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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtNeuaufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
Antrag,
1. dem Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit den darin enthaltenen Vorgaben zur räumlichen Steuerung von spielorientierten, erotikorientierten und freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten im Stadtgebiet nach dem Modell der maßvollen Steuerung sowie den im Konzept vorgeschlagenen Prüfkriterien für die Einzelfallprüfung von Bauanträgen für Vergnügungsstätten zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Aufstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes und die damit verfolgten Ziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.
Zusätzlich leistet die räumliche Steuerung auch einen Beitrag zur Suchtprävention.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme an Baugesuchen für die Errichtung, Ansiedlung und Erweiterung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, besteht für die Landeshauptstadt Hannover verstärkter Handlungsbedarf, den mit dem vermehrten Vorhandensein von Vergnügungsstätten einhergehenden, negativen städtebaulichen Auswirkungen entgegenzuwirken bzw. diese zu minimieren.
Die ungeordnete Ausbreitung von Vergnügungsstätten kann zu einem schleichenden Abwärtstrend von Stadtquartieren und Straßenzügen führen. Häufig treten Nutzungskonflikte insbesondere mit sozialen und kirchlichen Einrichtungen, Wohnraumnutzungen und Gewerbe- und Handwerksbetrieben auf.
Eine geordnete Steuerung der Ansiedlung bietet einen ausreichenden Entwicklungsspielraum für die rechtlich zulässige Nutzung „Vergnügungsstätte“.
Gleichzeitig verhindert die Steuerung ein Überhand nehmen möglicher negativer städtebaulicher Auswirkungen, wie z.B. Beeinträchtigungen des Bodenpreismarktes und die Verdrängung anderer Nutzungen durch spielorientierte, erotikorientierte oder freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten an Standorten, an denen dies städtebaulich nicht gewünscht und insbesondere der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung sowie der Bereitstellung von Gewerbeflächen für Handwerk und Gewerbe abträglich ist.
Einzelhandel und Vergnügungsstätten konkurrieren innerhalb des Stadtgebietes - insbesondere in der Innenstadt sowie in den übrigen Zentren - um Standorte und prägen das innerstädtische Umfeld gleichermaßen. Bei der Entwicklung von vitalen, multifunktionalen Zentren spielt die Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten eine entscheidende Rolle. Freizeit- und kulturorientierte Vergnügungsstätten können zudem in den Zentren belebende Elemente darstellen.
Das neu erarbeitete Vergnügungsstättenkonzept hat keinen Vorläufer und wird nun erstmals für die Gesamtstadt vorgelegt. Die gemeinsame Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, des Nahversorgungskonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes bot die Möglichkeit, den räumlichen und funktionalen Zusammenhängen dieser unterschiedlichen Wirtschaftszweige Rechnung zu tragen und gesamtstädtische und ganzheitliche Ziele in allen Teilbereichen zu erarbeiten.
Das vorliegende Konzept liefert eine städtebauliche Analyse des gesamten Stadtgebietes und darauf aufbauend städtebaulich begründete, konzeptionelle Empfehlungen zur Steuerung der Vergnügungsstätten. Ziel ist es, sie in nicht gewünschten Standortlagen auszuschließen, ihnen jedoch an Standorten, die aus städtebaulicher Sicht als weniger sensibel eingestuft werden, angemessene Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Zur Entwicklung der Steuerungsvorgaben wurden zum einen die im Einzelhandels- und Zentrenkonzept dargelegten und hierarchisch aufgebauten Zentrenkategorien, zum anderen die hannoverschen Gewerbegebiete als städtebauliche Grundlage herangezogen und genauer betrachtet (vgl. Beschussdrucksache "Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept für die Landeshauptstadt Hannover"). Da Vergnügungsstätten vorwiegend in Kern- und Gewerbegebieten grundsätzlich baurechtlich zulässig sind, wenn die jeweilige, besondere städtebauliche Situation dem nicht entgegensteht, ist hier ein besonderer Handlungsbedarf zu erwarten.
Eine Sonderrolle nehmen jeweils die Standorte Steintorviertel und Raschplatz ein, die eine historisch gewachsene Vorprägung und einen speziellen Charakter besitzen. Diese Bereiche sollen auch weiterhin ihren Charakter als - unterschiedlich ausgeprägte - Vergnügungsbereiche beibehalten.
Das vorliegende Vergnügungsstättenkonzept stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar und ist künftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist nach der öffentlichen Auslage die abschließende Beschlussfassung durch die Ratsversammlung beabsichtigt.
Darüber hinaus ist das vorgelegte Konzept auch bei den jeweiligen Einzelfallentscheidungen heranzuziehen.
Die Neufassung der Drucksache wurde erforderlich, da aufgrund einer Fehlauszeichnung nicht alle erforderlichen Gremien zur Beschlussfassung vorgesehen waren. Inhaltlich sind keine Änderungen an der Drucksache vorgenommen worden.
Anlage
Anlage 1: Entwurf zum Vergnügungsstättenkonzept
Die Anlage 1 sowie das zugrundeliegende Gutachten zur Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit integriertem Nahversorgungs- und Vergnügungsstättenkonzept (CIMA 2019) sind auch als "ergänzendes Material" über das CaRa abrufbar.
61.15
Hannover / Apr 9, 2020