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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zu Wohnungskündigungen von Mietern zugunsten der Unterbringung von Geflüchteten in Hannover?
in der Ratssitzung am 27.04.2023, TOP 3.5.1.
Vorab erstmal folgende deutliche, leider immer noch notwendige Feststellung des Fragestellers: Selbstverständlich ist es wichtig, dass bedürftigen Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflohen sind und die bei uns Schutz suchen (wie zum Beispiel ukrainischen Flüchtlingen) geholfen wird!
Dennoch ist es nun einmal so, dass mittlerweile bundesweit viele Kommunen, was die Möglichkeiten der Unterbringung von Geflüchteten betrifft, an ihre (Kapazitäts)grenzen stoßen.
Dieses führte bereits dazu, dass in einigen Städten Bestandsmietern von städtischen Wohnungsgesellschaften (in Lörrach* z. B. sollen 40 Mieter ihre Wohnungen räumen) und selbst Bewohnern eines Alten- und Pflegeheims (in Berlin** - auch darüber berichtete die Presse) gekündigt wurde, um dann in diesen Wohnungen Geflüchtete unterzubringen.
Die Gründe für dieses Vorgehen, das man durchaus zumindest in Teilen als "menschenverachtend" bezeichnen kann, dürften auch ganz klar im finanziellen Bereich liegen...
Allein diese beiden Vorfälle in Lörrach und in Berlin sorgten bundesweit schon für viel Aufsehen und Empörung, auch wenn sich in Lörrach die Wogen allmählich wieder zu glätten scheinen.
Auch die LH Hannover wird bei der Unterbringung von Geflüchteten ebenso wie andere Kommunen an ihre Grenzen stoßen.
Vor diesem Hintergrund frage ich daher die Verwaltung:
1. Wurde auch in Hannover Bestandsmietern von städtischen Wohnungen bereits gekündigt, um
dann in diesen Wohnungen Geflüchtete unterzubringen?
Wenn ja: Wie viele Mieter sind betroffen?
2. Falls Frage 1 verneint wird: Kann die Verwaltung versprechen, dass sie dafür sorgen wird, dass kein Mieter / keine Mieterin von städtischen Wohnungsgesellschaften eine Kündigung erhält, weil in seiner Wohnung zukünftig Geflüchtete untergebracht werden sollen?
Und kann die Verwaltung des weiteren versprechen, dass sie ebenfalls alles in Ihrer Macht
stehende unternehmen wird, damit es in Hannovers Altenheimen (egal ob städtischen oder privaten) niemals zu solchen Vorfällen wie in Berlin (siehe "Focus-Artikel") kommt?
3. Ist die Verwaltung ebenfalls der Meinung, dass ein solches Vorgehen wie zum Beispiel in Berlin trotz aller Hilfsbereitschaft und notwendigen Unterstützung der Geflüchteten zu einer massiven Gefährdung des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft führen könnte?
Falls nein, warum nicht?
Jens Böning
Text der Antwort
Frage 1: Wurde auch in Hannover Bestandsmietern von städtischen Wohnungen bereits gekündigt, um dann in diesen Wohnungen Geflüchtete unterzubringen? Wenn ja: Wie viele Mieter sind betroffen?
Bisher gab es keine Kündigungen für städtische Wohnungen mit Bestandsmietern zum Zwecke der anschließenden Unterbringung geflüchteter Menschen.
Frage 2: Falls Frage 1 verneint wird: Kann die Verwaltung versprechen, dass sie dafür sorgen wird, dass kein Mieter / keine Mieterin von städtischen Wohnungsgesellschaften eine Kündigung erhält, weil in seiner Wohnung zukünftig Geflüchtete untergebracht werden sollen? Und kann die Verwaltung des Weiteren verspreche, dass sie ebenfalls alles in Ihrer Macht Stehende unternehmen wird, damit es in Hannovers Altenheimen (egal, ob städtischen oder privaten) niemals zu solchen Vorfällen wie in Berlin (siehe „Focus-Artikel“) kommt?
Die Landeshauptstadt Hannover tut alles dafür, solche Vorfälle zu vermeiden, indem u.a. Kapazitäten durch die Anmietung von Messehallen, Hotelbetrieben und weiteren leerstehenden Objekten geschaffen wurden. Besagte Anmietungen haben demnach keine Räumung von Bestandsbewohner*innen zur Folge.
Frage 3: Ist die Verwaltung ebenfalls der Meinung, dass ein solches Vorgehen, wie z.B. in Berlin, trotz aller Hilfsbereitschaft und notwendigen Unterstützung der Geflüchteten zu einer massiven Gefährdung des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft führen könnte? Falls nein, warum nicht?
Wir sind auch weiterhin stets bemüht, den sozialen Frieden durch die oben beschriebenen Maßnahmen zu erhalten.