Drucksache Nr. 0777/2011:
Einrichtung und Förderung einer Krippen- und einer Kindergartengruppe der Oskar Kämmer Schule, Lathusenstraße 11, 30625 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0777/2011
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Einrichtung und Förderung einer Krippen- und einer Kindergartengruppe der Oskar Kämmer Schule, Lathusenstraße 11, 30625 Hannover

Antrag,

zu beschließen,
  • den "KIBS Kindergarten" in Trägerschaft der Oskar Kämmer Schule gGmbH, Lathusenstr. 11, 30625 Hannover, mit einer Krippengruppe (15 Plätze) für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren und einer Kindergartengruppe (25 Plätze) für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren jeweils als Ganztagsangebot einzurichten und
  • für dieses Betreuungsangebot ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten sowie
  • einen Investitionsbetrag in Höhe von max. 5.000 € pro Gruppe (insgesamt max. 10.000€) als einmalige Zuwendung für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.36501.001.2
78180000
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 10.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -10.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
51410170 lfd. Zuwendungen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 185.500,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -185.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -185.500,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die Landesförderung in Höhe von 20% (Kindergarten) bzw. 43% (Krippe) der Personalausgaben wurde bei der Ermittlung des Zuwendungsbetrages für die laufende Förderung berücksichtigt.

Begründung des Antrages
Im Gebäude der Privatschule, ehemals Phorms gGmbH, in der Lathusenstraße in Kleefeld ist seit Sommer 2008 ein Kindergarten mit zwei Gruppen untergebracht, welcher im August 2010 von der Oskar Kämmer Schule übernommen wurde und "Kämmer International Bilingual School" (KIBS) genannt wird. Der neue Träger möchte sein ganztägiges Betreuungsangebot um eine Krippen - und eine Kindergartengruppe erweitern und hat für diese beiden Gruppen eine städtische Förderung beantragt. Die Räumlichkeiten werden zur weiteren Nutzung vom Träger angemietet und hergerichtet.

Die Oskar Kämmer Schule ist bereits anerkannter Träger der Jugendhilfe und betreibt u. a. in Braunschweig Jugendeinrichtungen.
Die Kindertagesstätte ist konzeptionell auf die bilinguale Betreuung und Bildung von Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Beendigung der privaten Schulform ausgerichtet. Neben der Krippengruppe (15 Plätze) und der Kindergartengruppe (25 Plätze) bleibt das vorhandene Kindergartenangebot mit bis zu 50 Plätzen bestehen. Aufgrund der besonderen Konzeption stellt die Einrichtung ein stadtweites Betreuungsangebot dar.

Mit DS-Nr. 1388/2010 N1, ergänzt durch DS-Nr. 1990/2010 wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum Jahr 2013 insgesamt weitere 300 Krippen - und 225 Kindergartenplätze zu schaffen. Durch das Angebot wird es möglich, diesem Auftrag zu entsprechen und dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote nachzukommen. Zudem trägt es dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Die Raumplanungen für die Krippen- und Kindergartengruppe wurden vom Träger mit dem Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - abgestimmt und die entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Für die Kindergartengruppe ist der Betriebsbeginn bereits für den 01.04.2011 vorgesehen, die Krippengruppe wird frühestens zum 01.08.2011 den Betrieb aufnehmen. Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten, sowie die einmalige Zuwendung in Höhe von max. 10.000,-€, stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
51.41 
Hannover / 20.04.2011