Drucksache Nr. 0779/2025:
Neues Förderprogramm „Generationswechsel gestalten“ 2025

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0779/2025
2 (online)
 

Neues Förderprogramm „Generationswechsel gestalten“ 2025

Antrag zu beschließen,

den Empfehlungen der Jury zur Vergabe der Förderung im Rahmen des Programms “Generationswechsel gestalten” zu folgen und folgende Institutionen für das Programm vorzusehen:

1
Agentur für kreative Zwischenraumnutzung e.V.
20.000 €
2
Ballett Gesellschaft Hannover e.V.
20.000 €
3
Cameo Kollektiv e.V.
20.000 €
4
Faust e.V.
20.000 €
5
Kulturgemeinschaft Hannover-West e.V. (Kulturtreff Plantage)
20.000 €
6
Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V.
20.000 €
7
Kindermuseum Zinnober – Museum für Kinder in Hannover e.V.
20.000 €
8
Förderkreis Literarischer Salon e.V.
20.000 €
9
Netzwerk Erinnerung & Zukunft e.V.
20.000 €
10
QUARTIER Theater GbR
20.000 €
11
Theaterwerkstatt Hannover gGmbH
20.000 €
12
Tonhalle Hannover e.V.
20.000 €
13
Zukunftswerkstatt Ihmezentrum e.V.
20.000 €

Gesamt
260.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Programm „Generationswechsel gestalten“ richtet sich grundsätzlich an die Menschen aller Geschlechter. Im Rahmen der Durchführung des o.g. Programms werden die geförderten Einrichtungen und Initiativen – sofern erforderlich – für eine gendergerechte Weiterentwicklung der Kulturvereine sensibilisiert.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Es muss davon ausgegangen werden, dass bei der Umsetzung des Programms Energie aufgewendet werden wird, die ohne das Programm möglicherweise nicht verbraucht werden würde. Da das Programm ohne die Förderung der LHH nicht stattfinden könnte, haben die Förderungen somit einen indirekten, geringfügig negativen Effekt auf das Klima.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 41 - Kultur - Investitionstätigkeit
Produkt 28102
Sonstige Kulturpflege
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Transferaufwendungen €260,000.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €50,000.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€310,000.00)
   
  
Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 310.000 € verteilen sich auf 260.000 € für die Förderung von 13 Institutionen, sowie eine Summe in Höhe von 50.000 € für die externe Begleitung des Förderprogramms und die Netzwerkveranstaltungen. Die Mittel sind in den Jahren 2025 und 2026 jährlich in Höhe von 60.000 € im Zuwendungsverzeichnis 2025/26 im Sammeltopf „Unterstützungsfonds Generationswechsel“ ausgewiesen und im Produkt 28102 Sonstige Kulturpflege veranschlagt. Ebenfalls werden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2024 Mittel in Höhe von 190.000 € aus den Ansatzmitteln der Vorjahre bereit gestellt. Die Bewilligung und Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Genehmigungen der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörden.

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache H-0275/2023 hat der Rat beschlossen, Mittel einzusetzen, um „Institutionen durch Coaching oder Begleitung zur Konzeptentwicklung auf den Weg einer soliden und innovativen Zukunft zu begleiten“.

Mit der Info-Drucksache 1389/2024 wurde der Rat über das durch die Verwaltung erarbeitete Verfahren zur Vergabe der Mittel im Rahmen einer Ausschreibung informiert.

Mit der Ausschreibung “Generationswechsel gestalten” (Anlage 2) möchte die Landeshauptstadt Hannover die Entwicklung des Kulturstandortes Hannover stärken, indem Institutionen, Vereine und Initiativen darin unterstützt werden, anstehende Generationswechsel und die damit einhergehenden Transformationsprozesse im Sinne eines zukunftsfähigen Weiterbetriebs zu bewältigen.

Das o.g. Programm ist prozesshaft angelegt. Jeder Verein wird einzeln – nach den spezifischen Erfordernissen – durch den Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V. beraten. Alle nehmen verpflichtend an den Netzwerktreffen teil, die dem gewinnbringenden Austausch untereinander dienen.

