Drucksache Nr. 0780/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zur Förderung von kommunalen Sportprojekten
in der Ratssitzung am 22.05.2014, TOP 3.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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0780/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zur Förderung von kommunalen Sportprojekten
in der Ratssitzung am 22.05.2014, TOP 3.2.2.

Die Europäische Union bietet mit ihren verschiedenen Förderinstrumenten eine Vielzahl von Möglichkeiten, Projekte vor Ort finanziell zu unterstützen und zu realisieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche bestehenden Förderprogramme der Europäischen Union gibt es, die insbesondere für die Förderung von kommunalen Sportprojekten eingesetzt werden können (bitte eine Aufschlüsselung nach Art des Programms, Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm und Höhe der Förderung)?
2. Hat die Verwaltung bereits in der Vergangenheit für kommunale Sportprojekte EU-Mittel beantragt, wenn ja, für welche konkreten Projekte, wenn nein, warum ist dies bislang unterblieben?

Jens Seidel
Vorsitzender

Text der Antwort

Frage 1: Welche Förderprogramme der Europäischen Union gibt es, die insbesondere für die Förderung von kommunalen Sportprojekten eingesetzt werden können (bitte eine Aufschlüsselung nach Art des Programms, Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm und Höhe der Förderung)?

Folgende Programme der EU existieren, aus denen ggf. auch Sportprojekte gefördert werden können:
1. Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Es gibt unterschiedliche Förderschwerpunkte je nach Region. Hannover zählt zum Fördergebiet ""Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)". Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sportprojekte dazu beitragen, wirtschaftliche Defizite einer Region auszugleichen

Beispiel:
Optimierung der touristischen Infrastruktur/ verstärkte Erschließung des Sport- und Gesundheitstourismus (Fahrrad- und Skaterrundwege, Trimmpfade etc.).

Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung, abhängig von der Maßnahme max. 75 Prozent bzw. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
2. Europäische Sozialfonds (ESF)

Es gibt unterschiedliche Förderschwerpunkte je nach Region. Hannover zählt zum Fördergebiet "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)". Eine Förderung ist möglich, wenn Sportprojekte dazu beitragen, den Zugang zur Beschäftigung sowie die soziale Eingliederung von benachteiligten Personen zu verbessern.

Beispiel:
Wiedereingliederungshilfen für Arbeitslose, z.B. Ausbildung zu VereinsberaterInnen.

Es werden Zuwendungen in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Fördergebiet RWB gewährt.
3. Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Ziel des Programms ist eine nachhaltige Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Räume, Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Umsetzungsort der Sportprojekte im ländlichen Raum liegt.
4. Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Es können Projekte zur Integration durch gesellschaftliche Teilhabe für Drittstaatsangehörige (nicht EU-Bürger) gefördert werden.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sportprojekte dazu beitragen, die Teilhabe von MigrantInnen am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Leben sowie der Verbesserung des Integrationsmanagements zu fördern

Zuwendungen sind bis zur Höhe von 75 Prozent bzw. in begründeten Ausnahmefällen von 90 Prozent der förderfähigen Projektausgaben möglich.
5. Europa für Bürgerinnen und Bürger

Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sportprojekte dazu beitragen, BürgerInnen der EU über Grenzen hinweg zusammen zu bringen, wie z.B. durch Städtepartnerschaften/ Sportbegegnungen. Dabei muss die Begegnung der Diskussion und dem Meinungsaustausch zu einem europäischen Thema dienen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Projektantrag.
6. Erasmus + (Teilbereich "Jugend in Aktion")

Mit diesem Programm werden internationale Jugendbegegnungen und Jugendinitiativen gefördert. Dabei sollen die Jugendbegegnungen ein Mittel zum interkulturellen Dialog sein. Die Dauer der Begegnung muss zwischen 5 bis 21 Tagen betragen, die TeilnehmerInnen dürfen bis 30 Jahre alt sein und es müssen 16 bis 60 Jugendliche teilnehmen.

Es werden Zuschüsse zu Reise-, Unterkunft- und Projektkosten in Form von verschiedenen Pauschalen gezahlt.
7. Erasmus + (Teilbereich "Sport")

Ziel dieses Programms ist, Gesundheitsförderung durch körperliche Betätigung bzw. Bewusstsein für den gesundheitlichen Nutzen körperlicher Betätigung zu schaffen, freiwillige Aktivitäten, soziale Inklusion und Chancengleichheit im Sport zu fördern, parallele Berufsausbildung von Leistungssportlern zu unterstützen und zu fördern sowie den Schul- und Vereinssport und Sportengagement zu fördern.

Die Förderprojekte sollen eine ausgeprägte europäische Dimension aufweisen, innovativ sein, PartnerInnen aus anderen Bereichen einbeziehen (z.B. Universitäten, Schulen etc.) und Strukturen schaffen, die auch nach Ablauf des Projekts weiterbestehen.

Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe max. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Frage 2: Hat die Verwaltung bereits in der Vergangenheit für kommunale Sportprojekte EU-Mittel beantragt, wenn ja, für welche konkreten Projekte, wenn nein, warum ist dies bislang unterblieben?

Ja, die Verwaltung hat für den Kiosk- und Funktionsneubau im Naturbad Hainholz aus dem Programm EFRE eine Förderung beantragt und eine Zuwendung in Höhe von 240.000 Euro erhalten.

Zurzeit prüft die Verwaltung, ob die Voraussetzungen für eine Beantragung von Fördermitteln aus den Programmen „Erasmus + (Teilbereich Sport)“ und AMIF vorliegen.