Drucksache Nr. 0780/2005:
Widmung des Grabenweges

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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Zu TOP
 
0780/2005
2
 

Widmung des Grabenweges

Antrag,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straße mit den angegebenen Beschränkungen als Gemeindestraße zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die in der Anlage 1 genannte Straße ist bereits für den Verkehr freigegeben worden. Sie kann daher als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
 66.11.20
Hannover / 12.04.2005