Verfahren

Das Programm „Generationswechsel gestalten“ vergibt Förderungen in Höhe von jeweils pauschal 20.000 Euro, die über einen Zeitraum von zwei Jahren verwendet werden können. Diese Fördermittel sind nicht als Einstieg in eine dauerhaft erhöhte Zuwendung zu verstehen, sondern einmalig für Maßnahmen einsetzbar, die den als notwendig erachteten Veränderungsprozess zu unterstützen.

Die Zuwendungsmittel wurden im Herbst 2024 für einen Zuwendungszeitraum von zwei Jahren ausgeschrieben. Die Ausschreibung richtete sich an Institutionen, Vereine, Projekte und Initiativen, die bereits vom Fachbereich Kultur der Landeshauptstadt Hannover gefördert werden und die aktuell vor einem Generationenwechsel stehen.

Mit der Bewerbung einzureichen waren eine detaillierte Darstellung der aktuellen Situation der geförderten Institution und eine Schilderung der Herausforderungen, vor denen die Antragstellenden stehen. Zur Orientierung wurde ein entsprechender Antragsbogen zur Verfügung gestellt (s. Anlage 2).

Gefragt wurde darin z.B. nach möglichen Herausforderungen und Problemstellungen, aber auch nach der Vision für die Zukunft und nach konkreten Vorstellungen für die Gestaltung des Generationswechsels.

Es wurden insgesamt 23 Anträge auf Förderung gestellt. Um vor diesem Hintergrund eine Auswahl von 10 zu fördernden Einrichtungen treffen zu können, wurden alle Antragsteller*innen von zwei Jurymitgliedern sowie der Programmkoordination vor Ort besucht und mit Hilfe eines einheitlichen Gesprächsleitfadens befragt.

Anschließend wählte die Jury die Institutionen, Vereine und Initiativen aus, die gefördert werden sollten. Hauptkriterium hierbei war die Plausibilität des Antrages in Verbindung mit Erkenntnissen aus den geführten Gesprächen sowie die Notwendigkeit der Unterstützung aus dem Förderetat.

Die große Anzahl der gestellten Anträge und auch die darauf folgenden Gesprächstermine machten deutlich, wie hoch der Bedarf der verschiedenen Kulturinstitutionen an einem begleiteten Generationswechsel ist. Die Jury kam daher zu dem Ergebnis, dass es notwendig erscheint, den Kreis der zu fördernden Einrichtungen auszuweiten und an Stelle der vorgesehenen 10 Einrichtungen, insgesamt 13 Einrichtungen im Rahmen des Programms „Generationswechsel gestalten“ zu fördern.

Der Vorschlag der zu fördernden Einrichtungen ist der Anlage 1 zu entnehmen.


Erkenntnisse aus dem Verfahren

Die zahlreichen Bewerbungen auf das Programm „Generationswechsel gestalten“ haben den großen Bedarf auf Veränderungsprozesse zu reagieren, deutlich gemacht. Die intensiven Gespräche mit allen Antragsteller*innen gaben einen wertvollen Einblick in die aktuellen Herausforderungen für Kulturinstitutionen. So konnten Fragestellungen identifiziert werden, die viele Vereine beschäftigen, wie z.B. Fortbildungsbedarfe in Hinblick auf Digitalisierung, Buchhaltung, Verwaltungsabläufe, Dokumentation und Ablagesysteme sowie das Erschließen und Ansprechen neuer Zielgruppen. Deutlich wurde auch: Mit dem Abschied der “Boomer-Generation” verändern sich insbesondere auch die Ressourcen, die der Kulturarbeit zur Verfügung stehen. Die jüngere Generation fordert sowohl eine besser bezahlte Arbeit als auch besser strukturierte Arbeitszeiten. Diese generationellen Veränderungen erfordern ein Umdenken innerhalb der Institutionen aber auch in Hinblick auf die Kulturförderung dahingehend, welche Menge an Arbeit überhaupt leistbar ist bzw. erwartet werden kann.

Für alle Institutionen, die bei dieser Ausschreibung nicht berücksichtigt werden konnten, besteht unter anderem die Möglichkeit, sich vom Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V. kostenfrei beraten zu lassen.

41.0  / 41.1 / 41.5
Hannover / Apr 17, 2025