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Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 22, 2. Änderung wird das Ziel verfolgt, die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im städtebaulichen Kontext gezielt zu steuern, um dem stadträumlich bedeutsamen Innenstadtquartier gerecht zu werden und es hinsichtlich seiner Funktion zu stärken. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs 'Mitte' (A-Zentrum).
Anlass der Planaufstellung sind Bestrebungen, im Erdgeschoss des Gebäudes Schmiedestraße 39 ein Wettbüro zu eröffnen. Eine entsprechende Bauvoranfrage ist bei der Landeshauptstadt Hannover eingegangen.
Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren beschlossen (DS-Nr. 2108/2017). Der Aufstellungsbeschluss diente als Grundlage für die Zurückstellung der Entscheidung über die vorgenannte Bauvoranfrage für 12 Monate nach § 15 Abs. 1 BauGB. Am 30.08.2018 beschloss der Rat die Veränderungsperre Nr. 102 (DS-Nr. 1309/2018), die am 27.09.2018 rechtsverbindlich wurde. Die genannte Bauvoranfrage wurde daraufhin abgelehnt.
Ziel des Änderungsverfahrens ist es, im gesamten Plangebiet im Erdgeschoss Wettbüros auszuschließen.
Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 11.05.2018 bis zum 11.06.2018 statt. Es sind keine Anregungen eingegangen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 19. März bis zum 23. April 2018 durchgeführt.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird daher von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.