteigmöblierung auf das absolut notwendige Maß begrenzt, um einen freien Fahrgastfluss zu gewährleisten.

An beiden Bahnsteigenden werden jeweils Rampen angeordnet. Der westliche Zugang des Hochbahnsteigs Am Küchengarten ist zum Knotenpunkt von Fössestraße, Blumenauer Straße und Elisenstraße ausgerichtet. Der westliche Bahnsteigzugang liegt nahe an der Einmündung Selmastraße. Der Bahnsteig Leinaustraße hat seinen östlichen Zugang nahe am Knoten von Limmer- und Leinaustraße und seinen westlichen nahe der Pfarrlandstraße.

Weil beide Bahnsteige in der Fußgängerzone gelegen sind, werden zur Querung der Gleise keine gesonderten Lichtsignalanlagen benötigt. Um einen sicheren Übergang für mobilitäts- und seheingeschränkte Personen zu gewährleisten, wird im Rahmen der Ausführungsplanung ein Leitsystem inkl. Aufmerksamkeitsfeldern in Abstimmung mit den Beauftragten für Menschen mit Behinderung von der LHH und der Region gemäß den aktuellen Vorschriften der Barrierefreiheit eingearbeitet.

Durch die Zusammenfassung sämtlicher Haltestellenausstattung auf dem Bahnsteig werden die Nebenanlagen außerhalb der Gleiszone zukünftig frei von festen Einbauten sein. Dadurch wird es möglich sein, dass der Radverkehr unter Beachtung des Fußverkehrs auch an den dort haltenden Stadtbahnen mit der gebotenen Rücksichtnahme vorbeifahren kann. Außengastronomie wird im Haltestellenbereich zukünftig voraussichtlich allenfalls unmittelbar vor den Gebäuden möglich sein. Heutige Außengastronomieflächen können im Bereich der Haltestelle nicht aufrechterhalten werden.

Damit die Mittelbahnsteige zwischen den Gleisen angeordnet werden können, müssen die Gleisachsen etwas nach außen hin verschoben werden, so dass im Bereich des Hochbahnsteigs Am Küchengarten mindestens drei Robinien nicht gehalten werden können. Im Bereich des Bahnsteigs Leinaustraße entfallen aus diesem Grund sechs Baumstandorte.

Auch der Gleisbogen beim Übergang aus der Spinnereistraße in die Limmerstraße muss neu trassiert werden. Dadurch müssen zwei Platanen auf dem heutigen Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der Fössestraße entfernt werden. Ersatzpflanzungen sollen nach Möglichkeit im weiteren Umfeld realisiert werden.

Durch die Aufweitung der Gleisachsen steht Rettungsfahrzeugen zwischen den Bahnsteigen und den benachbarten Gebäuden nur wenig Raum zur Verfügung, so dass eine Sonderkonstruktion für die Oberleitungsanlagen in diesen Abschnitten vorgesehen ist. Im Notfall wird es der Feuerwehr möglich sein, die Oberleitung nach Abschaltung mittels mechanischer Einrichtungen schnell hochzuklappen, so dass der Luftraum zum Einsatz des Drehleiterfahrzeugs frei ist. Diese Konstruktion erfordert zusätzliche Standorte von Oberleitungsmasten in der Limmerstraße.

Gemäß Antrag 15-0815/2019 S1 des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wird eine hochwertige Gestaltung der neuen Hochbahnsteige im Rahmen der durch Vorschriften und Betrieb vorgegebenen Parameter angestrebt. Hierzu soll ein Gestaltungswettbewerb mit mehreren Architekturbüros unter Beteiligung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer durchgeführt werden.

Auch die Flächengestaltung soll möglichst hochwertig erfolgen: Hochbahnsteige und umgebende Stadträume sollen auf der Limmerstraße als besondere Orte herausgearbeitet werden. Ziel ist es, den Charakter der Fußgängerzone zu stärken und mehr Rücksichtnahme auf Fußgänger*innen zu erzeugen.

Grunderwerb ist zur Umsetzung der Planungen nicht erforderlich.

Führung und Haltestellen der Buslinie 700

Nach derzeitigem Planungsstand sind im unmittelbaren Umfeld der beiden Hochbahnsteige Leinaustraße und Am Küchengarten aufgrund des schmalen Straßenraums in der Limmerstraße keine barrierefreien Bushaltestellen realisierbar, da deren Hochbord nicht von Rettungsfahrzeugen befahren werden kann und die Rettungswege damit nicht gesichert werden könnten.

Aus diesem Grunde wird unter der Voraussetzung des Verbleibs der Buslinie 700 in der Limmerstraße die Zusammenführung der beiden Bushaltestellen 700 an einem neuen Standort westlich der Einmündung Kochstraße angestrebt (siehe Anlage 1). In diesem Bereich auf Höhe des so genannten Toblerone-Hauses weist die Limmerstraße einen breiteren Querschnitt auf, so dass ein barrierefreier Ausbau möglich wäre. An der stadteinwärtigen Halteposition wäre auch die erneute Aufstellung eines der beiden heutigen Witterungsschutzdächer des Busstops Leinaustraße möglich. Diese begrünten Haltestellendächer nach Entwürfen des Künstlers Andreas Brandolini könnten so für den Stadtbezirk erhalten bleiben. Das zweite Dach soll nach Möglichkeit an der Haltestelle der Linien 120 und 200 in der Blumenauer Straße am Küchengartenplatz wiederverwendet werden.

Die künftige Führung der Buslinie 700 sowie die Möglichkeiten der Anordnung barrierefreier Bushaltestellen werden separat untersucht und in einer gesonderten Drucksache behandelt. Auch die Möglichkeiten und Grenzen alternativer Linienführungen werden darin aufgeführt.




3. Kosten und Finanzierung

Für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Am Küchengarten und Leinaustraße plant die infra, im Mai 2023 bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) den Finanzierungsantrag zur Förderung durch das Land Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz zu stellen. Danach sollen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land getragen werden. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten (größtenteils Planungskosten) stellen den Finanzierungsanteil der Region Hannover dar.






4. Weiteres Verfahren, Realisierung

Die Planung des Vorhabens erfolgt durch die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) in enger Abstimmung mit der Region Hannover, der LHH, der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe und der regiobus Hannover GmbH.

Sobald die Gremien von Region und LHH den Beschluss über die Einleitung der Planfeststellung gefasst haben, wird die infra die Planfeststellungsunterlagen erstellen und die Planfeststellung bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Genehmigungsbehörde zeitnah beantragen.

Nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die NLStBV erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände vorbringen. Die NLStBV wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt.

Die Planung der infra sieht vor, möglichst 2024 mit dem barrierefreien Ausbau für beide Haltestellen zu beginnen. Die Einhaltung der Termine ist neben der Beschlussfassung durch die politischen Gremien und des positiven Zuwendungsbescheids der LNVG davon abhängig, wie zügig das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann. Wegen des derzeit noch nicht abschließend geklärten Umfangs des Leitungsbaus lässt sich die Bauzeit noch nicht belastbar einschätzen.
66.1 
Hannover / 10.03.2022