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Widmung des Grabenweges
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straße mit den angegebenen Beschränkungen als Gemeindestraße zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in der Anlage 1 genannte Straße ist bereits für den Verkehr freigegeben worden. Sie kann daher als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
66.11.20
Hannover / 12.04.2005