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Anerkennung und Förderung des Vereins "Limmerlinge e.V."
Antrag,
zu beschließen,
- den Verein "Limmerlinge e.V." als Träger einer Kleinen Kindertagesstätte (KKT) in Limmer anzuerkennen und
- ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab 01.07.2007, die laufende Förderung für eine Krippengruppe (ganztags) mit max. zehn Kindern im Alter von 1 bis 4 Jahren auf der Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | 2.800,00 € |
4645.901/988400 | Zuwendungen | 54.400,00 € |
4645.000/718000* |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 300,00 € |
Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 2.800,00 € | | Ausgaben insgesamt | 54.700,00 € | |
Finanzierungssaldo | -2.800,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -54.700,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesförderung abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Der Verein "Limmerlinge e.V." hat sich mit dem Ziel, eine zusätzliches Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren im Stadtteil Limmer zu schaffen, gegründet. Es wurden bereits Räumlichkeiten in der Tegtmeyerstr. 5 gefunden, die nach entsprechenden Umbaumaßnahmen für eine Nutzung als KKT geeignet sind. Eine Außenspielfläche von ca. 100 m² steht der Kindergruppe ebenfalls zur Verfügung. Anlässlich eines Ortstermins hat das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - bereits die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Die notwendigen Umbaumaßnahmen werden seitens des Trägers mit Hilfe von Sponsoren und Eigenleistungen finanziert. Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 2.800,00 €, keine Investitionskosten. Die Aufwendungen für die laufenden Kosten in Höhe von 54.400,00 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung
Aufgrund des großen Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder bis zu drei Jahren in Hannover - besonders in Limmer - stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots dar. Der Träger strebt den 01.07.2007 als Betriebsbeginn der Einrichtung an.
Eine Förderung des Trägers erfolgt vorbehaltlich einer positiven Empfehlung der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung in der Sitzung am 13.04.2007.
Durch die zusätzliche Krippengruppe wird dem seit 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll. Als ein Schwerpunkt ist dabei die Verbesserung der Betreuungsangebote der unter 3-Jährigen zu sehen.
51.4
Hannover / 03.04.2007